Rechte und Pflichten aus Vorprojekt

e-haus

Donator
05. Juli 2009
121
0
0
Guten Tag

Seit einigen Wochen lese ich intensiv in diesem Forum und bin begeistert!

Nun möchte ich folgende Frage stellen:

Wir haben von unserem Architekten ein Vorprojekt realisieren lassen und sind nicht ganz sicher, ob wir wirklich mit diesem Architekten bauen möchten. Das Vorprojekt selbst gefällt uns aber.

Dürfen wir das Vorprojekt für unser Bauvorhaben bei einem anderen Architekten benutzen, wenn wir dieses bezahlt haben? Bis jetzt gibt es keine Verträge oder diesbezügliche Abmachungen.

Für Eure Antworten danke ich Euch herzlich und bin sehr gespannt...

Herzliche Grüsse

e-haus

 
du schreibst, es gibt keine Verträge und Abmachungen. Das bedeutet im Prinzip, dass Du damit mit dem Projekt tun und lassen kannst was Du willst.

Aber sieht es der Architekt auch so? Würde mal vorsichtig fragen. Wobei wenn er es auch anders sieht, durchsetzen könnte er es ja nicht, weil er nichts schriftliches hat.

Eine eher ungewöhnlicher Fall - aber bei solchen Fällen sollte man miteinander sprechen und eine gütliche Einigung suchen.

Hast Du für das Vorprojekt etwas bezahlt? Und wenn ja, auf welcher Grundlage war den das?

 
Im Prinzip ist er der Urheber und muss euch das uneingeschränkte Nutzungsrecht übertragen - wenn ihr das Haus genau so baut wie auf den Plänen. Wenn ihr das Ganze umgehen wollt, müsst ihr einfach zwei, drei Sachen abändern und dann passt's schon. Auf gerichtliche Streitigkeiten, wird er sich nicht einlassen (Zeit, Kosten). Nun liegt es an euch zu beruteilen, ob ihr ihm eine Entschädigung geben wollt oder nicht. In wieweit habt ihr ihn gebrieft? Habt ihr selbst Skizzen erarbeitet oder hat er alles von Null selber konzipiert?

 
Herzlichen Dank für Eure Antworten.

Wir haben eine Rechnung nach SIA bekommen (ca. 11% vom Architektenhonorar). Diese Rechnung würde ich bezahlen.

Wir haben auch Ideen / Skizzen selbst erarbeitet, die zum Teil nun auch in den Skizzen vom Architekten drin sind. Wir haben uns auf diesem Weg von einem Kollegen begleiten lassen, der viele Inputs geliefert hat.

Im Moment geht es mir nur darum zu klären, ob ich gebunden bin und was es bedeuten würde, wenn ich das Haus nicht bei ihm bauen würde.

Bin sehr froh um Eure Antworten.

Herzliche Grüsse

e-haus

 
Nachtrag / präzisere Frage:

Gehen die uneingeschränkten Nutzungsrechte auf mich über, wenn ich das Vorprojekt bezahlt habe?

 
"Gebunden" bist du nie - es immer eine Frage der Entschädigung. Wenn du im Forum rumblätterst wirst du sehen, dass "Vorprojekte" mit zwischen 1000.-- bis 4000.-- entschädigt wurden. Zum Teil auch mit 0.--, wenn ihr das so im Vorfeld abgemacht habt...

Ja, die Nutzungsrechte gehören dann dir... musst es einfach schriftlich festhalten. Und wie gesagt, solltest du dann irgendwann mal "dein" Haus woanders sehen, wird es sehr schwierig sein zu beweisen, dass es deine Pläne (mit den exklusiven Nutzungsrechten) sind... Dem Arch wird alles ziemlich egal sein (ist seine tägliche Arbeit) solange er dafür entschädigt wird...

 
Herzlichen Dank für die Antworten.

Was ich nicht verstehe ist, warum ich es noch schriftlich festhalten muss?

Damit der Architekt die Pläne nicht für sich verwerten kann?

Das wäre für mich ok, Hauptsache ich bin frei. Was er mit dem Vorprojekt macht spielt mir keine grosse Rolle.

Reicht in diesem Fall, wenn ich die Rechnung bezahle?

 
Zum Eigenschutz. Er könnte ja nach einer gewissen Zeit behaupten, dass du ihm für die Nutzungsrechte nichts bezahlt hast und, dass deine Zahlung nur für seine Aufwände + Beratung war aber nicht als Abgeltung für die Nutzung seines geistigen Eigentums... Aber ich sehe das Problem eigentlich nicht... Wieso willst du nicht einfach mit ihm reden?

 
Im Moment geht es mir mehr darum zu wissen woran ich bin. Hoffe es braucht dieses Gespräch nie.

 
... warum ich es noch schriftlich festhalten muss?

Reicht in diesem Fall, wenn ich die Rechnung bezahle?
Hallo e-haus,

das alleine würde ich nicht machen. Wenn Du Klarheit für die Zukunft haben möchtest, dann schreibe ihm, dass Du die Zusammenarbeit mit Erstellung/Übergabe des Vorprojektes beendest und zur Abgeltung der angefallenen Aufwendungen, sowie evtl. weiterer Ansprüche, die Rechnung vom.......2009 als Schlussrechnung der Leistung siehst und begleichst.

Wobei sich mir aber trotzdem die Frage aufdrängt, warum Du es mit ihm nicht weiterführen möchtest?

Wenn Bedenken hinsichtlich der Bauleitung / Bauausführung bestehen würden, dann kannst Du auch mit ihm vereinbaren, dass das Projekt lediglich bis zur Einreichung der Baueingabeplanung, zur Baubewilligung, fortgeführt werden soll.

Ab diesem Zeitpunkt ist für seine Leistung Schluss und Du kannst selbst, oder mit anderer Hilfe, den eigentlichen Bau angehen.

 
Bei einem Vorprojekt lernt man ja den Architekt in der Regel gut kennen. Wenn Du dann das eigentliche Projekt mit einem ganz anderen Architekten machst, kennst Du diesen kaum.

Deshalb stellt sich für mich die Frage, ob Du das bestehende Vorprojekt 1:1 dem neuen Architekten geben willst, oder ob Du nochmals ein Minivorprojekt mit ihm machen willst (in dem dann das bestehenede Vorprojekt einfliessen kann).

Dann stellt sich auch das Urheberrechtsproblem nicht mehr.

 

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77