Wir beabsichtigen ein freistehendes EFH im Spiegel b. Bern zu kaufen. Der Verkäufer hat eine Preisvorstellung von CHF 1'100'000.00. Eine - auch im Interesse des Verkäufers - in Auftrag gegebene Verkehrswertschätzung bei einem ausgewiesenen Fachmann (Architekt SWB) hat nun ergeben, dass der Realwert etwa bei CHF 650'000.00 anzusiedeln ist. Wir erwarten Investitionen im ersten Jahr, damit das Objekt bewohnt werden kann, von mind. CHF 150'000.00. Der 'Liebhaber-Zuschlag' ist nach meiner Interpretation mittels der Lageklasse von 7 bereits grösstenteils in der Schätzung berücksichtigt. Die Parzellengrösse ist lediglich 651 m2 und die Bruttogeschossfläche 123 m2.
Es stellen sich folgende Fragen:
a.) Wie stark kann, je nach Fachmann (Architekt, Bank, IAZI...), angewandtem Verfahren und dessen Eigeninteressen, dieser errechnete Verkehrswert abweichen?
b.) Kommt es oft vor, dass Abweichungen in dieser Grössenordnung bestehen?
c.) Vorausgesetzt die Grössenordnung stimmt, wie weit kann man den Preis aus Erfahrung verhandeln ohne sich gleich aus dem Rennen zu nehmen?
d.) Ist die Gewichtung des Verkehrswertes für die Finanzierung bei den Banken unterschiedlich? Wir wissen, dass an solcher Lage Immobilien bis zu 90% belehnt sind.
Wir sind sehr gespannt, was Ihr antworten werdet.
Es stellen sich folgende Fragen:
a.) Wie stark kann, je nach Fachmann (Architekt, Bank, IAZI...), angewandtem Verfahren und dessen Eigeninteressen, dieser errechnete Verkehrswert abweichen?
b.) Kommt es oft vor, dass Abweichungen in dieser Grössenordnung bestehen?
c.) Vorausgesetzt die Grössenordnung stimmt, wie weit kann man den Preis aus Erfahrung verhandeln ohne sich gleich aus dem Rennen zu nehmen?
d.) Ist die Gewichtung des Verkehrswertes für die Finanzierung bei den Banken unterschiedlich? Wir wissen, dass an solcher Lage Immobilien bis zu 90% belehnt sind.
Wir sind sehr gespannt, was Ihr antworten werdet.