Regenfälle, Wasser läuft auf Grundstück, Gemeindesache?

Nat78

New member
21. Juni 2016
1
0
0
Guten Abend Zusammen

Wir haben vor mehreren Jahren ein Haus übernommen. 

Nun hat es bei den letzten heftigen Regenfällen unser Garten erneut (nach 2012) überschwemmt.

Das Wasser läuft von der Strasse über die Dole hinaus und dann in unseren Garten, weil dort keine Stellriemen vorhanden sind...

Nun haben wir mehrere Bauherrschaften eingeladen um Offerten für die Setzung von Stellriemen zu sammeln. Da wurden wir praktisch von allen Bauherren darauf aufmerksam gemacht, dass dies eigentlich Sache der Gemeinde sei... Diese sei dafür verantwortlich, dass kein Wasser von der Gemeindestrasse auf unsere Grundstück läuft und sollte deshalb die Kosten für die Setzung von den Stellriemen übernehmen... Kann uns diesbezüglich jemand Tipps geben oder weiterhelfen? Ich habe im Netz keinerlei solche Hinweise gefunden. 

Ich wäre sehr dankbar.

 
Hallo @Nat78

Bei uns ist das Wasser nicht in den Garten aber auf den Vorplatz (Parkplatz und Hauseingang) gelaufen.

Wir kontaktierten daraufhin die Gemeinde.

Nach einem Augenschein vor Ort haben Sie gesehen, das das Gefälle der Strasse zu unserm Grundstück ungünstig ist.

Sie haben daraufhin auf unserem Grundstück einen Abfluss mit Gitter realisiert. siehe Bild.

Uns hat dies nichts gekostet.

Also auf jeden Fall einmal die Gemeinde anfragen.

abfluss.jpg

 
Hallo Nat78

Schau dir mal ZGB Art. 689 und 690 an. Dort ist das geregelt. Ich würde sagen, das du das Wasser von der Strasse nicht abnehmen musst, denn das ist kein natürliches Oberflächenwasser für das der untere Eigentümr eine Abnahmeverpflichtung hat, sondern das Wasserproblem wurde mit dem Bau der Strasse herbei geführt. In diesem Fall hat der Eigentümer der Strasse dafür zu sorgen, dass du nicht vom zusätzlichen Wasser geschädigt wirst. Der Bau des Randstein geht also zu Lasten der Gemeinde. 

Gruss Fipsli

 
Es ist tatsächlich so: Nur auf naturbelassenen Grundstücken (Wiese, Acker, Wald) darf das Wasser einfach so auf das unterliegende Grundstück abgelassen werden.

Sobald bauliche Massnahmen bestehen und das Wasser nicht mehr natürlich abfliessen kann, das kann auf einer Wiese auch schon eine Drainage sein, dann darf das Wasser nicht mehr einfach so dem unterliegenden Grundstück übergeben werden. Ganz klar ist es in überbautem Gebiet: Dachwasser, Sickerwasser aus Sickerleitungen, Wasser von Vorplätzen und ganz sicher auch Wasser aus der Strassenentwässerung dürfen nicht auf andere Gründstücke abgeleitet werden.

Nimm also mit der Gemeinde Kontakt auf, die Gemeinde muss etwas unternehmen und den Zustand verbessern. Ansonsten (wenn die Gemeinde Schwierigkeiten macht) wende dich an dein regionales Ingenieur- und Planungsbüro und lass dich beraten. Die können dir die entsprechenden Argumente liefern.

 
Guten Abend Zusammen

Wir haben vor mehreren Jahren ein Haus übernommen. 

Nun hat es bei den letzten heftigen Regenfällen unser Garten erneut (nach 2012) überschwemmt.

Das Wasser läuft von der Strasse über die Dole hinaus und dann in unseren Garten, weil dort keine Stellriemen vorhanden sind...

Nun haben wir mehrere Bauherrschaften eingeladen um Offerten für die Setzung von Stellriemen zu sammeln. Da wurden wir praktisch von allen Bauherren darauf aufmerksam gemacht, dass dies eigentlich Sache der Gemeinde sei... Diese sei dafür verantwortlich, dass kein Wasser von der Gemeindestrasse auf unsere Grundstück läuft und sollte deshalb die Kosten für die Setzung von den Stellriemen übernehmen... Kann uns diesbezüglich jemand Tipps geben oder weiterhelfen? Ich habe im Netz keinerlei solche Hinweise gefunden. 

Ich wäre sehr dankbar.
Frag doch einfach mal auf der Gemeinde nach, was Sie meinen. Und ein paar Meter Stellriemen kosten nicht die Welt. Ob Sie das Problem lösen, oder nur zum nächsten Haus verschieben wäre aber sicher auch noch interessant:)

 

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77