Rechnungen nach der Schlussabrechnung?

HausFlo

Mitglied
06. Juni 2011
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Salü

Wir haben mit einem GU gebaut, der GU-Vertrag beinhaltete aber nur das Gebäude, nicht aber Grundstück, Umgebung, Baunebenkosten, etc. Den Gartenbauer mussten wir folglich selbst auswählen und mit ihm die Umgebungsarbeiten definieren. Der Gärtner hat denn auch die Offerte gut eingehalten, was unsere Abmachungen betraf.

Darüber hinaus hat der GU aber ohne unser Wissen dem Gärtner noch zahlreiche Zusatzaufträge (Instandstellung Depotplatz, Hinterfüllung von Gräben und Mauern) erteilt, was dieser in teurer Regiearbeit ausgeführt hat.

Die entsprechend hohe Gartenbaurechnung traf nun lange nach der Bauabnahme und der GU-Schlussrechnung noch bei uns ein. Das ganze, während der Bauzeit sauber geführte Mehr-Minderkostenprotokoll ist nun für die Katz... /emoticons/default_additional/55.gif

Müssen wir die Kosten für diese Zusatzarbeiten vollumfänglich übernehmen? An wen könnten wir uns wenden?

Herzlichen Dank für eure Antworten

HausFlo

 
Hallo HausFlo

Grundsätzlich solltest Du nochmals genau prüfen, was im Detail im Vertrag oder Baubeschrieb stand. Bei manchen gibt es diverse Hintertürchen um Leistungen in dieser Art zu vergeben und auf Kosten des Bauherren ausführen zu lassen.

Vorab kannst Du Dich aber auf den Standpunkt stellen, dass Du nur das bezahlst, was Du auch (ausserhalb des GU-Vertrages) bestellt hast. Der Gärtner solle Dir also Deinen entsprechenden Auftrag vorlegen. Klar, kann er nicht, da Du diesen ja nicht erteilt hattest.

In dem Fall, soll er sich also an seinen eigentlichen Auftraggeber wenden. Wäre dann die GU... hier kommt dann der abgeschlossene Vertrag ins Spiel.

Es stellt sich dann auch die Frage, warum z.B. die Hinterfüllungsarbeiten anscheinend nirgendwo erfasst waren? Dass sie kommen, ist ja offensichtlich und vorhersehbar gewesen.

Man muss eben prüfen, was letztlich vereinbart wurde, was "wie und wo" steht... evtl. entspricht das zurzeit nicht Deinen persönlichen Einschätzungen zur Situation. Als Baulaie kannst Du Dich natürlich aber einmal ganz "dumm" stellen und die Meinung vertreten, dass dies nicht Dein Problem wäre.

 
Servus Pfälzer

Vielen Dank für deine Antwort.

Selbstverständlich bin ich am prüfen, was vertraglich vereinbart wurde. Da steht z.B. "Verträge für Arbeiten auf Abrechnung (im Pauschalpreis nicht enthalten) werden vom Bauherrn, vom Generalunternehmer und vom Drittunternehmer unterzeichnet." Über diese Regiearbeiten wurde nie etwas schriftlich abgemacht.

Die Hinterfüllung wurde schon erfasst, nämlich bei den Erdarbeiten. Dieses Budget wurde aber - und darüber wussten wir ebenfalls nicht Bescheid - schon beim Baugrubenaushub weitgehend aufgebraucht. Es macht für uns den Eindruck, dass der GU diese Arbeiten noch kurzerhand dem Gärtner unterjubelte, was dieser natürlich in Abrede stellt.

Kennst du eine gute Rechtsberatung für solche Fälle? Eigentlich wollen wir nicht gleich einen Rechtsstreit lostreten, aber uns sicher sein, dass unser Standpunkt nicht aus der Luft gegriffen ist.

 
Servus HausFlo

Ja eben... das sind so die Postionen die mancher GU letztlich "verschiebt".. denn Budgetpositionen sind ja nie Vertragsbestandteil...also nie in der Pauschale, dem Festpreis.. und je nach Kleingedrucktem... zahlt dann der Bauherr, bzw. bei GU-Verträgen ja oft nur Käufer.

Wichitg wäre daher vorrangig zu prüfen, was denn nun im Vertrag stünde, bevor man mit den grossen Geschützen käme.

Solches kannst Du auch über das H-F-K.. also Haus-Forum-Kompetenzzentrum ausführen lassen... bishin zur Mithilfe bei den anstehenden Gesprächen. Auf Wunsch, einfach auf den entsprechenden Link weiter unten klicken... und man wird sich mit Dir in Verbindung setzen. Selbstverständlich könntest Du auch direkt einen Anwalt einschalten, wobei dieser dann auch Fachanwalt sein müsste/sollte um die Feinheiten beim Bauvertrag zu erkennen.

 
Hallo HausFlo

Wir scheinen einen ähnlichen Vertrag mit unserem GU zu haben wie ihr. Es ist schon so, dass der GU vertraglich alle Risiken den Bauherren überträgt. Diese Erfahrung haben wir auch gemacht. Wir hatten im Vertrag einen Zusatz, dass der GU alle Arbeiten, vor der Ausführung, von mir schriftlich bewilligen muss. Macht er das nicht, werde ich auch nichts bezahlen. Das hat sehr gut geklappt.

Wir haben ein ähnlich gelagertes Problem. Die Baunebenkosten (BKP4) sind nicht Bestandteil des Hauses und somit haben wir dafür auch keinen Fixpreis. Für diese Positionen mussten wir "direkt" einen Werkvertrag mit dem Baumeister machen. Die Abrechung zeigt nun aber, dass er 15% über dem Werkvertrag zu liegen bekommt. Natürlich haben wir dann nachgefragt und bekamen zur Antwort, dass gemäss SIA 20% (!!) Mehrkosten erlaubt. Mich wundert das nicht, da SIA sehr Unternehmerfreundlich ausgelegt ist. Denke in dieser Kommission hat zuwenig Präsenz seitens der Bauherren....

Ich würde nun kurz prüfen, ob eure vermeindlichen Baumeisterarbeiten, welche durch den Gärtner ausgeführt worden sind, innerhalb dieser 20% Toleranz liegen. Wenn nicht, muss der Differenzbetrag nicht durch euch beglichen werden, sondern nach meiner Meinung der GU bzw. der Baumeister. Denke der GU sollte zumindest volle Transparenz schaffen, warum wer welche Arbeiten ausgeführt hat und bis dahin mal einfach nicht bezahlen, weder die Arbeiten noch die allfälligen Bauverwaltungskosten.

Grüsse

 
Also ...

wie Pfälzer gesagt hat, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Wenn ihr einen Posten Erdarbeiten im Auftrag des GU habt, dann hat der GU erstmal diese Leistung im Rahmen des Budgets zu erbringen und folglich kann es Euch wurscht sein, welcher Sub des GU den Graben zuschaufelt.

Ich würde die Rechnung zurückweisen unter "Forderung unbegründet, kein Auftrag erteilt und Arbeiten im GU-Pauschalvertrag unter Pos. xy  (Aushub usw - dazu gehört auch das Verfüllen, das kann man nicht dem Gartenbauer anhängen) bereits enthalten"

der GU will das Geld, also muss er die Forderung begründen und wieso das extra kommt.

Wenn der Gärtner eine Rechung über beides geschickt hat, soll er das in zwei Rechnungen aufteilen und die an Euch adressierte soll nur das enthalten, was ihr beauftragt habt.

 
Guten Tag HausFlo

Ich versuche Dir weiterzuhelfen, benötige aber noch ein paar Antworten von Dir und zwar bei Frage 1. und 2. einmal bezogen auf den GU und einmal bezogen auf die zusatzleistung Gärtner.

1.) Was hattet Ihr für einen Vertrag (OR/ SIA). Du erwähnst zwar die SIA, war diese aber tatsächlich auch vereinbart? Falls ja, dann prüfe bitte, ob SIA 118 Art. 153 bis 156 wegbedungen oder geändert wurden.

2.) Wurde in der Schlussrechnung, resp. Zusammenstellung der Schlussrechnung ein Vorbehalt angebracht, dass diese allenfalls nicht vollständig ist und weitere Forderungen folgen können?

3.) Hattet Ihr Pauschal- oder Ausmassverträge?

Freundliche Grüsse, Thomas Gafner 

 
Das Thema ist schon ziemmlich alt (2012). Wahrscheinlich hat HausFlo das Problem gar nichht mehr.

 

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