Rechtliches: GU baut Decken zu leicht für Hängeleuchten

barracuda

Mitglied
04. Jan. 2009
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Liebe EigentümerInnen

wir haben eine 5-Zi-Attikawohnung gekauft, 180 m2, für 1.32 Mio CHF. Seit einem halben Jahr wohnen wir bereits und fordern immer noch eine Möglichkeit, Lampen aufzuhängen.

Die abgeschrägten Decken sind mit 0.5 cm dicken Gipsplatten belegt, darüber kommt eine empfindliche Dämmfolie, dann die Isolation. Leider hatte der Gipser vergessen, irgendwelche Dachlatten oder Schraubhaken zu montieren, um Lampen daran aufzuhängen. Selbst mit Spreizdübeln hält nichts und reisst durch die Decke durch.

Der GU schreibt jetzt in einem Brief, wir sollten uns mit Stehlampen begnügen, die Decke sei nicht für Hängeleuchten ausgerichtet.

Mindestens über Esstisch und Küchenablage wollen wir aber unbedingt Hängeleuchten, etwas anderes passt einfach nicht.

Kennt sich jemand aus, ob wir juristisch auf dem "Standard Hängelampen" bestehen können oder das schlucken müssen?

Gibt es Branchenverbände, Ombudsleute, die weiterhelfen könnten?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Uups - ich nehme an darüber steht nichts in Eurem Baubeschrieb drin ?

Ich kenne mich da rechtlich nicht aus, würde aber sagen, dass der GU die Decken Hängelampen-tauglich bauen müsste. Ausser es würde was anderes im Baubeschrieb stehen. Hängelampen sind ja quasi Standard bei uns.

Wäre etwa so wie wenn er Dir im ganzen Haus nur Aufputz-Leitungen für Elektro/Wasser machen würde, weil die Wände zu dünn sind. Unterputzleitungen sind ja bei uns im Gegensatz zu andern Ländern auch Standard und niemand würde was anderes akzeptieren.

 
hallo booker

das sehe ich genauso. Es ist, wie wenn ich ein Auto kaufe und es ohne Räder geliefert bekomme. Das Problem ist: wir haben bereits bezahlt und können den GU kaum mehr belangen. Es läuft also auf ein juristisches Seilziehen hinaus. Ich suche also die richtige Person/Stelle, die sich mit sowas auskennt, oder jemanden, der ähnliches bereits erlebt und erkämpft hat.

Herzlichen Dank für deine rasche Antwort.

 
Hallo Barracuda

Wäre es Dir möglich die relevanten Auszüge aus dem Baubeschrieb anzugeben, 230 Elektroanlagen, 233 Lampen, 271 Gipserarbeiten, dann wäre eventuell eine genauere Aussage möglich.

Beste Grüsse

 
Hallo Othmar

gerne, wenn du soviel Geduld aufbringen magst (habe leider keinen Scanner hier, deshalb also fulltext).

232 Starkstrominstallationen

- Erstellung der Fundamenterdung gemäss Leitsätzen NIN des SEV sowie örtlicher Werkvorschriften

- Der Potenzialausgleich wird gemäss Leitsätzen NIN des SEV sowie örtlicher Werkvorschriften erstellt. Es werden Verbindungsleitungen zu den Falleitungen für den Spengler vorgesehen (Blitzschutz)

- Die Zuleitungen sowie die Steuerleitungen zu den Unterverteilungen werden eingelegt

- Wandinstallationen und Leuchtenmontage sowie Schalter-Steckdosen in Kellerräumen und Tiefgarage AP

- Es sind Kellersteckdosen 230V ab dem Wohnungszähler vorgesehen

- FL-Beleuchtung mit Steckdose im Liftschacht

- Aussenleuchte bei Hauseingängen über Zeitschaltuhr und Dämmerungsschalter

- Licht-/Kraftinstallationen in den Wohnungen gemäss Elektrokonzept

- RWA-Anlagen im Treppenhaus und Tiefgarage nach den behördlichen Vorschriften

- Anschlüsse für Wohnungsthermen, allfällige Pumpen, Wärmemessung, Lift, usw.

