Rechtsberatung Strasse wurde falsch gebaut

Schulstrasse

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18. Juni 2009
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Liebe Foren-Mitglieder

In einer Gemeinde, wo ich Bauland habe wurde eine Strasse falsch gebaut.

Das Ingenieurbüro hat sogar eine Abteilung Geometer, und man sagt, die können mit Ihren Messgeräten auf den cm ganau abstecken. Eine Strasse hätte man 2 x messen können zur Sicherheit.

Die Strasse an der mein Bauland liegt war 5 m breit ausgemarkt, aber sie war schmäler geteert. Bei der Erschliessung hat man beschlossen, die Strasse 3.50 m breit zu machen. Es wurde mir vom Vizeamman der Gemeinde versprochen, dass ich 75 cm erhalte. Natürlich muss ich diese der Gemeinde bezahlen, aber die Gemeinde verkauft das Land ca. Fr. 130.00 günstiger als der Verkaufswert ist. Der Preis wäre 200. günstiger aber dann muss man die Erschliessungskosten noch zahlen.

Nun habe ich eine Parzellierungsmutation am Do 12.11. bekommen und habe entdeckt, dass mir 62 cm in der breite Total 9 m2 vom Land genomen wurde und der Nachbar auf der andern Seite hat 2.01 m in der Breite erhalten. Bei mir gehen 9 m2 weg und der andere Landbesitzer auf der anderen Seite hat 79 m2 mehr.

Eine solche Parzellierung kann ich nicht unterschreiben, leider hat mir aber der Notar der mit der Gemeinde den Parzellierungsvertrag geschrieben hat, gesagt, es könnten dann andere Grundbesitzer Schadenersatzanspruch stellen, wenn ich nicht unterschreibe, weil sie Land verkaufen wollen und diese Parzellirungsmutation abwarten müssen. Es sind mehr als 50 Eigentümer, die den Parzellierungsvertrag unterschreiben sollen oder eine Vollmacht erteilen.

Ich kann das nicht akzeptieren, habe der Gemeinde geschrieben, dass ich die 62 cm die mir fehlen wieder möchte und die versprochenen 75 cm auf der andern Seite der Strasse möchte ich auch, wegen der Ausnutzungsziffer. Dies geht rechtlich ich habe auf dem Grundbuchamt nachgefragt.

Das Ingenieurbüro hat den Fehler gemerkt, als es den Entwurf vom Notar bekommen hat, aber mir nichts gesagt. Die Gemeinde hat auch einen Entwurf bekomen und mir nichts gesagt. Ich habe den Verdacht, die meinten ich bemerke den Fehler nicht und unterschreibe. Fehler können passieren und man kann dazu stehen.

Der Vizeaman der Gemeinde hat behauptet es bestehe kein schriftlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Ing.Büro. Das Glaube ich nicht, denn das Ing. Büro hatte die 75 cm, die es jedem zuordnen sollte auf den Plänen. Die Erschliessung hat übrigens 3 Millionen gekostet, da gibt es sicher Verträge zwischen Gemeinde und Ing. Büro. Ausserdem hat die Erschliessung 3 Jahre gedauert, da spielt es keine Rolle ein paar Meter mir zuzuordnen und noch ein wenig Bauarbeiten.

Ich möchte nicht unterschreiben, bevor geregelt ist, was ich erhalte. Da die Strasse nur ca. 50 m lang ist und als Fussweg für Schulkinder gedacht ist, könnte man eine billige Lösung machen, dass ich mein verlorenes Land wieder erhalte. Auf meiner Seite den Teer wegnehmen und auf der anderen Seite Kies. Der Vizeammann hat gesagt, das Fahrverbot das geplant war komme jetzt doch nicht. Bei der Erschliessungs-Projektvorstellung wurde gesagt diese Strasse bekäme ein Fahrverbot wegen den Schulkindern.

Was für Rechte habe ich. Der Beobachter hat mir Dank Rechtschutz eine Kostengutsprache für 2 Stunden bei einem Anwalt geschenkt. Dieser hat am 19.11. Zeit und am 23.11.09 sollte ich die Mutation unterschreiben, wo ich doch nicht einverstanden sein kann. Auch hat die Rechtanwältin beim Beobachter gesagt, das Ing. Büro habe zimlich sicher eine Haftpflichtversicherung.

Mein Grundstück, dem die 9 m2 fehlen hat 479 m2 und es haben schon 5 Interessenten gesagt es sei Ihnen zu klein. Ich habe schlechtere Verkaufschancen, als wenn ich den Streifen noch hätte. Dieser liegt auf der Südseite und würde einer Rasenfläche oder Sitzplatz dienen.

Ich denke es ist doch nicht so schlimm eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Der Besitzer auf der anderen Seite wäre sicher auch nicht einverstanden, wenn ihm 62 cm weggenommen worden wären, wenn von der Strasse 1.50 m zum verteilen sind. Danke für Eure Meinungen.

Grüsse Schulstrasse

 
Hallo Schulstrasse,

"Rechtsberatung" werden wir hier keine geben können.. das macht dann der Anwalt.

Das Thema ist auch sehr komplex.... nicht verworren....aber eben komplex.

Es wird sicher wichtig für Dich sein, die Zusagen über die geplante Einteilung, bzw. die Zuteilung der Fläche auf der anderen Strassenseite, darlegen zu können. Also Unterlagen bereit zu halten, auf denen diese Zusagen, gleich in welcher Form, gemacht wurden und als Arbeitsgrundlage für das Ing. Büro gedient haben.

Natürlich wirst Du aber keine Daten oder das Wissen darüber haben, ob in irgend einer Sitzung/Besprechnung zwischen Gemeinde und Ing. Büro etwas anderes gesagt und beschlossen wurde? Da könnte ja ggf. auch schon der Fehler passiert sein.

Wenn die Anwältin gut ist, dann wird sie Dir auch am gleichen Termin einen Ratschlag bzgl. der Unterschriftsleistung geben können, damit Du bis zum 23. entsprechend handeln kannst.

Ansonsten musst Du ggf. schriftlichen Einspruch gegen diese Planung vorlegen und dies mit dem Sachverhalt begründen.

 
wenn ich dich richtig verstehe, will man dir land wegnehmen, ohne dass du je etwas in dieser richtung unterschrieben hast. dies käme einer enteignung gleich und müsste, wenn du nicht bereit bist, das land freiwillig zu geben, über das ordentliche enteignungsverfahren laufen. sofern du also bisher nichts unterschrieben hast, wäre die strasse auf deinem grundstück sogar rechtswidrig gebaut worden. somit könntest du darauf beharren, dass der ursprüngliche zustand wieder hergestellt wird. schadenersatzpflichtig würde in diesem fall eher die gemeinde dir gegenüber und nicht umgekehrt.

du hast allerdings kaum einen rechtsanspruch, dass dir die gemeinde land abtreten muss, wenn sie das nicht will.

 
So wie ich es verstanden habe, wird nicht Land weggenommen, sondern weniger Land von der Gemeinde abgetreten als eigentlich "abgemacht". Wobei die Frage ist, ob die "Abmachung" in irgendeiner Weise verbindlich ist. Wenn es noch keinen Kaufvertrag mit der Gemeinde gibt, wird die Antwort wohl "nein" sein. Es bleibt dann nur die Berufung auf den Vertrauensschutz, das setzt aber voraus, dass man im Vertrauen auf die Abtretung des Landstreifens selber Dispositionen (z. B. Zugeständnisse in Bezug auf Einsprachen, Erschliessung o.ä.) getroffen hat.

Die Drohung mit Schadenersatzansprüchen ist in solchen Fällen oft nur eine leere Drohung, weil die Verweigerung der Unterschrift nicht rechtswidrig ist (das wäre nämlich die Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch). Also in Ruhe mit dem Anwalt klären.

 
ok, dann sähe das natürlich anders aus ;-) allerdings könnte die gemeinde ja dann einfach diesen rest der strasse zugehörig lassen, wenn er nicht unterschreiben will.

 
Danke für alle eingegangenen Meldungen.

Die meisen haben richtig verstanden mir wird Land weggenommen 62 cm und zusätzlich die versprochenen 75 cm nicht gegeben. Mein Grundstück wäre im Südwesten 1.37 m breiter, wenn das Ing.Büro die Strasse nicht falsch ausgesteckt hätte.

Ich wäre schon zufrieden, wenn ich die 62 cm wieder erhalte. Der Grundeigentümer auf der andern Seite hat 2.01 m in der Breite mehr, der wäre sicher auch nicht zufrieden, wenn der Fehler umgekehrt wäre.

Wenn man mich zur Unterschrift zwingen will, versuche ich das Land inkl. dem Land das ich haben sollte der Gemeinde zu verkaufen, dann kann diese mit der Versicherung des Ing. Büros ausbaden. Aber dazu müsste eine Gemeindeversammlung zustimmen, das würde auch zu lange dauern.

Der Tip mit Brief Einsprache ist auch gut, werde ich machen.

Grüsse an alle

Schulstrasse

 
Ein freundliches Hallo erstmal von meiner Seite. Ich lese nun schon seit langer Zeit mit und habe schon so einige nützlich Informationen aus diesem wirklich tollen Forum entnehmen können. Und nun ist es also soweit, und ich werde meinen ersten Eintrag machen, da mir hier was nicht ganz aufzugehen scheint:

Ausgangslage:

Die Strasse ist 50m lang, hat in etwa 50 Eigentümer als Anstösser und die gesamte Erschliessung hat 3'000'000 gekostet.

Annahme:

pro angrenzende Parzelle 2 Eigentümer --> 25 Parzellen

mein Problem 1:

50m x 2 (links und rechts) = 100m

100m : 25 Parzellen = die Parzellen sind 4m breit?

mein Problem 2:

3'000'000 : 50m = 60'000.--/pro m Strasse (Erschliessung) ??

Entschuldigt bitte, dass ich mit meinem ersten Eintrag gleich so kritisch hinterfrage, aber da ich von meinem Beruf her viel mit Strassen/Parzellen/etc. zu tun habe ist mir das eben aufgefallen.

Und vielleicht hab ich auch einfach etwas falsch verstanden, dann entschuldigt mich bitte ebenfalls. Nichtsdestotrotz wünsche ich dir Schulstrasse gutes Gelingen bei deinen bevorstehenden Verhandlungen mit Gde/Geometer/Ing.Büro/etc.

GRüsse blumar

 
Das Strässchen ist ja sicher nur ein Teil der gesamten Erschliessung. /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Danke für den Tip Einsprache. Der Anwalt, der zuoberst auf der Liste vom Beobachter war, ist nicht gut. Ich habe ihm 3 x erklären müssen, dass die Strasse nicht wie vorher sondern total verschoben ist. Mit der Gemeinde habe ich nächste Woche eine Besprechung, diese weiss, dass ich nicht unterschreibe.

Etwas freut mich. Ich habe der Winterthurer-Versicherung angerufen ob meine Haftpflicht deckt, weil mir der Notar der Gemeinde gedroht hat, es können andere Landeigentümer Schadenersatz von mir fordern, wenn ich nicht unterschreibe. Der Versicherungsberater hat gesagt, ich hätte keinen Bock geschossen, das Ing.Büro müsste diese Forderungen übernehmen, ich müsse nicht unterschreiben.

Grüsse Schulstrasse

 
Möchte allen mitteilen, dass ich eine Besprechung mit der Gemeinde hatte und mich einigen konnte.

Ich konnte mich mit der Gemeinde und 2 Herren des Ing.Büros, welche die Planung der Erschliessung machten, einigen. Das Grundstück wird ein wenig grösser, ich bekomme die Quadratmerter, die mir bei der Verbindungsstrasse weggenommen wurden zurück und noch ein wenig Land in der Kurve, gibt für mich bessere Verkaufschancen, oder wenn ich das Land behalte einen grösseren Sitzplatz auf der Südwestseite, sowie ein grösseres Haus wegen der Ausnutzungsziffer.

Profitieren tut eine Frau auf der andern Seite der Strasse ihr gehören dann ca. 30 m2 mehr, welche ich bekommen hätte, wenn die Strasse richtig gebaut worden wäre. Sie hat jetzt 74 m2 mehr als vor der Erschliessung, davon werde ich die gestohlenen m2 und ein wenig mehr zurückerhalten. Es wird ein Plan erstellt wie die Strasse versetzt wird.

