Riesige Abweichung zum KV

Suti

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01. Okt. 2007
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Hallo miteinander

Wir bauen mit einem Architekten unser zweites Haus. Dabei wurde mit dem Architekten einen Pauschalhonorarvertrag abgeschlossen.

Nun haben wir eben erst mit dem Bau begonnen und schon massive Kostenüberschreitungen gegenüber dem KV. Beim Baumeister +165'000.- statt wie im KV 145'000.- sowie bei der Fassadenisolation 50'000.- anstatt 30'000.-. Der Architekt meinte hierzu dies läge an der Dachform, die nach dem KV noch geändert werden musste, von einem Satteldach zu einem mediterranen Walmdach. Dies jedoch, da der Architekt bei der ersten Planung die Gebäudehöhe nicht beachtet hat. Die erwähnten Mehrkosten könnten wir ja noch knapp akzeptieren.

Jedoch haben wir jetzt eine Rechnung erhalten die uns nicht mehr ruhig schlafen lässt. Und zwar die Position Aushub und Abtransporte. (wir bauen an einem Hang). Im KV war dieser mit 10'000.- budgetiert. Dann wurde ein Werkvertrag erstellt wobei hier bereits 16'000.- für 600m3 im Vertrag standen. Der Werkvertrag erhielten wir per Post und haben diesen dann unterzeichnet. Nun kommt bereits die Rechnung für die Abtransporte und diese beträgt 39'000.- für 1467m3!!! Gemäss Architekt hat er das Ausmass ein "bisschen" zu tief geschätzt. Der Unternehmer hat zudem zum Abtransport inkl. Deponiegebühr das Wort lose von Hand hinzugeschrieben. Wir als Laie haben uns nichts dabei gedacht. Nun stellt sich gem. unserem Architekten heraus, dass dieses Lose bedeutet dass sich Aushubmenge mal 1.4 rechnet. Jedoch wurden wir nie darauf hingewiesen und erst recht nicht auf den sich belaufenden Endbetrag, sonst hätten wir dieses Devis nie unterzeichnet. Da wir wieder Aushubmaterial für die Hinterfüllung benötigen, hätte ein Teil von diesem auch einfach auf der Nachbarswiese, die einem Bauern gehört gegen ein Entgeld deponiert werden können (unsere zukünftigen Nachbarn, die ebenfalls am Bauen sind, haben dies so gelöst). Aussage vom Architekten warum er dies nicht so organisiert habe: Der Bauer hätte auch etwas dafür gewollt. Jetzt müssen wir dann noch zusätzlich für das Wiederanliefern von Erde bezahlen (Hierfür ist gar nichts im KV budgetiert)!

Müssen wir diese Rechnung so akzeptieren? Ist das nicht im Prinzip eine Täuschung (lose)? Wir möchten möglichst einen Anwalt und Streitereien vor Gericht vermeiden, da wir Budgetmässig uns absolut keine "Niederlage" leisten könnten.

Besten Dank für eure Einschätzungen.

 
hallo,

erste frage: hat der UN erst bei der rechnung oder schon im WV lose offeriert?

zweitens: müsst ihr für das material für die hinterfüllung nichts bezahlen sonder könnt eine "deponiegebühr" vom UN verlangen der es einbaut.

Falls sich der Arch. um soviel aushub verschätzt hat, könnt ihr dem UN nicht viel entgegenhalten. Dürfte aber nicht passieren da es heutzutage auch digitale gelände modelle gibt mit dem das sicher verhindert werden könnte. ich hätte da mit dem arch. ein echtes problem.

 
Hallo

Bezüglich Aushub gab es doch gerade vor kurzem einen Thread hier im Forum.

Den Aushub muss man doch als Spezialist nicht schätzen, den kann man doch ziemlich genau berechnen....

Ich würde mich jetzt - bevor noch mehr zum Vorschein kommt - genau gegenüber dem Architekten absichern! Ist er vertrauenswürdig, habt ihr einen Betreibungsauszug von ihm?

Grüsse Griff

 

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