- Leerrohreinlagen für nachrüstung Elektrostoren

- Aussensteckdose bei Sitzplatz, Balkon, Terrasse gemäss Elektrokonzept

233 Leuchten und Lampen

- Allgemeinräume und Unterniveau-Garage mit FL-Leuchten

- Fluchtwegmarkierungslampen gemäss feuerpolizeilichen Auflagen

- Decken-/oder Wandleuchten in Treppenhäusern und bei Hauseingängen gem. Angabe Architket

- Terrasse/Balkon: Decken- oder Wandbeleuchtung gem. Elektrokonzept und Architekt

- Wegleuchte für Umgebung gemäss Angabe Landschaftsarchitekt

236 Schwachstrominstallationen

- Telefon- und TV-Anschlüsse in den Wohnungen gem. Elektrokonzept (je 1 TV/T+T Anschluss pro Zimmer)

- Gegensprechanlage mit Türöffner beim Hauseingang

- Wohnungsstation und Etagendrücker im Wohngeschoss, bei Eingangstür

Du siehst, der Beschrieb regelt nicht sehr detailgenau. Ich sehe am meisten Chancen, über den Kaufpreis einen Standard verlangen zu können. Es handelt sich um eine gehobenere Ausbauklasse (die wir uns wegen einer extrem günstigen Hypothek überhaupt leisten konnten).

Danke für jeden Hinweis + herzlicher Gruss

 
Wie sieht es mit Deckenlampenanschlüssen aus wurden diese montiert? Wenn ja muss es auch möglich sein dort Lampen aufzuhängen. Ist ein klarer Fall. Das da vom Archithekt oder Gipser was vergessen wurde. Bin Elektro -Sicherheitsberater. Habe in meiner Karriere als Elektromonteur viele Lampen montiert. Aber auf so dünnen Platten wirds schwierig. Welches Dübelsystem habt ihr ausprobiert? Andere Variante lange Schrauben ist zwar nicht die optimale Lösung.

Gruss Mischu

 
Sali Mischu

ja, Deckenlampenanschlüsse sind alle montiert, die Drähte hängen überall zur Decke raus, z.T. wurden nicht einmal die Rohre gekappt, sondern ragen auch noch in die Räume hinein. Wir haben Spreizdübel versucht, Flügelspannschrauben. Gebräuchliche Schrauben taugen nicht, weil man damit die Dämmschutzfolie verletzt darüber, ausserdem ist es Zufall, dann gleich einen Balken zu finden.

Danke für deine Nachricht, barracuda

 
Hallo Barracuda,

steht dann im ominösen "Elektrokonzept" ev. etwas? Dass Deckenanschlüsse gemacht werden und kein Lampendübel o.Ä. finde ich - für diese Preisklasse - doch arg peinlich...

Ev. kannst Du mal ein Foto einstellen, damit man sieht wie diese Deckenanschlüsse ausgeführt sind.

Du hast aber nicht ev. im Dalienpark in U'engstringen eine Whg. gekauft - oder?

Grüssle

Arcuos

 
Hallo Arcuos

gute Idee, ich werde Fotos bereitstellen (bin aber erst übermorgen wieder zu Hause). Nein, es ist nicht der Dahlienpark, sondern Riverside. Das Elektrokonzept bestand aus einem Plan, der jedoch nur in einer ersten Version mündlich mit uns besprochen wurde. Wir wurden dann vor vollendete Tatsachen gestellt, weil ohne Vorankündigung, weder von GU-Seite noch seitens Elektroplaner, die Installationen im Rohbau plötzlich gemacht waren und es hiess, es sei nichts mehr zu ändern und wir wären in dieser Form einverstanden gewesen. Unsere heftigste Korrespondenz ist darauf gefolgt inkl. der höchsten Mehrkostenabrechnung aller Arbeiten.

Zusammengefasst: die Elektroplanung gab nicht viel her, der Verantwortliche zeigte sich inkompetent und wusste nicht einmal,. dass die Übersichten und Abrechnungen schlussendlich von unserer eigenen Architektin erstellt worden waren und nicht von seinen Leuten.

Auch heute noch, sieben Monate nach Wohnungsübernahme, warten wir auf die Behebung der seinerzeit festgestellten Mängel. Einige sind letzte Woche nach einem Ultimatum unsererseits angegangen worden, die grösseren Dinge werden aber einfach in Abrede gestellt.

Beste Grüsse und danke für die Meldung, barracuda

 
Hallo Barracuda

Danke für den Baubeschrieb, enthält leider keine Infos über die Ausführung der Decke oder Lampen.

Steht vielleicht noch etwas unter BKP 271 Gipserarbeiten oder 283 Deckenverkleidungen? Vielleicht findet sich da etwas?

Beste Grüsse

 
Hallo Arcuos

hier zwei Fotos von Deckenanschlüssen, als Stimmungsbild.

baustellerische Grüsse, barracuda

IMGP4650_Essen.jpg

IMGP4652_Treppenhaus.jpg

 
Guten Abend Othmar

endlich Antwort auf deine Zusatzfragen.

Im Baubeschrieb steht unter

271 Gipserarbeiten

- Weissputz auf allen Wohnungsdecken

- Untersicht der Dachschräge aus Gipskartonplatten, gespachtelt, auf geschiftetem Lattenrost montiert

(Kommentar: den ich natürlich nirgends finde bzw. nicht einfach aufs Geratewohl hineinbohren will, um die Dämmfolie nicht zu verletzen)

283 Deckenverkleidungen

(existiert nicht)

Sagt dir das etwas? 230 hatte ich nicht erwähnt, weil dort auch nichts steht.

