Hallo zäme
Wir haben ein grösseres Problem mit unserem Architekten. Den Architekturvertrag haben wir bereits mit sofortiger Wirkung gekündigt. Nun möchte der Architekt eine viel zu hohe Entschädigung (ca. 50-60KCHF) für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Zudem will er rechtlich gegen uns vorgehen, mit der Begründung von geistigem Eigentum und hat uns deshalb die Weiterverwendung der Pläne untersagt.
Zu den Fakten:
- Ein alter Architekturvertrag mit Pauschalhonorar, der nur auf die SIA verweist, die SIA Normen sind aber nicht Bestandteil des Vertrages.
- Bauprojekt steht beim Kostenvoranschlag 2 (Handwerkerofferten) und vor dem Spatenstich
- Budget KV2 zu KV1 um knapp 22% überschritten
- Die Idee der Gebäudegestaltung stammt von der Bauherrschaft (es wurde durch den Architekten gezeichnet und ein paar kleine Abänderungen vorgenommen)
- Diverse Konstruktionsfehler (z.B. bei der Kanalisation)
- schlechte/keine Vertretung der Bauherrschaft beim Baubewilligungsverfahren
Wie müssen wir Vorgehen um die zu bezahlende Summe vor einem Schiedsgericht entscheiden zu lassen?
Kann er das geistige Eigentum so erzwingen und uns die Weiterverwedung der Pläne bis zur vollständigen Zahlung untersagen?
Wie hoch war bei euch die Entschädigung (Erfahrungswerte, wenn vorhanden)?
Auf welchen Fakten (OR/SIA) beruhen diese Entscheidungen?
Wir sind euch dankbar für eure Mithilfe!
Gruss
Raphael
Wir haben ein grösseres Problem mit unserem Architekten. Den Architekturvertrag haben wir bereits mit sofortiger Wirkung gekündigt. Nun möchte der Architekt eine viel zu hohe Entschädigung (ca. 50-60KCHF) für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Zudem will er rechtlich gegen uns vorgehen, mit der Begründung von geistigem Eigentum und hat uns deshalb die Weiterverwendung der Pläne untersagt.
Zu den Fakten:
- Ein alter Architekturvertrag mit Pauschalhonorar, der nur auf die SIA verweist, die SIA Normen sind aber nicht Bestandteil des Vertrages.
- Bauprojekt steht beim Kostenvoranschlag 2 (Handwerkerofferten) und vor dem Spatenstich
- Budget KV2 zu KV1 um knapp 22% überschritten
- Die Idee der Gebäudegestaltung stammt von der Bauherrschaft (es wurde durch den Architekten gezeichnet und ein paar kleine Abänderungen vorgenommen)
- Diverse Konstruktionsfehler (z.B. bei der Kanalisation)
- schlechte/keine Vertretung der Bauherrschaft beim Baubewilligungsverfahren
Wie müssen wir Vorgehen um die zu bezahlende Summe vor einem Schiedsgericht entscheiden zu lassen?
Kann er das geistige Eigentum so erzwingen und uns die Weiterverwedung der Pläne bis zur vollständigen Zahlung untersagen?
Wie hoch war bei euch die Entschädigung (Erfahrungswerte, wenn vorhanden)?
Auf welchen Fakten (OR/SIA) beruhen diese Entscheidungen?
Wir sind euch dankbar für eure Mithilfe!
Gruss
Raphael