Rechtsbeistand - Ostschweiz?

limey

Mitglied
08. März 2010
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Hall Leute,

hier mal zusammengefasst mein Problem. Habe ein EFH von einer eher kleineren GU bauen lassen. Da es bei uns in der Gemeinde vorgeschrieben ist, sich an das Wärmeverbundnetz anzukoppeln, wurde dies auch so gemacht. Auf jeden Fall kamen die einmaligen Wärmeverbundgebühren für die Installation direkt an mich Adressiert, in zwei Raten. Nun verweigert die GU die Gebühren zu bezahlen, weil diese nicht im GU Vertag im genauen Wortlaut stehen würden. Aber Kosten für Heizunggebühren sollten doch Standard sein, zumal das nie erwähnt wurde? Der Betrag um den es sich hier handelt sind ca. 6000 CHF.

Frage:

- Bei Problem solcher Art, wo kann ich mich da mit fragen wenden? Sollte ich direkt zum Anwalt.. oder gibt es da eine Beratungsstelle (Region Ostschweiz)

- Habt Ihr evtl. Anwaltsempfehlungen im Raum Ostschweiz?

Danke im voraus

 
Hallo limey

Das Problem löst sich ggf. schon auf, wenn man den Vertrag und den dazugehörenden Baubeschrieb überprüft.

Dies kannst Du auch hier im/über das Forum bekommen: - Haus-Forum.ch - Das grösste Hausbau-Forum

Du kannst natürlich auch direkt zu einem Anwalt gehen, wobei es dann möglichst ein Bau-Fachanwalt sein sollte, der auch die Texte und Inhalte eines Baubeschriebes versteht.. diese sind ja meist ein einer eigenen Forumlierung verfasst.

 
Danke Pfälzer. Rechtschutz ist ja bei solchen sachen ja wahrscheinlich ausgeschlossen, die übernehmen ja solche Sachen glaub nicht?

Aber das mit Bau-Fachanwalt ist ein guter Tipp.

 
Hallo limey

Richtig.. die Rechtschutzversicherung wird hier nicht tätig werden... ein solcher Einschluss in die Versicherung wäre kaum zahlbar.. die wissen auch warum!

Eben, Du kannst den Bau-Fachanwalt fragen..oder auch mal fragen was es Dich dort kostet....oder auch über das H-F-Kompetenzzentrum (link ist ja oben genannt) anfragen was es Dich hier kosten würde.. natürlich nicht öffentlich im Forum.. sondern diskret und direkt.

Egal wie...viel Erfolg.

 
......Auf jeden Fall kamen die einmaligen Wärmeverbundgebühren für die Installation direkt an mich Adressiert, in zwei Raten. Nun verweigert die GU die Gebühren zu bezahlen, weil diese nicht im GU Vertag im genauen Wortlaut stehen würden. Aber Kosten für Heizunggebühren sollten doch Standard sein, zumal das nie erwähnt wurde? Der Betrag um den es sich hier handelt sind ca. 6000 CHF.
Hallo,

also dass das "Standard" sein soll wäre mir neu.

Anschlussgebühren aller Art liefen bei mir auch nicht über den GU, sondern kamen direkt an mich.

(Das ist im übrigen auch besser so, warum sollte ich Anschlussgebühren an den GU zahlen, der dafür ohne Leistung noch einen Aufschlag berechnet und das Geld dann nur weiterleitet? Und sollte der GU pleite gehen ist es auch besser, solche Gelder dem GU nie überwiesen zu haben, sonst muss man doppelt bezahlen.)

Dass das nie erwähnt wurde ist in deinem Fall natürlich schlecht. Das spricht aber leider nicht unbedingt dafür, dass du im Recht bist.

Gruss

 

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