Ich bin zufrieden. Mit dem Anwalt bin ich absolut nicht zufrieden. Er hat einzig und allein mit dem Notar der Gemeinde Konakt aufgenommen und versucht, dass meine Parzelle und diese gegenüber aus dem Vertrag genomen wird. Leider hat der Notar dies nicht gemacht. Jetzt will mein Anwalt eine Kostengutsprache bis Fr. 5000.00 beantragen. Ich habe ihm geschrieben, er soll die nächsten 3 Wochen nichts machen, wahrscheinlich benötige ich ihn nicht mehr. Damit ich gewappnet an die Besprechung mit der Gemeinde gehen konnte informierte ich mich noch beim HEV-Schweiz, bin dort auch Mitglied und habe gratis Rechtsauskunft. Die Anwältin beim Beobachter-Telefon war gut und die Beratung bein HEV auch, die haben mich wirklich unterstützt. Hilfe bekam ich auch von meiner Rechtschutzversicherung, die hat aus Sicht wenn sie den Schaden des Ing.Büros übernehmen müsste angesehen. Da es sich um einen groben Fehler handelt und nicht nur um ein paar cm hättte diese Haftpflicht den Schaden voll übernommen und die ganze Strasse versetzt. Fr. 20300. Jetzt wird nur ein Teil der Strasse ersetzt und das Ing.Büro will den Schaden seiner Haftpflicht gar nicht anmelden, die jammerten wegen des Selbstbehaltes.

Gott sei Dank ist es notwendig, dass die Eigentümer die Mutation unterschreiben müssen, sonst hätte ich keine Chance gehabt mich zu wehren. Eigentlich hätte bereits der Notar beim Schreiben der Mutation merken sollen, dass etwas falsch gelaufen ist wenn die Nachbarn 74 m2 von der Gemeinde erhalten und ich 9 m2 abtreten soll. Der Notar hat ja dies vom Geometerbüro erhalten und ist ein studierter Mann. Dann bekamen die Gemeinde und das Ing.Büro einen Entwurd und niemand hat es für notwendig gehalten mir einzugestehen, dass ein Fehler passiert ist. Fehler können passieren, aber man sollte dazu stehen.

Ich bin zufrieden die Strasse wird ein wenig geändert, wenn Sie ganz geändert würde wäre es noch besser. Liebe Forenmitgieder, es ist gut, wenn ihr eine Zeitung Abonniert, wo ihr Gratis-Rechtsauskunft einholen könnt, die tel. Beratung ist viel besser als ein Anwalt, der verlangt im nu Fr. 500.00 und hat im Prinzip sehr wenig geleistet. Es ist immer gut, wenn man sich friedlich einigen kann ich denke ich benötige den Anwalt nicht mehr.

Liebe Grüsse

Schulstrasse

 
Eigentlich hätte bereits der Notar beim Schreiben der Mutation merken sollen, dass etwas falsch gelaufen ist wenn die Nachbarn 74 m2 von der Gemeinde erhalten und ich 9 m2 abtreten soll. Der Notar hat ja dies vom Geometerbüro erhalten und ist ein studierter Mann.
Ist schön, dass die Angelegenheit zu deiner Zufriedenheit verlaufen ist - das ist gerade im Rahmen von Erschliessungen nicht immer so (spreche aus eigener Erfahrung - war Gemeindeverantwortlicher für Erschliessung eines Quartiers).

Der Notar macht nur das, was ihm gesagt wird - und es ist durchaus üblich, dass gerade bei der Erstellung von Quartierstrassen kleinere Landverschiebungen erfolgen (dafür wird die Erschliessung jeder Parzelle sichergestellt). Aufgrund von Verschiebungen kann nicht offensichtlich auf einen "Fehler" geschlossen werden. Das Ganze scheint unglücklich gelaufen zu sein - verantwortlich für den "Fehler" war aber offensichtlich das Ingenieur-Büro.

 
Allgemein, die Idee, Schadenersatz zu fordern, wenn einer nicht unterschreibt, weil es für diejenigen, welche einverstanden sind, dann länger dauert, ist schon fast lustig.

Abgesehen davon sind die komplizierten Prozeduren mit Publikation, Einsprachefrist und so weiter ja eben dazu da, solche Probleme zu lösen.

 

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