REservationsvertrag mit Mängel?

Billi68

Mitglied
15. Aug. 2008
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Hallo zusammen

Bin ganz neu dabei und es freut mich sehr, dass es dieses Forum gibt.

Es hilft mir hoffentlich sehr, einige Fragen stellen zu können und von erfahrenen Leuten ihre Meinungen zu lesen.

Ich bin eine Single Frau und möchte ein Reiheneckhaus bauen lassen.

Den Reservationsvertrag habe ich eben bekommen. Ich denke es gibt doch noch einige Punkte, welche ich im Details genauer abklären muss.

Z.Beispiel:

Anzahlung von CHF 20'000.- auf Sperrkonto aber ohne Zinsen. Ich möchte lieber nur 10'000.- bei Unterzeichnung und die restlichen 10'000.- wenn der 2. Käufer auch einen Vertrag unterzeichnet hat, denn sonst könnte ich ja noch Monate warten bis ein 2. Käufer gefunden ist und ich kriege keine Zinsen auf mein Geld.

Meine Frage:

Wenn ich mit diesem Dossier zu den Banken gehe wegen einer Finanzierung, wie wichtig ist es, dass dieser Vertrag verbindlich ist mit dem effektiven Kaufvertrag später?

Soll ich vorher die heiklen Stellen ändern lassen bevor ich mit den Banken Kontakt aufnehme?

Wo gibt es eine Anlaufstelle, welcher mir hilft den Vertrag zu lesen und die Punkte, welche mir unklar sind so erklärt, dass ich es auch verstehe?

Ist dies ein Notar oder wohin gehe ich damit?

Vielen Dank für euer Antwort im voraus.

Billi68

 
Der HEV Schweiz kann dir da zum Beispiel weiter helfen:

HEV Schweiz: Aktuell

Reservationsvertrag:

Kommt darauf an ob die Gegenpartei darauf eingeht. Ich würde alle Punkte welche Dich stören mit der Gegenpartei diskutieren.

Bezüglich Finanzierung:

Ich habe hier ganz unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Manche Banken nehmen es sehr genau und wollen alles wissen.

Bei anderen genügt schon eine Kostenschätzung des Architekten. Wichtig letztendlich ist es zu wissen ob das Bauvorhaben für Dich tragbar ist.

Die Bank wird dies überprüfen. Dann kann sie Dir auch sagen bis zur welcher Höhe sie die Finanzierung übernimmt. Je mehr Eigenmittel und Sicherheiten Du hast desto einfacher.

Gruss,

Thomas

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Billi68

Reservationsvereinbarungen mit einer dazugehörigen Zahlung (meist 10- oder 20'000 CHF) werden gemacht auch um dem Verkäufer echtes Interesse zu garantieren.

Drin stehen sollte dass der Reservationsbetrag im Falle der Nichtrealisierung des Projektes oder bei Rücktritt einer Partei (aus zwingenden Gründen) rückerstattet werden muss.

Damit ein Reservationsvertrag gültig ist muss er zwingend notariell beglaubigt werden. Dies wird aber in der Regel nicht gemacht. Es ist also auch zu Deinem Gunsten, denn theoretisch kannst Du später den "ungültigen" Vertrag künden.

Prüfen lassen eines solchen Vertrages würde ich bei einem spezialisierten Anwalt, vielleicht kommst Du ja preiswert dazu über Deinen Berufsverband, Deine PK oder den HEV.

Ich habe schon Reservationsverträge gesehen wo drin stand, dass im Falle des Rücktritts des Käufers die gesamte Anzahlung als Reuegeld dem GU/Architekten zufällt !

Viel wichtiger als dieser vertrag jetzt ist der effektive GU-/Architektenvertrag später. Dieser muss detailiert sein, zusammen mit einem umfassenden Baubeschrieb, Plänen etc.

 
Hallo!

Falls der "Reservationsvertrag" nicht notariell beglaubigt ist, so spricht man eigentlich von einer Vereinbarung über einen Kaufvertrag. Ich habe mir sagen lassen, dass diese Vereinbarung (im Gegensatz zum Reservationsvertrag) mehr oder weniger formfrei ist...

Viele Grüsse

Walti

 
Vielen Dank für eure Beiträge, jetzt bin ich schon schlauer geworden.

Werde mich bestimmt wieder melden, wenn es wieder einen Schritt weitergeht.

Aber ich freue mich auf die wohl spannenste Zeit, welche mir bevorsteht.

Gruss Billi

 
Hallo Billi

Ich empfehle Dir auf jeden Fall Einblick in sämtliche Verträge und Baubeschriebe zu nehmen, bevor Du einen Reservationsvertrag unterschreibst.

Der Verhandlungsspielraum für Vertragsanpassungen und -optimierungen wird durch die Unterzeichnung einer Reservation mit grosser Wahrscheinlichkeit (nach meiner Erfahrung) eingeschränkt werden.

Weitere Informationen sind auch auf den Fachartikeln auf meiner Homepage abrufbar.

Beste Grüsse

Othmar

 

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