Reservation / Verhandlungsbasis

Yve

Mitglied
19. Mai 2009
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Hallo zusammen

Wir interessieren uns für ein bestimmtes Reiheneinfamilienhaus eines Projekts mit 10 Reiheneinfamilienhäusern. Bis Dato wurden noch keines davon verkauft. Sobald weitere Interessenten auftauchen, werden sich diese, mit grosser Wahrscheinlichkeit, aus unterschiedlichen Gründen (Lage, Parzellen-Grösse) für das gleichen Haus interessieren.

Im Moment bestehen noch keine Verträge, da die Parzelleneinteilung noch im Grundbuch eingetragen werden muss. Für die Reservierung des Hauses, das spätestens im Januar 2011 fertig gebaut werden soll, müssen Fr. 20'000.- bezahlt werden.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

Würdet Ihr ein Reservationsvertrag unterschreiben und damit Fr. 20'000 bezahlen, ohne ein Kaufvertrag bekommen zu haben? Im Reservationsvertrag unterschreibt man, dass der Betrag zu Gunsten des Verkäufers verfällt, sollte man den vorliegenden Vertrag nicht erfüllen.

Besteht für das beliebteste Haus eines Projektes eine Verhandlungsbasis (evtl. Kaufpreis oder über künftige Mehrkosten)?

Besten Dank für Euren Rückmeldungen

 
Hallo Yve,

willkommen im Forum.

Das was Du hier evtl. vor hast, würde ich nicht empfehlen. Im Zweifelsfall sind diese 20.000 einfach weg.

Wenn er, der GU oder Bauherr, erst so richtig loslegt, wenn genügend Interessenten unterschrieben haben, ihre Reservationskosten gezahlt haben, er dann mit diesem Geld arbeiten kann, dann könnte es ja zum guten Schluss so kommen, dass die Gesamtbaukosten höher als gedacht ausfallen oder die Mehrkosten für die Extras.

Wenn Du dann nicht, quasi blind, mitziehen würdest, von dem Vertrag lieber Abstand nehmen würdest, dann ist das Geld zu Teufel. Ohne irgendwelche Gegenleistung!

Eine Reservation, als Absichtserklärung, "ja im Prinzip möchte ich das Objekt", wenn später alles stimmt, das ist kein Problem. Ist wohl auch nicht rechtsverbindlich! Aber es reserviert Dir den ersten Zugriff auf dieses Objekt.

Aber nicht mit einer Anzahlung und wenn, dann nur mit garantierter Rückzahlung inkl. Zinsen!

Bedenke, dass Du keinen Vertrag hast, also keinerlei Gewissheit, was Du später, für welche Leistung, überhaupt zahlen musst!! Auch der Einzugstermin... soll Januar 2011 sein... alles wischi-waschi... Du hast hier für Dein Geld nichts greifbares und verwertbares in der Hand.

 
Guten Morgen

Pfälzer: Vielen Dank für deine Antwort.

Ganz so wischi-waschi ist das Ganze nicht, sonst würden wir gleich die Finger davon lassen. Aber vermutlich hätte ich etwas ausführlich Beschreiben sollen.

Die Häuser werden gebaut. Käufer in oder her. Mit dem Aushub wurde bereits begonnen. Es ist ein grösseres Projekt, in dem auch noch ein grosser Block mit 24 Eigentumswohnungen gebaut wird.

Im Reservationsvertrag ist auch schon der Kaufvertrag festgemacht. Auch liegt ein allgemeiner Baubeschrieb vor. Dieser wird auch explizit im Reservationsvertrag erwähnt.

Gruss

Yve

 
Hallo

Es gab einige Gerichtsurteile zu diesem Vorgehen. Das Unterzeichnen eines Reservationsvertrages inkl. einer Anzahlung ist eigentlich üblich in der Branche. Einige GU's haben einen Passus im Vertrag wonach die Reservationsanzahlung als Reuegeld dem GU zukommt.

WICHTIG: Ein Reservationsvertrag ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt ist. Dies natürlich für beide Seiten, der GU kann dasselbe Haus nochmals verkaufen und die Reservation mit Euch auflösen (und Geld zurückerstatten) oder Ihr könnt die Reservation später zurückziehen. Wenn der Vertrag nicht notariell beglaubigt wurde (und das machen die wenigsten GU) könnt Ihr trotz entsprechender Klausel im Vertrag das Geld zurückfordern.

Dies war vor einigen Wochen auch in der Hauszeitung des HEV ein Thema.

Die Seite des GU's ist auch zu verstehen - er will ernsthafte Interessenten die nicht einfach mal schauen und Ja sagen.

 
Hallo Yve,

dann ist schon etwas mehr bekannt... ging aus Deiner ersten Schilderung so nicht hervor.

Wenn denn alle Faktoren welche Grundstück und Erschließung betreffen bekannt sind, diese Kosten somit vorliegen und als Fixpreis eingebunden werden können, bleibt eigentlich noch der "Batzen Änderungskosten" übrig.

Die allgemeine Bau- und Leistungsbeschreibung ist in der Regel auch allgemein gehalten und meist aus Budget-/Verkaufsgründen tief gehalten. Da sind dann trotzdem die Augen offen zu halten und möglichst frühzeitig die Änderungen gem. Eurem Ausstattungswünschen abzuklären.

Zudem solltest Du den Baubeschrieb exakt durchforsten und nach undefinierten Beschreibungen suchen. Diese solltest Du vorab genau definieren lassen, so dass diese Klarheit auch in den Vertrag bzw. in einen geänderten Baubeschrieb rechtskräftig übernommen werden kann.

Alles was jetzt nicht klar ist, auch das was Du als Laie evtl. nicht erkennst, wird Dir später nur Mehrkosten einbringen. Das ist nun leider so.

 
selbst wenn es einen detaillierten Verkaufsvertrag gäbe, würde ich nie (mehr) eine Reservationszahlung leisten.

Was Pfälzer hier geschrieben hat ist mehr als richtig. Du machst eine Zahlung, ohne wirkliche Gegenleistung. Allgemein im Bau ist es so (auch später während der Bauphase), dass man grundsätzlich immer verhindern sollte, dass man vorauszahlt bevor geliefert bzw. gebaut/montiert wird. Die Motivation von Handwerkern, GU sinkt rapide, sobald sie das Geld haben.

In unserem ersten Projekt waren wir leider auch so dumm und haben eine Reservationszahlung geleistet - inkl. Kaufvertrag. Aber in der Detailplanung gab es dann unerhöhrte Mehrkosten, aber der GU konnte das ja machen, wir hatten den Vertrag unterzeichnet und vor allem schon eine Anzahlung geleistet... könnte jetzt Seitenweise über das schreiben, aber kurz zusammengefasst: Mach es nicht, wenn der Verkäufer darauf besteht, suchst Du Dir am besten ein anderes Objekt.

 

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