Beste Grüsse, barracuda

 
Hallo Barracuda

Danke für die Beschriebe, ich kann daraus auch keine weiteren Erkenntnisse ableiten, leider.

Klar bleibt, dass Deckenanschlüsse ohne Befestigungsmöglichkeit für Lampen nicht gebrauchstauglich sind und somit einen Mangel darstellen nach meiner Einschätzung.

Beste Grüsse

 
herzlichen Dank, Othmar, ich habe befürchtet, dass einzig ein rechtliches Vorgehen weiterhilft (was meistens bloss Verlierer zurück lässt)

erhellende Grüsse, barracuda

 
Hallo Barracuda

Ganz so einfach würde ich die Sache nicht verlaufen lassen.

Anlässlich der Bauabnahme konntest Du diesen Umstand weder erkennen, noch kann man verlangen, dass Du dies prüfen musst.

Also ein Mangel, denn Du während der Benutzung festgestellt hast.

(Nachfolgende Angabe in der Annahme, dass die Garantiefristen gemäss SIA 118 geregelt wurde:)

Der ?Schaden? wird nicht grösser, dass heisst Du kannst in innerhalb der ersten 2 Jahre rügen und dies würde ich an Deiner Stelle machen.

Gemäss SIA 118 ist Deine Vertragspartner verpflichtet zu belegen, dass kein Mangel vorliegt.

Drück ihm eine Lampe in die Hand uns lass ihn montieren würde ich sagen.

Beste Grüsse

 
Gibts überhaupt GK mit nur 5mm Dicke? Ich dachte, die sind mindestens 10 mm, Rigips hat jedenfalls keine dünneren im Angebot.

Rigips - Der Ausbau-Profi. (Trockenbau - Rigips-Produktlinien/-übersicht - Gipsfaserplatten)

Und irgendwie müssen die Biester ja auch befestigt sein. Wenns Metallprofile sind, hilft ein Metallsuchgerät.

Wobei ich durchaus einverstanden bin, dass die Elektriker Pflöcke sind, wenn man beim Deckenauslass nichts befestigen kann. Einen Anker für 100flammige Kronleuchter kann man hingegen nicht erwarten.

Wenn weiter oben ein Blindboden ist, kann man sich mit entsprechend langen Schrauben helfen, beim GU halt mal einen Baubeschrieb der Decke anfordern. Wenn Du eine Schraube durch die Dämmfolie treibst, gibt das noch keinen schleichenden Bauschaden.

 
<Wenn Du eine Schraube durch die Dämmfolie treibst, gibt das noch keinen schleichenden Bauschaden.>

ok, danke Emil17, das ist schon einmal eine wichtige Aussage. Detailbeschriebe sind kaum aussagekräftig, wie wir bereits feststellten, da alles im Unterakkord erledigt wurde und die Vorgaben nicht mehr kontrollierbar sind.

Dicke Gipsplatten: auf den 5mm bestehe ich nicht. Tatsache ist, dass eine leichte Deckenlampe durchgebrochen ist und dass einfache Leichtmetallspots nicht eingeschraubt werden können, sondern sofort ausreissen.

Gruss, barracuda

 
Was Du machen kannst, um eine Lampe in GK-Decken zu hängen: Besorg Dir eine billige Lochsäge am Baumarkt. Da, wo die Lampe hin soll, machst Du damit ein Loch Durchmesser ca. 40 mm in die Gipsdecke. Wenn es dahinter hohl ist, kannst Du dann ein etwa 30 cm langes Stück Holzleiste 20 x 30 mm einführen und auf der Oberseite der durchbohrten GK-Platte festleimen (mit gewöhnlichem weissem Büroleim). Wenn der Leim angezogen hat, kannst Du in das Holz einen Haken schrauben. Das Loch wird durch die Deckenblende des Lampenkabels verdeckt.

Für schwere Lampen reicht es nicht, für gewöhnliche allemal.

>Detailbeschriebe sind kaum aussagekräftig, wie wir bereits feststellten, da alles im Unterakkord erledigt wurde und die Vorgaben nicht mehr kontrollierbar sind.

Aufschlussreich ... Sollte man ins Forum für baubegeisterte Fertighausbesteller schreiben ... Heisst wohl, Qualität gerade noch nicht beanstandbar ...

 
Hallo emil17

das ist ein grandioser Tipp, VIELEN Dank. So wird garantiert nichts beschädigt, ich meine auch, dass normales Gewicht problemlos daran hängen sollte. Unbedingt Patent anmelden :).

Beste Grüsse, barracuda

 

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