Hallo zusammen
Ich habe einen Entwurf des Reservationsvertrages des Baulandes erhalten. Die Situation sieht folgendermassen aus:
Wieso erfolgt der Besitzesantritt erst nach Erschliessung?
Ist Bezahlung von 2/3 bei Vertragsunterzeichnung auch üblich?
Gibts noch weitere Punkte welche ich beachten muss?
Vielen Dank und Grüsse
adrianomartins
Ich habe einen Entwurf des Reservationsvertrages des Baulandes erhalten. Die Situation sieht folgendermassen aus:
- Land wird von Januar 2012 – März 2012 erschlossen
- Kaufpreis ist inkl. Erschliessung(skosten), d.h. ich kaufe erschlossenes Bauland
- Landeigentümer will bis Ende Oktober 2011 Reservationsvertrag abschliessen (Anzahlung CHF 10‘000) und bis Ende Dezember 2011 Kaufvertrag unterzeichnen
- Grundbuchanmeldung und -eintrag erfolgt am Tage der Unterzeichnung des Kaufvertrages, d.h. Ende Dezember 2011
- Besitzesantritt (Rechte/Pflichten, Nutzen/Gefahren) erfolgt nach Erschliessung des Baulandes, d.h. Ende März 2012
- Zahlungsmodalität: 2/3 bei Vertragsunterzeichnung, d.h. Ende Dezember 2011 und 1/3 nach Erschliessung des Baulandes, d.h. Ende März 2012
Wieso erfolgt der Besitzesantritt erst nach Erschliessung?
Ist Bezahlung von 2/3 bei Vertragsunterzeichnung auch üblich?
Gibts noch weitere Punkte welche ich beachten muss?
Vielen Dank und Grüsse
adrianomartins