Reservation

samatthias

Mitglied
Hallo Zusammen

Ich habe eine generelle Frage. Wir möchten einen bestehendes Haus kaufen und renovieren. Kann man sich ein Haus beim Besitzer/Makler rechtlich auch reservieren lassen?

Wenn ja, wie sieht so ein Vertrag aus und wer kann mir ein paar Empfehlungen dazu geben?

Besten Dank und liebe Grüsse

Matthias

 
Kann man und das ist auch so üblich. Normalerweise ist so eine Reservation auch mit einer Anzahlung von 20-30'000 CHF verbunden, die dann flöten gehen, wenn man einen Rückzieher macht, vorausgesetzt der Reservationsvertrag wurde beurkundet. Ist das nicht der Fall, kann man die Anzahlung zurückfordern, notfalls halt auf dem Rechtsweg. Handkehrum ist der Reservationsvertrag auch für den Verkäufer nicht wirklich bindend, wenn er nicht beurkundet wurde. Wenn Ihr also auf Nummer sicher gehen wollt, solltet Ihr auf eine Beurkunden bestehen. Leider ist das halt wie so vieles beim Hauskauf mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 
Kann man und das ist auch so üblich. Normalerweise ist so eine Reservation auch mit einer Anzahlung von 20-30'000 CHF verbunden, die dann flöten gehen, wenn man einen Rückzieher macht, vorausgesetzt der Reservationsvertrag wurde beurkundet.
Das hat nix mit der Beurkundung zu tun, sondern was man in den Vertrag schreibt. Wir haben uns damals volle Rückzahlung im Falle des Scheitern der Vertragsverhandlungen ausbedungen.

 
Das hat nix mit der Beurkundung zu tun, sondern was man in den Vertrag schreibt. Wir haben uns damals volle Rückzahlung im Falle des Scheitern der Vertragsverhandlungen ausbedungen.
Doch...

HEV Schweiz: Zur Gültigkeit von Reservationsverträgen

"Ein Reservationsvertrag ist nur rechtsgültig, wenn er öffentlich beurkundet wurde. Die einfache Schriftlichkeit im Sinne der Art. 12 f. OR ist mithin ungenügend und führt zur Formungültigkeit des Reservationsvertrages."

 
Hallo samatthias

Grundsätzlich ist zwischen zwei Parteien jeder Vertrag machbar, wenn beide wollen. Ob der Vertrag dann auch eingehalten wird, steht oft auf einem anderen Blatt.

Bei immobilien ist es so, dass ein Weiterverkauf an einen Mitbewerber nur möglich ist, wenn dein Vertrag im Grundbuch nicht eingetragen worden ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Verkäufer keine zivilrechtlichen Forderungen an dich bezahlen müsste, wenn er trotz Vertrag mit dir einem anderen das Haus verkauft. Der Vertrag ist so oder so bindent, nur wenn der Vertrag im GB eingetragen wurde, ist ein Weiterverkauf vom GB blockiert und somit ausgeschlossen.

Es stellt sich aber die Frage, wofür du Zeit benötigst. Ich würde dir abraten, einen Reservationsvertrag im GB eintragen zu lassen, und dann ein Reuegeld von 30 t zu bezahlen.

Wenn schon, würde ich einen ordentlichen Kaufvertag machen, 30 t anzahlen, Beurkunden und eine Erfüllungsfrist für die Eigentumsübertragung gleich mit einbauen. Das hat folgende Vorteile:

1. Kostet nicht mehr als ein normaler direktkauf (also Einsparen der Beurkundung Reservationsvertrag)

2. Du kannst ein Zeitfenster einbauen, indem du noch was prüfen kannst. Die Länge des Zeitfensters musst allerdings mit dem Verkäufer besprechen/aushandeln, er wird möglichst kurz wollen (aber wenn er einen Reservationsvertrag machen würde, macht er auch so ein Zeitfenster)

3. Wenn du dein "Problem" gelöst hast, kannst die Eigentumsübertagung auch früher machen... musst einfach spätestens am XX.XX.XXXX gemacht sein.

4. Der Geldfluss, also der eigenliche Kaufpreis.. wird erst per Eigentumsübertragung sein, also dann wenn du dein Problem gelöst hast.

So gibt es keine Mehrkosten, ist viel einfacher und wenn alles rund läuft hast automatisch schon den KV unterzeichnet und es läuft.

Sichtest du ein Problem, dass wieder aussteigen musst, kannst den im KV eingetragenen Vorbehalt nutzen und aussteigen, verlierst dann aber deine bereits geleistete Anzahlung (die Höhe ist auch Verhandlungssache)

 

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