Renovation der alten Wohnung

Guddy

Mitglied
18. Feb. 2008
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Hallo zäma,

dass die alte Wohnung bei Abgabe professionell gereinigt werden muss, ist klar.

Aber wie sieht es mit dem Streichen von Decken + Wänden aus? Muss dies auch der Mieter machen? Es sind nach drei Jahren natürlich Spuren zu sehen, vor allem, wo Bilder hingen etc...

Gruss

Guddy

 
Hallo Guddy

Normalerweise ist dies nicht nötig. Solange es sich dabei um normale Gebrauchsspuhren handelt. Checke zur Sicherheit noch deinen Mietvertrag, evtl. ist da drin die Sachlage geregelt.

Normalerweise ist es nur nötig die vorhandenen Löcher mit z.B. Gips oder Füllmasse zu schliessen so dass der Maler ohne grossen Aufwand die Wände neu streichen kann.

Gruss

Dominik

 
Ich kenn keine Definitionen dafür. Was sicher nicht "normal" ist sind angerissene Tapeten, grössere Löcher oder Schlagstellen, starke Verschmutzung, farbige Wände (d.h. nicht weiss gestrichen).

Bin bis jetzt 2x umgezogen. Dabei musste ich nur 1x eine kleine Ausbesserung der Tapete bezahlen. Da war ich aber selbst schuld, man sollte halt keine selbstklebenden Kabelkanäle an die Tapete pappen.. /emoticons/default_wink.png

Am besten du besprichst mit deinem Vermieter was ihr zur Wohnungsabgabe zu erledigen habt.

 

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