Rechtliche Frage zum Grenzabstand. Chancen vor Gericht?

tequilla

Mitglied
10. Feb. 2008
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Guten Abend

Schilderung der Sachlage. Nach Baureglement dürfen unser Nachbar und wir je eine Doppel-Garage Wand an Wand bauen. Darin enthalten ist auch das Recht, hinten den Unterstand/Carport um ein gewisses Mass zu verlängern (glaub 1.3m), um einen Schopf als Verlängerung des Unterstandes zu machen. Unser Nachbar hat dieses Recht nicht wahrgenommen. Hat damals (vor unserem Bau) bei der Gemeinde erfragt, ob er statt der Verlängerung ein Gartenhaus haben dürfe. Ein solches Haus wurde bewilligt, weil noch als nicht-bewilligungspflichtiger-Bau. Die Gemeinde !!! sowie auch unser Nachbar haben nicht geklärt, wo denn das Gartenhaus hingestellt werden dürfe. Nach Gesetz (sorry, bin kein Gesetzeskundiger) müsste ein solches Gartenhaus mindestens 2m Abstand zu unserer Parzellengrenze haben. Nachbarn haben das Häuschen mit der langen Rückwand an unsere Parzelle gestellt (ca. 10cm innerhalb seines Reiches). Wir haben Nachbarn mehrmals darauf angesprochen, ihm die Möglichkeit eingeräumt, es doch zu drehen, damit die schmale Seite zu uns rüber "schaut", denn diese grässliche Wellblechwand schauen wir täglich an und nimmt uns zudem im Hochsommer die beste Abendsonne und teile der Weitsicht. Wir wollten das auch auf eine freundlichen, persönlichen nachbarschaftlichen Art lösen. Wollten ja keinen Maschendrahtzaunkrieg auslösen. Darauf wollte er partout nicht eingehen - weil er sicher war, dass das ja so bewilligt sei. Doch die Gemeinde hat dann nach unserem Erfragen und unseren schriftlichen Schilderungen zwar bestätigt, dass Nachbar 2m hätte Abstand einhalten sollen und zudem innerhalb seines Baufeldes hätte bleiben sollen.!!!! (mit der Drehung des Häuschens würde es noch immer 1m aus dem Baufeld ragen. In der heutigen Position ragt es mindestens 2.8m aus dem Baufeld raus - und eben 2m zu nah an unserem Grundstück).... Nun hat die Gemeinde geschrieben, dass der Aufwand zu gross wäre, das Häuschen aus dem "unerlaubten Platz" zu entfernen und dass es für uns ja keine heftige Beeinträchtigung sei. Sie hätten alle nach Treu und Glauben gehandelt, ... von wegen. ... Wenn wir das nicht akzeptieren wollen, sollen wir vor Gericht. Ups, das war ein heftiger Schlag. Wir Saubermännchen und -frauchen müssen uns bemühen, Geld aufwerfen und zudem noch viele Nerven aufbringen, um den Fehlbaren (Gemeinde UND Nachbar) das Gegenteil zu beweisen und zu unserem Recht zu kommen. Das sind ja Verhältnisse wie in anderen Ländern... so nach dem Motto: "sorry, das steht jetzt halt schon, zwar rechtswidrig aber es gibt zu viele Kosten und Umstände, das nun im Nachhinein zu ändern....". Da könnten doch alle mal versuchen, irgendwas unerlaubtes hinzustellen und hoffen, dass dann alle Gesetzeshüter so kulant sind und ein Auge zudrücken; wo kein Kläger ist kein Richter. Wir finden das einfach mühsam. Kann uns jemand sagen, was für Chancen bestehen, diesen von der Gemeinde gefällte Entscheid rückgängig zu machen und zwar mit einem für uns positiven Ende? Klar sind das Peanutts, doch irgendwie finden wir, dass uns da einige verschaukeln wollen. Wo bleibt denn da das Recht und Gesetz. Wie und sollen wir überhaupt vorgehen? Wenn wir nicht in den nächsten 20 Tagen was unternehmen, ist es für immer und ewig so bestimmt..... und die Kosten? uf. Klar müssen wir auch damit rechnen,dass der Nachbar uns auf immer und ewig den Rücken zu kehren wird. Ist uns aber soweit egal. Er hat sich ja inzwischen mit einem starken Stromzaun eingefriedet, rund um ihn herum sind 4 Häuser mit Kindern.. aber das ist ein anderes Thema...

Hoffe auf jemanden, der sich in solchen rechtlichen Fragen auskennt und uns vorerst mal einen Tipp geben kann.

Thanks.

 
Nachbarrecht muss man erstreiten, die Gemeinde wird nicht von selbst aktiv. Und wer behauptet, muss beweisen. Der Richter entscheidet dann. Passt das nicht, geht man zur nächsten Instanz.

Da hilft kein Gejammer über die Schlechtigkeit der Welt im Allgemeinen und die Rechtslage hier im Besonderen.

Der Gesetzgeber ist nicht "kulant", aber erstens ist das keine strafrechtliche Sache und zweitens keine, welche Belange der Gemeinde oder andere Behörden direkt angeht. Also musst Du Dich selber kümmern.

Also erstens Zonenreglement und alle massgebenden Vorschriften einsehen, dann schriftlich Rückbau verlangen und wenn das nicht geschieht, die Bude wegklagen. Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht, zum Anwalt damit. Der kann auch beurteilen, ob die Gemeinde aktiv werden muss, weil trotz Meldung eines Verstosses gegen die Bauordnung nichts geschehen ist, oder ob Du direkt eine Rückbauverfügung erstreiten musst.

Wenn Du die Sache mit einem Sichtschutzzaun oder einer Hecke und einem gegenseitigen Näherbaurecht lösen kannst, würde ich das so machen, spart einen Haufen Ärger.

Ein Recht auf Abendsonne und Weitsicht gibt es nicht. Du hast auch das Recht, unter Einhaltung des Grenzabstands eine Wellblechwand aufzustellen, die dem Nachbarn vielleicht nicht gefällt, also darf der das auch.

Was den Zaun angeht, wenn er gegen keine Vorschriften verstösst, kann man wenig machen.

 
um Deine Frage in der Headline zu beantworten: Sollte alles so sein wir Du geschrieben hast, ist Deine Chance gross, vor Gericht zu gewinnen. ABER die Frage ist schon, ob es nicht einen eleganteren, einvernehmlichen Weg mit dem Nachbarn gibt.

Der "harte" Weg kann mitunter Jahre dauern, viel Geld und Nerven verschlingen. Ansonsten hat Emil17 alles schön dargelegt. /emoticons/default_smile.png

 
Danke für eure Antworten.

In der Tat wollten wir ja den Weg mit den eleganteren Arten gehen, als wir den Nachbarn vor Monaten (eigentlich kurz nach unserem Einzug bereits) immer wieder darauf hingewiesen haben. Da die Gemeinde nun aber eine Verfügung "verhängt" hat (und sich damit aus dem Schneider macht), bleiben uns nur noch die beiden Wege: $

a) alles bis zur letzten Instanz weiterziehen oder

/emoticons/default_cool.png alles zu akzeptieren inkl. der Schadenfreude unseres Nachbarn (derjenige, welcher ja eigentlich falsch gehandelt hat!!!) und dem ewig schlechten Gefühl, dass wir doch etwas hätten unternehmen sollen - und für immer nicht mehr können.

Ist mega schwierig. Wir wären ja damals auch damit einverstanden gewesen, wenn er es einfach dreht und mit der schmalen Seite gegen uns rüber richtet, wäre doch einfach gewesen.

 
Habt Ihr einen Rechtschutz? Wenn ja, wüsste ich was ich machen würde.

Gruss Walter

 
ich würde den Fall dem Bauamt des Kantons schildern. Für mich sieht das nach Vetternwirtschaft in der Gemeinde aus. Der Kanton wird dann die Gemeinde auffordern, das Gesetz duchzusetzen.

 
ich würde den Fall dem Bauamt des Kantons schildern. Für mich sieht das nach Vetternwirtschaft in der Gemeinde aus. Der Kanton wird dann die Gemeinde auffordern, das Gesetz duchzusetzen.
Auf welchem Planet lebst Du? Das ist dem kantonalen Bauamt so etwas von egal, ob da irgendwo eine Hundehütte zu nah an der Grenze zum Nachbar steht. Die werden Dich an die Gemeinde verweisen, denn die ist dafür zuständig. Wenn die Gemeinde tätig werden muss, kann man sie per Verwaltungsgericht dazu bringen. Ob und wie das genau geht, weiss der Anwalt, dafür kriegt er Honorar. Ob man sein Recht durchsetzen will, muss man selbst wissen.

Erster Schritt: Sich informieren, was man gegen den Willen des Nachbarn erreichen kann.

Zweiter Schritt: Herausfinden, wie das geht und ob sich der Aufwand dafür lohnt.

Dritter Schritt: Den Nachbarn schriftlich mit Termin auffordern, den Zustand zu beseitigen. Wenn es nicht geschieht, den Rechtsweg einschlagen und das dann auch durchziehen.

Der Vorschlag, sich gütlich zu einigen und mit dem "gesetzeswidrigen Zustand" zu leben, ist noch nicht Zeichen einer Vetternwirtschaft. Es könnte ja auch sein, dass es sich wirklich um eine Bagatelle handelt.

 
Auf welchem Planet lebst Du? Das ist dem kantonalen Bauamt so etwas von egal, ob da irgendwo eine Hundehütte zu nah an der Grenze zum Nachbar steht. Die werden Dich an die Gemeinde verweisen, denn die ist dafür zuständig. Wenn die Gemeinde tätig werden muss, kann man sie per Verwaltungsgericht dazu bringen. Ob und wie das genau geht, weiss der Anwalt, dafür kriegt er Honorar. Ob man sein Recht durchsetzen will, muss man selbst wissen.

Erster Schritt: Sich informieren, was man gegen den Willen des Nachbarn erreichen kann.

Zweiter Schritt: Herausfinden, wie das geht und ob sich der Aufwand dafür lohnt.

Dritter Schritt: Den Nachbarn schriftlich mit Termin auffordern, den Zustand zu beseitigen. Wenn es nicht geschieht, den Rechtsweg einschlagen und das dann auch durchziehen.

Der Vorschlag, sich gütlich zu einigen und mit dem "gesetzeswidrigen Zustand" zu leben, ist noch nicht Zeichen einer Vetternwirtschaft. Es könnte ja auch sein, dass es sich wirklich um eine Bagatelle handelt
und Du? Kannst du lesen? Schritt 1 und 2 hat er schon gemacht! und Die Gemeinde hat ja auch schon geantwortet... und aus der Antwort schliesse ich mit meiner kleinen Erfahrung in solchen Geschichten, dass die Gemeinde weiss, dass Sie irgendwann mal einen Fehler gemacht hat und nun aber nicht zurückkrebsen will, weils Geld kostet(?) oder weil öffentlich wird, wer so entschieden hat(?)

Und mit an den Kanton wenden meine ich einfach, dass er sich doch einfach mal ans Bauamt wenden soll, sprich einen Brief schreiben, mit allen Kopien des Schriftverkehrs, ein paar Fotos und Schriftstücke der Gemeinde. und dann natürlich Kopie an die Gemeinde.... Bei einem Freund von mir hat das Wunder gewirkt und die Gemeinde hat dann endlich reagiert... Das kostet ein wenig Zeit und Porto, aber ist sicherlich günstiger als der Rechtsweg...

Aber das weisst du natürlich auch besser, du bist ja vom Fach....

 
und Du? Kannst du lesen? Schritt 1 und 2 hat er schon gemacht! und Die Gemeinde hat ja auch schon geantwortet... und aus der Antwort schliesse ich mit meiner kleinen Erfahrung in solchen Geschichten, dass die Gemeinde weiss, dass Sie irgendwann mal einen Fehler gemacht hat und nun aber nicht zurückkrebsen will, weils Geld kostet(?) oder weil öffentlich wird, wer so entschieden hat(?)

Und mit an den Kanton wenden meine ich einfach, dass er sich doch einfach mal ans Bauamt wenden soll, sprich einen Brief schreiben, mit allen Kopien des Schriftverkehrs, ein paar Fotos und Schriftstücke der Gemeinde. und dann natürlich Kopie an die Gemeinde.... Bei einem Freund von mir hat das Wunder gewirkt und die Gemeinde hat dann endlich reagiert... Das kostet ein wenig Zeit und Porto, aber ist sicherlich günstiger als der Rechtsweg...

Aber das weisst du natürlich auch besser, du bist ja vom Fach....
Es ist tatsächlich so, dass man sich an den Kanton wenden kann und das manchmal auch Wunder wirkt. Mit dem Vorgehen gibt man ja nichts aus der Hand. Ich würde das auch so machen.

 
Der Rechtsweg ist immer die letzte Möglichkeit. Wenn man Glück hat und beim Kanton auf einen netten Menschen trifft, ist es gut. Wenn ... In dem Fall wäre mein Ton vorher zu scharf.

Meine Erfahrungen mit kantonalen Ämtern sind etwas durchzogen. Ausserdem gibts 26 Kantone, und bei jedem ist es wohl anders. Insofern war mein "Rundschlag" etwas zu generell, und wenns nicht klappt, kann man ja dann auch noch über den Kanton jammern, der die Gemeinden bei Ihrem Schlendrian noch unterstützt.

Aber das weisst du natürlich auch besser, du bist ja vom Fach....
... kann es sein, dass Du manchmal ein kleines Problem mit anderen Meinungen hast?
 
ich denke, in diesem Thread sollten sich ein paar Leute im Ton etwas mässigen...

Wie die meisten hier bin ich nicht vom Fach, aber jeder gibt sein Bestes - gibt Erfahrungen weiter, teilt seine Ideen mit etc. - das zwar gratis, aber ohne Garantie.

Also bitte etwas Anstand und nicht alles so verbissen sehen - viele Wege führen nach Rom...

 
Andere Meinungen: Ich denke eher, dass es umgekehrt ist.. Aber seis drum! Du hast Recht!

Und wie Kurt Wagner schreibt: jeder gibt hier seine Erfahrungen bekannt ohne Anspruch an Perfektion! Meine Erfahrung ist halt eine andere als Deine. Und ich lebe wegen meiner anderen Meinung nicht auf einem anderen Planeten...

 
Hallo

Soeben habe ich folgendes sehr interessantes Fachbuch zum Thema Nachbarrecht gekauft:

"Spannungsfelder bei nachbarrechtlichen Klagen nach Art. 679 ZGB", Verlag Schulthess, ISBN 978-3-7255-6112-4. Das Buch ist mit CHF 66.00 auf den ersten Blick etwas teuer, aber der Inhalt mit vielen Querverweisen zu Bundesgerichtsentscheiden für jeden Grundbesitzer absolut wertvoll. Ich kann es nur empfehlen...!

Gruss

Bauexpertge

 
Das ist eine Dissertation eines Juristen, wenn die Angaben im Katalog der Uni Basel stimmen. Ist das für normale Leute verständlich geschrieben?

 
Hallo emil17

Es handelt sich um ein Fachbuch der "Zürcher Studien zum Privatrecht", also keine Dissertation. Das Werk ist auch für den Nichtjuristen sehr verständlich geschrieben, praktisch alle Verweise zu Bundesgerichtsentscheide sind im Internet abrufbar. Wer sich zudem Zeit nimmt, findet viele weitere Bundesgerichtsentscheide im Internet zum Thema der Grenzabstände. Braucht einfach etwas Zeit...

Gruss

Bauexperte

 
Jeder der ein Nachbarn hat, ist ja schon fast Experte ;-) Kenne das Buch nicht, aber mit ein bisschen Ruhe und Zeit, ist es bestimmt für alle verständlich.

Aufgrund der Schilderungen handelt es sich eher um ein Problem der Gemeinde, die ihren Pflichten nicht nachgekommen ist, bzw nicht nachkommen will. Wenn du mit den Nachbarn keine Einigung findest, würd ichs über den Kanton bzw. über den Gemeinderat versuchen. Denn die Gemeinde weiss haargenau, dass sie einen Fehler gemacht hat. Sobald der Druck genug gross wird, werden sie sich der Sache annehmen müssen, notfalls musst du eine aufsichtsrechtl. Beschwerde gegen den Gemeinderat machen, damit er seinen Pflichten nachkommt.

 

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