Renovationskosten was wo abziehen bei den Steuern

finja28

Mitglied
28. Okt. 2009
3
0
0
Hallo

Wir haben vor 3 Jahren ein Haus gekauft. Jetzt haben wir für 65'000.- einen Schwedenofen, eine Dachgaube, ein neues Badezimmer erstellen lassen sowie das Haus isolieren lassen.

Bei der Gebäudeversicherung habe ich es angemeldet, die kommen schätzen. Muss ich die Steuerverwaltung ebenfalls informieren? Denn ich möchte ja nicht unbedingt einen höheren Eigenmietwert. Die sind letztes Jahr vorbeigekommen und haben unser Haus geschätzt. Hypothek haben wir eff. 30'000.- mehr da der Rest meine Pensionskasse war.

Danke für Eure Antworten!

 
mal abgesehen von der dumont-praxis, die praktisch sämtliche aufwendungen in den ersten fünf jahren als wertvermehrend einstuft, lässt sich folgendes sagen:

alles, was wertvermehrend ist, kannst du nicht in den einkommenssteuern abziehen, alles, was werterhalten ist, schon. allerdings gibt es im zuge der umweltförderung gewisse ausnahmen. z.b. können in einzelnen kantonen auch wertvermehrende aufwendungen, die der wärmedämmung dienen, von den einkommenssteuern abgezogen werden.

noch kurz zur dumont-praxis: diese besagte, dass unterhaltskosten ausserhalb von heizung, strom, versicherungen etc. in den ersten fünf jahren sog. anschaffungsnahe aufwendungen seien und daher nicht von der einkommenssteuer abgezogen werden konnten. diese praxis verschwindet aber langsam (im kanton zürich z.b. ab 1.1.2010).

deine frage hat im übrigen schon ganze gerichtsordner gefüllt. an deiner stelle würde ich mal alles angeben und dann gucken, was zum abzug zugelassen wird.

was den eigenmietwert betrifft, so hast du für deine umbauten eine baubewilligung gebraucht. somit weiss der amtsschimmel also schon, dass du am umbauen warst. dein mietwert wird, wenn notwendig, also eh angepasst.

 
ehm, ich würde das mit der gemeinde direkt abklären - ich habe nur so ein grundgerüst hingestellt. es hilft dir nämlich nichts, wenn du doch etwas hättest sagen müssen, dass du auf dieses forum und mich verweist /emoticons/default_biggrin.png

 
Nun ich würde empfehlen das Gespräch mit der Steuerverwaltung zu suchen. Die Abschaffung der Dumont Praxis ist beschlossene Sache, die Umsetzung je nach Kanton unterschiedlich. Isolation kann meist zumindest zu 50% abgesetzt werden, die Gaube und der Ofen wohl nicht da Wertvermehrend (daher auch Neuschätzung), andere d.h. werterhaltende Aufwendungen kann man diskutieren, die Dumont Praxis spricht von Sanierungen an Vernachlässigten Liegenschaften die man nicht Absetzen kann. War die Liegenschaft nicht vernachlässigt kann man eventuell über Kompromisse verhandeln, vor allem wenn man z.B. belegen kann dass der Vorbesitzer das Haus regelmässig unterhalten hat und der Kaufpreis auch entsprechend war.....

 
Im Thurgau wird die Dumont-Praxis seit einigen Jahren nicht mehr angewendet. Dies betrifft aber nicht die Bundessteuer!!

Als Zusatz zum bereits Geschriebenen und von Adi68 besonders gut Erklärte: Alles was NEU ist (vorher also nicht vorhanden) kann nicht als Renovations- oder Unterhaltskosten abgezogen werden. Dies hat allenfalls einen Einfluss darauf, ob das Haus nun mehr Wert hat.

Alles was ERSETZT wurde kann grundsätzlich abgezogen werden (mit gewissen Ausnahmen, Details würden zu weit führen) und hat auf den Steuerwert des Hauses keine Einfluss.

Du fährst schon mal positiv ein, wenn du in der Steuererklärung selber eine Unterteilung in Unterhalt und Mehrwert machst.

NB: Alle Belege sowieso einreichen und stempeln lassen. Bei einem Hausverkauf kannst du Kosten, welche nicht abgezogen werden konnten, vom Verkaufserlös abziehen.

Gruss Griff

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.644
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven