Hall Leute,
hier mal zusammengefasst mein Problem. Habe ein EFH von einer eher kleineren GU bauen lassen. Da es bei uns in der Gemeinde vorgeschrieben ist, sich an das Wärmeverbundnetz anzukoppeln, wurde dies auch so gemacht. Auf jeden Fall kamen die einmaligen Wärmeverbundgebühren für die Installation direkt an mich Adressiert, in zwei Raten. Nun verweigert die GU die Gebühren zu bezahlen, weil diese nicht im GU Vertag im genauen Wortlaut stehen würden. Aber Kosten für Heizunggebühren sollten doch Standard sein, zumal das nie erwähnt wurde? Der Betrag um den es sich hier handelt sind ca. 6000 CHF.
Frage:
- Bei Problem solcher Art, wo kann ich mich da mit fragen wenden? Sollte ich direkt zum Anwalt.. oder gibt es da eine Beratungsstelle (Region Ostschweiz)
- Habt Ihr evtl. Anwaltsempfehlungen im Raum Ostschweiz?
Danke im voraus
hier mal zusammengefasst mein Problem. Habe ein EFH von einer eher kleineren GU bauen lassen. Da es bei uns in der Gemeinde vorgeschrieben ist, sich an das Wärmeverbundnetz anzukoppeln, wurde dies auch so gemacht. Auf jeden Fall kamen die einmaligen Wärmeverbundgebühren für die Installation direkt an mich Adressiert, in zwei Raten. Nun verweigert die GU die Gebühren zu bezahlen, weil diese nicht im GU Vertag im genauen Wortlaut stehen würden. Aber Kosten für Heizunggebühren sollten doch Standard sein, zumal das nie erwähnt wurde? Der Betrag um den es sich hier handelt sind ca. 6000 CHF.
Frage:
- Bei Problem solcher Art, wo kann ich mich da mit fragen wenden? Sollte ich direkt zum Anwalt.. oder gibt es da eine Beratungsstelle (Region Ostschweiz)
- Habt Ihr evtl. Anwaltsempfehlungen im Raum Ostschweiz?
Danke im voraus