Ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung in einem neu erstellten 6-Parteien-Haus gekauft. Nun zeichnet sich ab, dass die Bauleiterin bzw. Architektin (in Personalunion) auf Kosten der KäuferInnen sparen möchte. Mängel werden schleppend oder gar nicht behoben, die Abnahme der gemeinschaftlich genutzten Teile hinausgezögert, im Baubeschrieb versprochene Positionen nicht erstellt etc. Anlässlich einer Stweg-Eigentümerversammlung wurde klar, dass zwei KäuferInnen mit der Architektin befreundet sind und sich an einer von den anderen KäuferInnen ins Auge gefassten Klage gegen diese distanzieren. Nun meine Frage: kennt jemand die juristischen Rahmenbedingungen für rechtliche Schritte bei Uneinigkeit der Stockwerkeigentümer. Müsste ein Entscheid zum gerichtlichen Vorgehen einstimmig zustande kommen oder reicht das absolute Mehr? Für alle Hinweise sehr dankbar grüsst SIRI