Rissbildung aufgrund von Materialwechsel

wmqnch

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06. Mai 2011
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Ich habe folgende Fragen zu nachfolgendem Rissproblem mitten in einer Weissputzwand, die Q3 Qualität erfüllen müsste, an Fachexperten (nicht Hobby Handwerker):

a) Bestehen hier Möglichkeiten einer Risssanierung auf Basis der bestehenden Konstruktion? Wenn ja, wie und wo lassen sich entsprechende Nachweise / Unterlagen finden?

b) Wenn nein: Weshalb handelt es sich um eine nicht fachgerecht erstellte Konstruktion und kann dies anhand von (technischen) Unterlagen nachgewiesen werden?

c) Entworfen wurde die Konstruktion durch einen Architekten, der zugleich Bauleiter war. Aus meiner Sicht betrifft ihn in zweifacher Sicht eine Kollektivhaftung (Planungsfehler als Architekt und Ausführungsfehler als Bauleiter [Rissbildung hatten wir kurz vor Beginn Malerarbeiten bemängelt]). Vertrag auf Basis SIA 102. Er versucht sich mit Verweis auf die Handwerker und deren Werksvertragsverpflichtungen (SIA118) aus der Sache herauszureden (kein GU Vertrag).

d) Ausgeführt wurde die Konstruktion durch eine Bauschreinerfirma und ein Gipsergeschäft. Basis Werksverträge, die der Architekt/BL erstellt und ausgeschrieben hatte.

und folgende Fragen an alle:
c) Kennt jemand Schiebetürhersteller, die Lösungen für solche Situationen, Einbau in Wanddurchbruch, im Angebot haben?

Detailbeschreibung zur Situation

Bei der Erstellung einer Durchreiche zwischen Küche/Wohnzimmer bei Renovation unseres Hauses entstanden noch kurz vor der Abnahme diverse Risse in der Wand. Diese wurden durch den Gipser behoben, leider aber ohne nachhaltige Wirkung. Nach wenigen Monaten kam es erneut zu Rissbildungen, die sich im Verlauf der Zeit noch erheblich verschlechterten.

Durchbruch: ca. BxH = 70x160cm

Dimension Durchreiche: ca. BxH = 60x50cm

Einflüglige Schiebetüre aus Holz, hängende Schiene an Unterzug befestigt mit Führung unten

Schiebetürkasten links: ca. BxH = 70x100cm

Unterkonstruktion aus Holz (tut aber nicht wirklich etwas zur Sache)

Wand aus Backsteinen, verputzt (Weissputz)

Rissbild, das hier relevant ist: Rissbildung entlang fast des ganzen Materialübergangs zwischen Mauerwerk/Fermacellplatte (leider zeigen die Bilder die Risse wegen den zum Aufnahmezeitpunkt herrschenden Lichtverhältnissen nicht gut)

Weitere Risse (Fortsetzungen in der Mauer, ausgehend von anderen Rissen im Bereich des Materialübergangs Mauerwerk/Fermacell)

Wie ist dies entstanden? Fermacellplatte wurde von Gipser (oder Schreiner?) fast bündig zur Wandoberfläche ohne weiteren Massnahmen in die Lücke des Wanddurchbruchs zur Bildung des Schiebetürkastens eingesetzt (auf Unterbau aus Holz befestigt). Wand wurde dann verputzt, auch unter Verwendung von Netzen. 

Detailliertere Beschreibung zu den Rissen nach Termin mit den Handerkern:
a)
Rissbildung horizontal erstreckt sich oben über 160 cm und unten ca. 100 cm, vertikal bis zu 70 cm) 

- einfach überall wo Materialwechsel gegeben ist
b)
Diverse Risse mitten in der Wandfläche, entlang den Übergängen Wand/Trockenbau; verwendetes Material: Mauer (Backsteine) und Fermacell Platte, die fugenlos, stumpf an Backstein anstossend und mit Wandoberfläche fast bündig eingesetzt wurde
c) Rissfortsetzung in den Ecken bei Wand/Trockenbau Übergängen
d) Wand hat sich an verschiedenen Stellen aufgeworfen wodurch an der Wandoberfläche Unebenheiten entstanden / sichtbar sind (wahrscheinlich verursacht durch Netze, die bei erster Rissbehebung eingeputzt wurden)
e) Keine geradlinige Rissbildung am westlichen Übergang Wand/Trockenbau in der Vertikalen wegen Netz

Ursache:

a)  Materialwechsel: Fermacell Platten sind von Mauerwerk nicht getrennt verbaut worden, d.h. starrer Anschluss von zwei unterschiedlichen Materialien (auf Rückfrage mit technischer Abteilung eines Plattenherstellers: Keine fachgerechte Konstruktion; ich konnte auch nirgendwo in technischen Dokumentationen eine entsprechende Konstruktion finden)

b) Im unteren Bereich haben sich durch die Arbeiten möglicherweise Backsteine leicht gelockert was zu weiteren Rissen im unteren Bereich führte (Vermutung)

Danke für konkrete Rückmeldungen, die zur Lösungsfindung beitragen könn(t)en.

W.Kuhn 

IMG_2905.JPG

IMG_2914.JPG

 
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Hallo W.Kuhn

Stammt der Schaden noch vom ehemaligen Küchenumbau? Der war doch rigendwo 2010 oder 2011 ? Dann wäre der Garantieanspruch wohl verjährt.

Oder wurde nun nochmals umgebaut? Mit dem gleichen Gipser der schon damals nicht sauber gearbeitet hatte?

Bilder von der Zeit "Abriss und Einbau" wären sicherlich von Vorteil bei den Antworten.

Die Risse lassen sich nicht mehr mangelfrei beheben... das sieht man immer, zumal es noch vom Unterbau abhängt, ob nicht noch weiterhin Risse entstehen würden/könnten.

Wenn die Ursache dafür klar ist, bliebe nur noch eine kompl. neue Beplankung mit Trockenbauplatten und neuer Putz.

Grundsätzlich gibt es immer Risse zwischen Trockenbauplatten und massivem Mauerwerk im Bestand. Da hilft, wenn auch oft nicht soooo schön, nur eine entspr. Trennfuge.

Die Trockenbauplatte, welche die innenliegende Schiebtüre (so habe ich da aus dem Text verstanden) abdeckt wird auch nie eine durchgehende Putzschicht, trotz Gewebeeinlage, ohne Risse überstehen. Auch sie lässt man via Trennfuge entkoppelt. Auch, da man diese ja bei Bedarf (Probleme/Austausch Türblatt) ja wieder einfach entfernen müsste. Entlang der Fuge ist das in der Regel eine einfache und saubere Sache.

Es können durchaus auch Schäden am alten Backsteinmauerwerk entstanden sein.... in der Schweiz wird ja immer noch und heftig, "gespitzt"...  das ist bei uns in Deutschland schon sehr lange verboten. Durch die Schläge, gleich ob mit Hammer und Meisel, Hilti oder sonstigen Bohrhammer, wird meist das Gefüge geschädigt (gerade bei den dünnen und meist noch nichttragenden Wänden), was dann eben auch zu derartigen Schäden führt/führen kann. Das sollte ein Architekt und Bauleiter eigentlich wissen...  wobei mir nicht bekannt wäre, dass es die Leute beim SIA irgendwo festgeschrieben hätten. Demzufolge wird auch heute noch nach Herzenslust gespitzt.

Also....schaue doch bitte mal nach, ob es weiteres Bildmaterial gäbe?

 
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Danke vielmals für die Antwort, Pfälzer - die Antworten sind plausibel und stimmen mit den von mir inzwischen gewonnen Erkenntnissen überein. Bauen ist nicht mein Fachgebiet, aber mit etwas Recherche, nachdenken und Dritthilfe lässt sich einiges erklären. Ob und wieviel mechanisch an der Mauer gearbeitet wurde, so dass Lockerungen entstanden sind, kann ich allerdings nicht beurteilen. Der Gipser meinte im Gespräch dies könnte geschehen sein, aber wirklich beurteilen kann er es wahrscheinlich auch nicht ... müsste ja zum gegebenen Zeitpunkt vor Ort gewesen sein. 

