Rechtslage provisorisch erstellte Erschliessungsstrasse?

rman

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27. Nov. 2007
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Wir haben vor einiger Zeit mit einem GU gebaut. Der ganze Bau verlief ohne nennenswerte Probleme. Nur die provisorisch erstellte Erschliessungsstrasse ist und bleibt eine Knacknuss...

Wir haben mit dem GU vereinbart, dass der Feinbelag dieser Strasse nach Fertigstellung des dritten und letzten Hauses erstellt wird. Nun steht dieses dritte Haus endlich, der Eigentümer dieses Hauses hat sich jedoch mit dem GU verzofft. Scheinbar wurde nicht alles bezahlt worauf der GU ein Handwerkspfand auferlegte.

Nun stellt sich der GU auch betreffend dem Feinbelag unserer Quartierstrasse quer. Solange dies mit dem Bauherrn von Haus3 nicht geregelt sei, wird diese Strasse durch den GU nicht feritggestellt...

Kennt jemand die Rechtslage für diesen Fall?

Ich bin der Meinung, dass der GU auch die Vereinbarungen mit den Besitzern von Haus1 und Haus2 zu erfüllen hat und dass der Zoff mit dem Eigentümer von Haus3 nichts damit zu tun hat. Oder irre ich mich?

 

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