REservationsvertrag/Garantie

Billi68

Mitglied
15. Aug. 2008
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Hallo zusammen

Habe gerade die 2. Version eines Reservationsvertrages vor mir liegen.

Ihr habt mir bereits schon mit der 1. Version geholfen und ich bin immer noch unsicher, ob ich einfach unterschreiben kann....! Ich weiss, was ihr denkt:-)

Der Anzahlungsbetrag von Fr. 20'000.- konnte ich auf Fr. 5'000.- dezimieren. Der Text betreffend zusätzlicher Kellereingangstüre wurde ergänzt, wie der Text; kein Schutzraum, Einkauf ist vorgesehen.

Bedeutet dies nun ein definitives OK, dass ich mich nicht mehr um den Einkauf kümmern muss?

Da ich den Erker nicht möchte, gibt es einen Minderpreis von Fr. 8'000.-, was kostet mich aber, wenn ich dort auf einer Fensterbreite von 2.5m breite/ ca. 2.3 m höhe eine zusätzliche Verbundsraffstore möchte, dies kann ja kaum wieder die 8'000.- auffressen, als man mir sagte, das hebt sich wieder auf...?

Ausserdem sehe ich auch; "Die Totalunternehmerin tritt am Tage von Nutzen und Gefahr bzw. bei Einzug und Fertigstellung des EFH sämtliche noch bestehenden Garanatieansprüche gegenüber den am Bau beteiligten Handwerkern, Lieferanten, Ingenieeuren und Architekten ab. Jede weitere Garantieleistungspflicht wird - soweit gesetztlich zulässig ausdrücklich wegbedungen. Die rechtliche Durchsetzung der Garantieansprüche ist Sache der Besteller"

1.) Wie soll der Text formuliert sein, damit ich diese Garantie nicht einfach abgeben muss und dann später eventuelle Probleme mit Handwerkern habe?

2.) Kann ich diesen Reservationsvertrag ins Grundbuch eintragen lassen und kriege im Falle eines Rücktrittes den bezahlten Betrag wieder zurück?

Habe dies eben gehört und weiss nicht ob dies so stimmt?

3. Wie kann ich mich mit einer Klausel schützen, dass ich vom Vertrag zurücktreten kann, im Falle kein 2. Käufer gefunden wird (muss zwingend vorhanden sein, sonst wird nicht gebaut)

Soll ein festgelegter Zeitraum (z.B. 10-12 Monate) ab Vertragsdatum festgelegt werden, damit ich vom Reservationsvertrag zurücktreten kann?

Ich warte sonst 1-2 Jahre und es passiert nichts....!

Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht, für jede Antwort danke ich schon im voraus.

Billi

__________________

Billi, die Häuslebauerin

 
Das mit dem Schutzraum finde ich etwas schwammig formuliert. Bei uns lautete der Text folgendermassen: Luftschutzraum-Einkauf, ... sind im Werkpreis inbegriffen. Somit war jedem klar, war Sache ist und wer diesen Einkauf bezahlt.

Bei deiner Formulierung bin ich mir nicht sicher, wer das zu bezahlen hat...

Die Rechnung mit dem Erker geht mir auch nicht auf. Im Erker hättest du wahrscheinlich ja auch mind. 1 Fenster (wenn nicht sogar 3 Fenster) gehabt. Dass sich das wieder aufheben soll kann ich kaum glauben...

Betreffend den anderen Formulierungen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

 

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