"Grundsätzlich gibt es immer Risse zwischen Trockenbauplatten und massivem Mauerwerk im Bestand."
> Ja, das sagen alle Bauexperten, die sich inzwischen dazu geäussert haben. Deshalb ist es für uns absolut unverständlich, dass man eine solche Konstruktion erstellen kann. Mit keiner Silbe wurde je erwähnt, dass ein Rissrisiko bestehen würde. Eigentlich ist es bei einer Eintretenswahrscheinlichkeit von 100% nicht mehr richtig von einem "Rissrisiko" zu sprechen. Es ist je eher eine Rissgarantie.  

"Da hilft, wenn auch oft nicht soooo schön, nur eine entspr. Trennfuge."
> Ja, war auch die Aussage des Gipsers. Trennfugen mitten in der Wand, kreuz und quer auf einer Q3 Weissputzoberfläche? Wie wir uns von RA sagen liessen, hat sich der BH weder mit einer Behelfslösung noch mit einem Flickwerk zu begnügen (BGE 116 II 305 1990 c)). Aus diesem Grund kann eine Lösung mit Trennfugen entlang der heutigen Materialübergänge keine Option sein.

Inzwischen habe ich noch etwas Bildmaterial organisiert und hochgeladen (zu coloriertem Rissbild: F = Fermacell, T= Trockenbau Gipsaufdoppelung, ? unklar ob 1 oder 2 Fermacell Platten darunter sind).

P.S. Ja, der Schaden stammt von der damaligen Hausrenovation (2017/18) und wir liegen noch gut in der Garantiefrist. Diesbezüglich eigentlich kein Problem, wenngleich der Architekt/Bauleiter versucht sich seiner Verantwortung mit teilweise sehr fadenscheinigen Begründungen zu entziehen wie es uns scheint. Schade, denn wir hatten bis zum Zeitpunkt unserer Feststellung von fatalen Mängeln einen guten Eindruck und fanden auch er sei ein guter Typ. Mit den beiden Handwerkern, Gipser und Bauschreiner hatten wir einen Besprechungstermin vor Ort. Deren Beurteilung & Aussagen stimmen ebenso mit unserer Einschätzung überein. Der Architekt/BL war am Augenschein nicht dabei.

W.Kuhn

DSC_0309_orig.jpg

Risse_coloriert_Ausschnitt.jpg

Risslaengen.jpg

 
Nun, bei dem Stückwerk an Platten sind die Risse natürlich auch nicht zu vermeiden.. gerade auch über der Öffnung der Durchreiche (?) sollte keine Plattenfuge sein.

Wenn man das Foto anschaut, so hätte man (wie oben schon erwähnt) dort einfach eine durchgehende Wandfläche mit Trockenbau machen sollten...über die Öffnungen, Verschliessungen und Massivwände hinweg, von Wand zu Wand, bzw. hier wohl von der Ecke zur Wand. Du hättest hier ggf. eine um 7-8 cm dickere Wand bekommen, dafür aber die Rissbildung erspart.

Ich gehe mal davon aus, dass man zumindest überall Fermacellplatten verwendet hat und nicht Teilbereiche mit normalen Gipskartonplatten vermischt hat. Das funktioniert gemeinsam innerhalb einer Fläche nicht.

Wenn Du nicht auf der (wohl) Ess-Wohnzimmerseite  eine neue Beplankung davor setzen möchtest, kann man evtl. auch eine starke Tapete (Glasfaser) aufbringen und überstreichen... je nach Untergrundvorbereitung kann sie das evtl. Überdecken. Ist dann halt eine andere Optik als bisher.

 
Danke für die Überlegungen!

Beplankung: Eine durchgehende Wandfläche im Trockenbau wäre eine problemlose Alternative gewesen, welche die Anforderungen erfüllt hätte. Eine 7-8cm dickere Wand wäre auch kein Problem gewesen. Dies ist leider nicht mehr realisierbar (Ofen mit Kaminrohr müsste versetzt werden, da aktuell nach Brandschutzvorschtrift Minimalabstand zur Wand; rahmenlose Türkonstruktion sowie Tür müsste versetzt werden; was die Bedeutung für die Parkettbodenkonstruktion und die Deckenkonstruktion [heruntergehängte Gipsdecke] ist, entzieht sich meinen Kenntnissen). 
 

Vermischung von Fermacell- und Gipsplatten: Was genau wo im nicht visiblen Teil der Konstruktion verbaut wurde, verschliesst sich meinen Kenntnissen. Der Gipser hat am Montag auf meine Frage hin lediglich erwähnt, dass er bei der Wand küchenseitig Gipsplatten verwendet und gerade unterhalb von der Öffnung der Durchreiche im Gips Trockenbau aufgedoppelt habe (wenn ich ihn korrekt verstanden habe). Das ist aber nicht in derselben Ebene mit der Fermacell Platte. Wie so etwas konkret aussieht überfordert mein Vorstellungsvermögen mangels entsprechender Erfahrung.

Das optische Bild hat für uns einen hohen Stellenwert. Wir haben im gesamten Haus durchgehend ein einheitliches Bild mit Weissputzwänden in Q3 Oberflächenqualität. Der Architekt hat mich von rahmenlosen Türen, die wie im Bild mit der Wandoberfläche fluchtend eingebaut sind, überzeugt. Dies alles wirk sich natürlich auf die Optik und entsprechenden optischen Qualitätsanspruch aus. Gerade das WZ ist der Raum wo der Stellenwert der Ästhetik am höchsten ist. In einem Kellernebenraum wäre noch vieles akzeptabel, in einem Schlafzimmer könnte man vielleicht noch Kompromisse überlegen. Im WZ sind die Grenzen jedoch eng gesetzt. Das bedeutet, dass eine Lösung mit Tapete kaum funktionieren wird und ebenso eine Teilbeplankung der Wand bis zur Türe (kam auch mal als Ansatz hoch).

Aktuell vielleicht noch am ehesten, wenngleich auch mit einigen Nachteilen verbunden (Bedienung Flügeltüre von Küche eingeschränkt; verdecken der Wand im geöffneten Zustand -> muss von allem frei gehalten werden; Trennfugen, wobei auf einem akzeptablen Level; wenn halb offen "Unfallrisiko", vor allem nachts, da gleich neben der Türe, ?): Anstelle Schiebetüre eine Flügeltüre bei der Durchreiche. D.h. Wand würde bis auf Öffnung zugemauert werden und rund um die Flügeltüre (ca. 1-2cm Abstand würde eine feine Trennfuge gezogen). Das würde dann zu den rahmenlosen Türen passen.

Was mir seit ein paar Tagen im Kopf rumgeistert, ist die Idee via eine professionell durchdachte Schiebetürkonstruktion nach folgenden Design Prinzipien.

a) Man bastelt nicht einfach nach Zufallsprinzip in den bestehenden Mauerdurchbruch. D.h. die Maueröffnung wird auf die wirklich notwendige Geometrie ausgelegt (= wesentlich kleiner). 

b) Schiebetürdimension = wie heute

c) Schiebetürtasche reduziert auf die wirklich notwendigen Dimensionen. Fermacell Platte mit Trennfuge (Plattenhöhe = Höhe Öffnung Durchreiche und Breite = minimal breiter als Schiebetürlänge).

d) Unterzug, untere Seite nach verputzen bündig Oberkante der Durchreiche. Die Frage ist wie die Schiene für eine hängende Schiebetüre eingebaut werden kann. Nute in Unterzug einfräsen? Ist so etwas möglich? Schiene auf Unterzug anschrauben und dann verputzen? Wenn nicht, gibt es allenfalls Alternativen oder vielleicht wäre eine andere Variante sowieso besser ....
 

jegliche Ergänzungen und Ideen sind willkommen (ich schreibe etwas ausführlicher, da die Problematik und Überlegungen vielleicht anderen auch einmal nützlich sein könnten ... hoffentlich bevor ein Mangel behoben werden muss).

rahmenlose_Tuer.JPG

 
Anstelle Schiebetüre eine Flügeltüre bei der Durchreiche. D.h. Wand würde bis auf Öffnung zugemauert werden und rund um die Flügeltüre (ca. 1-2cm Abstand würde eine feine Trennfuge gezogen).
Denkbar, (wie auch die anderen Überlegungen) aber hier würden sich auch Risse zwischen dem verputzten "alten" und dem "neu" eingefügten Mauerwerk bilden können...Das Risiko ist recht gross.

Egal wie... für Deine Ansprüche solltest Du alle angedachten Lösungen vorab mit dem Handwerkern besprechen, aufzeigen, ggf. aufzeichnen lassen und klarstellen, ob sie damit am Ende Deinen Ansprüchen gerecht werden können?

Wir kennen hier auch nicht die Örtlichkeiten, Abmessung und Lage der Öffnung in der gesamten Wandfläche, daher sollte Dir ggf. der Architekt/BL hier auch vor Ort behilflich sein. Wenn das noch von Dir gewünscht wäre.

Willst Du den "Rück- und Umbau" selbst zahlen, oder einer der Beteiligten dies übernehmen?

Wenn man wegen Boden und Decken / Ofen.. keine kpl. Bekleidung mehr ausführen kann, könnte es trotzdem überlegenswert sein (würde das ganze ggf. sehr vereinfachen) evtl. einen Teilbereicch, mit gleichem Abstand zum Boden und der Decke (wie gross wäre Geschmacksache... aber eben grösser als die Risse vorhanden sind) ein Plattenfläche davor zu bauen... relativ dünn auftragend, mit Schatten- bzw. Abstandsfuge... ggf. mit LED-Beleuchtung hinterlegt/umrandet... wieder mit Weissputz versehen, weiss oder eben dann auch bewusst andersfarbig... oder Holzwerkstoffplatte (gibt es mit unterschiedlichen Dekorauflagen...bis hin zum gebürstetem Edelstahl/Metall...). 

Da die Schiebetüre der Durchreiche ja eh weder Schall- noch Geruchsdicht ist, hätte man der Symetrie wegen, dann auch 2 Glasscheiben nehmen können (Glas gestrahlt, geäzt ...)  eine feststehend...eine als Schiebflügel....   das könnte aus der Teilbekleidung dann passend ausgelassen werden.

Techn. gibt es sicher einfache Möglichkeiten, aber es muss natürlich am Ende in das gewünschte Konzept passen und den Ansprüchen gerecht werden.

 
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Das mit den Glasscheiben, eine feststehend und eine als Schiebflügel ist ein überlegenswerter Ansatz, d.h. könnte eine Alternative sein. Ich habe dann das Problem mit der hängenden Laufschiene möglicherweise nicht mehr. So könnte man mit einem Backsteinsturz bis zur oberen Unterkante der Öffnung arbeiten. Das muss ich einmal genau ausmessen und mir dann durch den Kopf gehen lassen!

Unsere Absicht ist es, die Mangelbehebung einvernehmlich mit allen Beteiligten durchzuführen. Die Handwerker und der Architekt/BL sind bei der Lösungsfindung und Mangelbehebung schon deshalb automatisch eingebunden, da es sich um Garantiearbeiten handelt. Da es sich um einen Mangel nach SIA 118 Definition handelt, die Handwerker über Werkverträge eingebunden sind und Architekt/BL über einen ergänzten SIA 102 Vertrag (je nach Teilleistung gilt Auftragsrecht oder Werkvertragsrecht) sind die Mangelbehebungskosten von den Handwerkern, ggf. auch Architekten/BL zu übernehmen, auch ggf. bei einer Ersatzvornahme (Garantiearbeiten).

 
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