Liebe Foren-Mitglieder
In einer Gemeinde, wo ich Bauland habe wurde eine Strasse falsch gebaut.
Das Ingenieurbüro hat sogar eine Abteilung Geometer, und man sagt, die können mit Ihren Messgeräten auf den cm ganau abstecken. Eine Strasse hätte man 2 x messen können zur Sicherheit.
Die Strasse an der mein Bauland liegt war 5 m breit ausgemarkt, aber sie war schmäler geteert. Bei der Erschliessung hat man beschlossen, die Strasse 3.50 m breit zu machen. Es wurde mir vom Vizeamman der Gemeinde versprochen, dass ich 75 cm erhalte. Natürlich muss ich diese der Gemeinde bezahlen, aber die Gemeinde verkauft das Land ca. Fr. 130.00 günstiger als der Verkaufswert ist. Der Preis wäre 200. günstiger aber dann muss man die Erschliessungskosten noch zahlen.
Nun habe ich eine Parzellierungsmutation am Do 12.11. bekommen und habe entdeckt, dass mir 62 cm in der breite Total 9 m2 vom Land genomen wurde und der Nachbar auf der andern Seite hat 2.01 m in der Breite erhalten. Bei mir gehen 9 m2 weg und der andere Landbesitzer auf der anderen Seite hat 79 m2 mehr.
Eine solche Parzellierung kann ich nicht unterschreiben, leider hat mir aber der Notar der mit der Gemeinde den Parzellierungsvertrag geschrieben hat, gesagt, es könnten dann andere Grundbesitzer Schadenersatzanspruch stellen, wenn ich nicht unterschreibe, weil sie Land verkaufen wollen und diese Parzellirungsmutation abwarten müssen. Es sind mehr als 50 Eigentümer, die den Parzellierungsvertrag unterschreiben sollen oder eine Vollmacht erteilen.
Ich kann das nicht akzeptieren, habe der Gemeinde geschrieben, dass ich die 62 cm die mir fehlen wieder möchte und die versprochenen 75 cm auf der andern Seite der Strasse möchte ich auch, wegen der Ausnutzungsziffer. Dies geht rechtlich ich habe auf dem Grundbuchamt nachgefragt.
Das Ingenieurbüro hat den Fehler gemerkt, als es den Entwurf vom Notar bekommen hat, aber mir nichts gesagt. Die Gemeinde hat auch einen Entwurf bekomen und mir nichts gesagt. Ich habe den Verdacht, die meinten ich bemerke den Fehler nicht und unterschreibe. Fehler können passieren und man kann dazu stehen.
Der Vizeaman der Gemeinde hat behauptet es bestehe kein schriftlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Ing.Büro. Das Glaube ich nicht, denn das Ing. Büro hatte die 75 cm, die es jedem zuordnen sollte auf den Plänen. Die Erschliessung hat übrigens 3 Millionen gekostet, da gibt es sicher Verträge zwischen Gemeinde und Ing. Büro. Ausserdem hat die Erschliessung 3 Jahre gedauert, da spielt es keine Rolle ein paar Meter mir zuzuordnen und noch ein wenig Bauarbeiten.
Ich möchte nicht unterschreiben, bevor geregelt ist, was ich erhalte. Da die Strasse nur ca. 50 m lang ist und als Fussweg für Schulkinder gedacht ist, könnte man eine billige Lösung machen, dass ich mein verlorenes Land wieder erhalte. Auf meiner Seite den Teer wegnehmen und auf der anderen Seite Kies. Der Vizeammann hat gesagt, das Fahrverbot das geplant war komme jetzt doch nicht. Bei der Erschliessungs-Projektvorstellung wurde gesagt diese Strasse bekäme ein Fahrverbot wegen den Schulkindern.
Was für Rechte habe ich. Der Beobachter hat mir Dank Rechtschutz eine Kostengutsprache für 2 Stunden bei einem Anwalt geschenkt. Dieser hat am 19.11. Zeit und am 23.11.09 sollte ich die Mutation unterschreiben, wo ich doch nicht einverstanden sein kann. Auch hat die Rechtanwältin beim Beobachter gesagt, das Ing. Büro habe zimlich sicher eine Haftpflichtversicherung.
Mein Grundstück, dem die 9 m2 fehlen hat 479 m2 und es haben schon 5 Interessenten gesagt es sei Ihnen zu klein. Ich habe schlechtere Verkaufschancen, als wenn ich den Streifen noch hätte. Dieser liegt auf der Südseite und würde einer Rasenfläche oder Sitzplatz dienen.
Ich denke es ist doch nicht so schlimm eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Der Besitzer auf der anderen Seite wäre sicher auch nicht einverstanden, wenn ihm 62 cm weggenommen worden wären, wenn von der Strasse 1.50 m zum verteilen sind. Danke für Eure Meinungen.
Grüsse Schulstrasse
In einer Gemeinde, wo ich Bauland habe wurde eine Strasse falsch gebaut.
Das Ingenieurbüro hat sogar eine Abteilung Geometer, und man sagt, die können mit Ihren Messgeräten auf den cm ganau abstecken. Eine Strasse hätte man 2 x messen können zur Sicherheit.
Die Strasse an der mein Bauland liegt war 5 m breit ausgemarkt, aber sie war schmäler geteert. Bei der Erschliessung hat man beschlossen, die Strasse 3.50 m breit zu machen. Es wurde mir vom Vizeamman der Gemeinde versprochen, dass ich 75 cm erhalte. Natürlich muss ich diese der Gemeinde bezahlen, aber die Gemeinde verkauft das Land ca. Fr. 130.00 günstiger als der Verkaufswert ist. Der Preis wäre 200. günstiger aber dann muss man die Erschliessungskosten noch zahlen.
Nun habe ich eine Parzellierungsmutation am Do 12.11. bekommen und habe entdeckt, dass mir 62 cm in der breite Total 9 m2 vom Land genomen wurde und der Nachbar auf der andern Seite hat 2.01 m in der Breite erhalten. Bei mir gehen 9 m2 weg und der andere Landbesitzer auf der anderen Seite hat 79 m2 mehr.
Eine solche Parzellierung kann ich nicht unterschreiben, leider hat mir aber der Notar der mit der Gemeinde den Parzellierungsvertrag geschrieben hat, gesagt, es könnten dann andere Grundbesitzer Schadenersatzanspruch stellen, wenn ich nicht unterschreibe, weil sie Land verkaufen wollen und diese Parzellirungsmutation abwarten müssen. Es sind mehr als 50 Eigentümer, die den Parzellierungsvertrag unterschreiben sollen oder eine Vollmacht erteilen.
Ich kann das nicht akzeptieren, habe der Gemeinde geschrieben, dass ich die 62 cm die mir fehlen wieder möchte und die versprochenen 75 cm auf der andern Seite der Strasse möchte ich auch, wegen der Ausnutzungsziffer. Dies geht rechtlich ich habe auf dem Grundbuchamt nachgefragt.
Das Ingenieurbüro hat den Fehler gemerkt, als es den Entwurf vom Notar bekommen hat, aber mir nichts gesagt. Die Gemeinde hat auch einen Entwurf bekomen und mir nichts gesagt. Ich habe den Verdacht, die meinten ich bemerke den Fehler nicht und unterschreibe. Fehler können passieren und man kann dazu stehen.
Der Vizeaman der Gemeinde hat behauptet es bestehe kein schriftlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Ing.Büro. Das Glaube ich nicht, denn das Ing. Büro hatte die 75 cm, die es jedem zuordnen sollte auf den Plänen. Die Erschliessung hat übrigens 3 Millionen gekostet, da gibt es sicher Verträge zwischen Gemeinde und Ing. Büro. Ausserdem hat die Erschliessung 3 Jahre gedauert, da spielt es keine Rolle ein paar Meter mir zuzuordnen und noch ein wenig Bauarbeiten.
Ich möchte nicht unterschreiben, bevor geregelt ist, was ich erhalte. Da die Strasse nur ca. 50 m lang ist und als Fussweg für Schulkinder gedacht ist, könnte man eine billige Lösung machen, dass ich mein verlorenes Land wieder erhalte. Auf meiner Seite den Teer wegnehmen und auf der anderen Seite Kies. Der Vizeammann hat gesagt, das Fahrverbot das geplant war komme jetzt doch nicht. Bei der Erschliessungs-Projektvorstellung wurde gesagt diese Strasse bekäme ein Fahrverbot wegen den Schulkindern.
Was für Rechte habe ich. Der Beobachter hat mir Dank Rechtschutz eine Kostengutsprache für 2 Stunden bei einem Anwalt geschenkt. Dieser hat am 19.11. Zeit und am 23.11.09 sollte ich die Mutation unterschreiben, wo ich doch nicht einverstanden sein kann. Auch hat die Rechtanwältin beim Beobachter gesagt, das Ing. Büro habe zimlich sicher eine Haftpflichtversicherung.
Mein Grundstück, dem die 9 m2 fehlen hat 479 m2 und es haben schon 5 Interessenten gesagt es sei Ihnen zu klein. Ich habe schlechtere Verkaufschancen, als wenn ich den Streifen noch hätte. Dieser liegt auf der Südseite und würde einer Rasenfläche oder Sitzplatz dienen.
Ich denke es ist doch nicht so schlimm eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Der Besitzer auf der anderen Seite wäre sicher auch nicht einverstanden, wenn ihm 62 cm weggenommen worden wären, wenn von der Strasse 1.50 m zum verteilen sind. Danke für Eure Meinungen.
Grüsse Schulstrasse