Rechtssprechung? Kündigung des Architekturvertrages

rschwend

Mitglied
11. März 2010
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Hallo zäme

Wir haben ein grösseres Problem mit unserem Architekten. Den Architekturvertrag haben wir bereits mit sofortiger Wirkung gekündigt. Nun möchte der Architekt eine viel zu hohe Entschädigung (ca. 50-60KCHF) für die bereits geleisteten Arbeitsschritte. Zudem will er rechtlich gegen uns vorgehen, mit der Begründung von geistigem Eigentum und hat uns deshalb die Weiterverwendung der Pläne untersagt.

Zu den Fakten:

- Ein alter Architekturvertrag mit Pauschalhonorar, der nur auf die SIA verweist, die SIA Normen sind aber nicht Bestandteil des Vertrages.

- Bauprojekt steht beim Kostenvoranschlag 2 (Handwerkerofferten) und vor dem Spatenstich

- Budget KV2 zu KV1 um knapp 22% überschritten

- Die Idee der Gebäudegestaltung stammt von der Bauherrschaft (es wurde durch den Architekten gezeichnet und ein paar kleine Abänderungen vorgenommen)

- Diverse Konstruktionsfehler (z.B. bei der Kanalisation)

- schlechte/keine Vertretung der Bauherrschaft beim Baubewilligungsverfahren

Wie müssen wir Vorgehen um die zu bezahlende Summe vor einem Schiedsgericht entscheiden zu lassen?

Kann er das geistige Eigentum so erzwingen und uns die Weiterverwedung der Pläne bis zur vollständigen Zahlung untersagen?

Wie hoch war bei euch die Entschädigung (Erfahrungswerte, wenn vorhanden)?

Auf welchen Fakten (OR/SIA) beruhen diese Entscheidungen?

Wir sind euch dankbar für eure Mithilfe!

Gruss

Raphael

 
bei uns war es zwar kein Architekt, aber ein GU welcher ähnliche Drohungen ausgesprochen hat. Schlussendlich, nach langer Zeit und über 2 Gerichtsinstanzen haben wir alles Geld zurückerhalten (wir haben eine Vorausszahlung geleistet) inkl. Zins und wir mussten nichts zusätzlich bezahlen.

Aber jeder Fall ist natürlich anders und es kommt auf das Kleingedruckte an. Grundsätzlich würde ich mich aber nicht gross beeindrucken lassen vor solchen Drohungen, meistens sind das nur leere Drohungen weil der Architekt/GU verzweifelt ist und nach dem Grunsatz vorgeht" Man kann es ja mal versuchen...."

Nachtrag: bei Uns kam OR 366 zur Anwendung. Der GU pochte auf aber auf OR 377. Lies dir mal die beiden OR Texte durch, für den Laien tönen sie fast identisch, aber der Unterschied hat bei uns ein schöner, 5stelliger Betrag ausgemacht (denn wir eben zurückbekommen haben bzw. nicht noch mehr bezahlen mussten...)

 
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