Reservationszahlung auf Sperrkonto / GU will davon nichts wissen

camster

Mitglied
12. Okt. 2009
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Hoi zäme, ich bin's wieder mal...

Ich habe auf verschiedenen Seiten gelesen (KTipp, HEV, Beobachter und hier im Forum), dass es empfehlenswert ist, die Reservationszahlung auf ein Sperrkonto einzuzahlen.

Leider hat unser GU diesen Vorschlag abgelehnt mit der Begründung, der Bau sei bereits fast fertiggestellt und die Finanzierung sie gesichert. Ausserdem habe er noch bei keiner Überbauung eine solche Anfrage gehabt. Was denkt Ihr ist davon zu halten???

Gruss

Camster

 
Wenn er genug andere Kaufinteressenten hat, die das nicht wollen, warum sollte er dann darauf eingehen?

 
Das Objekt ist nicht etwa in Aarau? /emoticons/default_wink.png

Wichtige Sache:

- Reservationsvertrag aufsetzen und darin festhalten, was im Falle geschieht, wenn ihr euch nicht innert x Wochen über den Kaufvertrag einigt (komplette Rückzahlung der Anzahlung)

- Die Anzahlung darf nur auf ein Konto, dass auf dieselbe Firma oder Person lautet, die auch im Grundbuch eingetragen ist (sonst kannst du im Konkursfall nichts zurückfordern)

 

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