Renovationen - Steuererklärung

Tschugg

New member
07. Mai 2018
21
0
0
Hallo zusammen

Wir haben ein Haus gekauft welches nun noch einige Renovationsarbeiten benötigt. Beispielsweise lassen wir einen grossen Teil streichen, irgendwo wird eine Gipsdecke aufgehängt etc. 

Nun ist es so, dass das Haus (Handänderung per 1.1.19) erst offiziell im 2019 uns gehört. Wir haben allerdings seit dieser Woche bereits die Schlüssel erhalten und die Maler erledigen die Arbeiten bereits im 2018.

Nun meine Frage: Haben wir bezüglich Steuererklärung auf diese Weise nun einfach Pech, da man de facto keine Arbeiten in der Steuererklärung 2018 abziehen kann, da wir in diesem Jahr noch kein Haus besitzen oder besteht die Möglichkeit die Arbeiten im Jahr 2019 anzurechnen?

Wer hat Erfahrung damit?

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

 
Sag dem Maler, er soll die Rechnung erst im neuen Jahr und somit auch mit Datum im neuen Jahr ausstellen. Der Geldfluss ist dann so oder so im neuen Jahr. Und dann machst Du dies in der Steuererklärung 2019 geltend. Sofern das Steueramt dazu Fragen haben sollte, verweist Du auf den Zeitpunkt des Geldflusses. 

Es kann Steuerämter geben, die auf das Rechnungsdatum schauen, daher den Maler entsprechend instruieren. Dass ein Steueramt stur auf den Leistungszeitraum (2018) achtet, habe ich in meiner Praxis bisher noch nicht erlebt, kann es aber auch nicht ausschliessen. 

 
Du kannst für die Steuerperiode 2018 keine Abzüge geltend machen.

Wie Brasser es schon geschrieben hat, der Maler soll die Rechnung erst im Januar ausstellen und du bezahlst die erst im Januar. Wenn Du die natürlich schon dieses Jahr bezahlt hast, würde ich das dann aber nicht machen.

 
  • Like
Reaktionen: Susann
Wir hatten das Problem schon mal anders rum: Der Handwerker erledigte den Auftrag noch im alten Jahr, die Rechnung kam erst im neuen. (Wir hätten die Kosten aber gerne von den Steuern im alten jähr abgezogen....)

Die Info vom Steueramt dazu war: Relevant ist das Rechnungsdatum, das Datum der Bezahlung interessiert nicht. 

 
Hallo

Hatte im kt ZH mal genau das gleiche. Hatte Umbauten vor handänderung gemacht. Musste das ggü. Steueramt begründen konnte es dann aber abziehen da ich auch nachgewiesen habe das ich das bezahlte und nicht die Vorbesitzer..

Gruss raph

Gesendet von SM-G950F mit der HausGartenLeben.ch Mobile App

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.644
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven