Restzahlung von Mehrkosten

carioca

Mitglied
25. Apr. 2009
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Hallo

wir müssen ein Restzahlun von ca. 30'000, an die GU einzahlen. Es sind die Mehrkosten. Problem:

einige Leistungen wurden noch nicht erbracht: Bsp. Reingigug alle Lichtschachts (sind voll mit Treck noch von der Bauphase), Ausbesserung gemäss Mängelliste beim Einzug (nicht alles wurde gemacht).

Gemäss Vertrag bin ich Verpflichtet die Mehrkosten zum Zahlen, aber welche Rechte habe ich, gibt es

Verhandlungsmöglichtkeit?

Danke für Eure Rat

Carioca

 
ich kenne ja den genauen Wortlaut deines Vertrages mit dem GU nicht, trotzdem kann ich dir folgenden Rat geben (aus eigener Erfahrung): Nur das zahlen, was auch bereits geliefert und einwandfrei gebaut/montiert wurde!

Bei uns gabs auch so einen Passus im Vertrag. Bei uns fehlte beispielsweise das Vordach bei der Haustür bei Bezug.

Und bei Einzug hätten wir alles bezahlen müssen. Ich habe gesagt, dass ich sofort bezahlen werde, wenn es montiert wurde aber keine Stunde vorher - am nächsten Tag stand der Monteur auf der Matte und hat das Ding montiert. Ansonsten hätte ich wohl noch Wochen und Monate warten können und dem "Seich" hinterherrennen müssen.

Dies ist einer meiner wichtisten Lehren beim Hausbau: Nur das bezahlen, was man auch hat und schlussedlich gelten nur schriftliche Abmachungen - der Rest hat mit Glück bzw. Pech zu tun - aber das Glück sollte man nicht zu oft rausfordern. /emoticons/default_wink.png

 
Grundsätzlich stellt sich die Frage, hat der GU bis jetzt alles geliefert was er gesagt hat? Gibt es überhaupt einen Grund, dass der GU die Arbieten nicht fertigstellen wird?

 
Hallo,

Danke für Eure Meinungen. Grundsätzlich alle Arbeiten wurden gemacht mit aussnahme von 1-2 Mängel die beim Einzug festgehalten wurden. Wir sind jetzt am abklären wann dies noch gemacht werden.

 

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