Rechtliche Schritte gegen Bauleitung und Architektin

siri1

Mitglied
11. Sep. 2010
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Ich habe letztes Jahr eine Eigentumswohnung in einem neu erstellten 6-Parteien-Haus gekauft. Nun zeichnet sich ab, dass die Bauleiterin bzw. Architektin (in Personalunion) auf Kosten der KäuferInnen sparen möchte. Mängel werden schleppend oder gar nicht behoben, die Abnahme der gemeinschaftlich genutzten Teile hinausgezögert, im Baubeschrieb versprochene Positionen nicht erstellt etc. Anlässlich einer Stweg-Eigentümerversammlung wurde klar, dass zwei KäuferInnen mit der Architektin befreundet sind und sich an einer von den anderen KäuferInnen ins Auge gefassten Klage gegen diese distanzieren. Nun meine Frage: kennt jemand die juristischen Rahmenbedingungen für rechtliche Schritte bei Uneinigkeit der Stockwerkeigentümer. Müsste ein Entscheid zum gerichtlichen Vorgehen einstimmig zustande kommen oder reicht das absolute Mehr? Für alle Hinweise sehr dankbar grüsst SIRI

 
Hallo siri1

Da ist mal wieder so ein Trauerspiel... tut mir natrülich leid für Dich, dass Du gerade diese unnütze Erfahrung machen darfst.

Wie es sich mit der "Gemeinschaft" verhält, kann ich Dir leider nicht wirklich sagen. ABER, grundsätzlich hast Du ja selbst einen rechtsgültigen Vertrag mit Frau Architektin geschlossen... dazu gab und gibt es immer noch, einen Baubeschrieb und eine dazugehörige Planung. Dies zusammen stellt den eigentlichen Gesamtvertrag dar.

Vertragspartner bist Du und die Frau Architektin... was sie Dir schuldet, das schuldet sie Dir und wenn sie nicht in der Lage ist diese, ihre Verträge einzuhalten (Grund ist völlig egal), dann kannst Du diese Leistung auch selbst einfordern..einklagen. Unabhängig von der Eigentümergemeinschaft, die ja lediglich um die Positionen welche die Gemeinschaft betreffen, am gleichen Strang ziehen können.

Und wenn einige Parteien nicht klagen wollen, so ist dies grundsätzlich ihre ganz eigene Entscheidung (wenn der Grund dafür auch ersichtlich erscheint), was aber die anderen nicht davon abhalten darf und kann, ihr Recht nach 100%tiger Erfüllung der vertraglich zugesicherten Leistung, auch ggf. auf dem Klageweg einzufordern.

Ggf. wende Dich einmal an einen Fachanwalt.. oder wenn Du (Ihr die restlichen) es nochmals im Guten versuchen wollt, an eine passende Person aus dem Bereich Meditation. Ihr könnt mich da auch gerne nochmals direkt anschreiben, ggf. kann ich Euch den passenden Kontakt herstellen. Mailadresse siehe unter meiner Signatur.

Ansonsten...viel Erfolg und den nötigen Biss!

 
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Hallo Pfälzer

Danke für Deine Antwort. Mediation ist eine Möglichkeit, die ich noch gar nicht bedacht hatte. Wir versuchen eigentlich im Haus einen gemeinsamen Weg zu gehen, aber leider zeichnet es sich halt ab, dass die freundschaftliche Beziehung zum Architekturbüro bzw. zu dessen Leiter, zwei der Leute im Haus dazu bringt, sehr grosszügig über alle möglichen Schlampereien und Fehler hinweg zu sehen.

Herzlich grüsst

Siri

 

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