Risse in Bodenfliesen nach 2 Jahren: Garantie?

galaxy

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08. Mai 2012
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Wir haben unser Haus vor gut 2 Jahren bezogen. Praktisch das ganze EG ist mit Bodenfliesen (90x30cm) belegt. Vor knapp einem Jahr haben wir in 2 Ecken je einen Haarriss in der Bodenplatte entdeckt. Mittlerweile geht der Haarriss immer weiter und erstreckt sich auf einer Seite über 5, auf der anderen Seite über 4 Bodenplatten. Das sind auf beiden Seiten etwa 1.5m.

Kann ich etwas unternehmen? Die Risse stören uns inzwischen. Kann ich allenfalls noch Garantie für diesen Mangel beim Plattenleger beanspruchen? Oder hat das etwas mit dem Untergrund, dem Estrich zu tun?

Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir weiter helfen? Zur Orientierung hänge ich noch einen Planausschnitt an, auf dem die Haarrisse rot eingezeichnet sind.

Anhang anzeigen Fliesenrisse.pdf

 
Ich habe 2 Fotos gemacht, die jeweils den Anfang der Risse zeigen. Beide Risse gehen genau von einer Ecke aus. Auf dem zweiten Bild kann man erkennen, dass der Riss in der ersten Bodenplatte aufhört und an einer neuen Stelle weiter zur zweiten Platte geht. Insgesamt ziehen sich die Risse von diesen beiden Ecken aus über 4 bzw. 5 Bodenplatten hin

. Riss1.jpgRiss2.jpg

 
Ich würde den Plattenleger aufbieten. Hoffe du hast genügend Ersatzplatten.

 
Ersatzplatten habe ich noch genau neun Stück. Es würde also reichen.

Allerdings zeigt sich der Plattenleger nicht bereit, den Schaden als Garantiefall zu behandeln. Ich müsste für den Schaden selber aufkommen. Deshalb auch meine Frage, ob das noch ein Garantiefall ist, weil irgendwelche Sorgfaltspflichten von Seiten des Plattenlegers verletzt worden sind.

 
Unbedingt sofort beim Plattenleger melden! Habt ihr Dilatationsfugen? So etwas darf eigentlich nicht passieren.

 
Und warum will er das nicht in Garantie machen? Hast du noch den Garantieschein?

 
Hallo galaxy

Du hast ja mit Fingerhaus gebaut, dann solltest Du dort mal nachfragen, wo sie die Dehnungsfugen (Abtrennung des Erkers) geplant hatten?

Wenn der Plattenleger über Fingerhaus besorgt wurde, dieses Gewerk also zur Leistung von Fingerhaus gehörte, dann musst Du den Mangel auch dort melden (Einschreiben/Rückschein).

Zudem stellt sich dann ggf. die Frage, nach welchem Recht das Haus gekauft und gebaut wurde?

Die Risse zeigen das typische Bild von einer nicht ausgeführten Dehnungsfuge. Dass sie nicht, zumindest nicht im Plattenbelag ausgeführt wurde, lässt sich schon aus den Bildern ersehen. Es wäre dann also ein verdeckter Mangel, wozu es dann auch 5 Jahre Garantie gäbe. Ggf. auch ein Planungsmangel Seitens Fingerhaus-Architekt... musst halt schauen wer zuständig ist.

Wärst Du heute in unserem Bauseminar gewesen, hättest Du genau dies Thematik über Planung, Ausführung von Dehnungsfugen, auch im Zusammenhang mit der Verlegung (Planung der Einteilung) der Beläge erfahren :)

Das ist leider bei vielen Bauten ein grundsätzliches Problem.... also der nicht wirklichen Planung von Dehnungsfugen im Estrich/Unterlagsboden.... und der Einteilung der FBH, die hier ebenfalls ein wichtiges Thema wäre.

 
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Das Problem ist, dass die Garantiefrist abgelaufen ist. Da wird kein Handwerker mehr Garantiearbeiten machen. Selbst der Hinweis auf verdeckte Mängel wird kaum gehen, da der Mangel ja schon länger offensichtlich ist. Die fünfjährige Garantie gilt nur  für verdeckte Mängel die vorher nicht erkannt worden sind. 

 
Kommt halt jetzt wirklich darauf an wann der Schaden bemerkt wurde und wie schnell er dem Garantiepflichtigen gemeldet wurde. Das sollte hier umgehend und eingeschrieben erfolgen.

 
Danke für die vielen Antworten! Ich werde mich am Montag auf alle Fälle beim Fliesenleger melden und hoffe, dass die dritte Kontaktaufnahme in dieser Sache erfolgreich ist.

Ist es richtig, dass eine Dehnungsfuge (hier zwischen Erker und Wohnraum) schon im Unterboden (Estrich) eingebaut werden muss und nicht erst beim Plattenlegen? Dazu werde ich mich auch am Montag mit Fingerhaus in Verbindung setzen.

Bei den Bodenfliese sehe ich eine Silikonfuge zu Beginn des Erkers (auf dem Foto zwischen Ecke und Lüftungsgitter). Reicht das aus? 

Zum besseren Verständnis zeige ich noch ein Bild aus der Bauphase. Hier sieht man, wie der Erker gebaut worden ist. Die Pfeiler reichen hinunter in das gewachsene Terrain.

Vielleicht sieht Pfälzer oder jemand anderer, ob hier ein Baufehler vorliegt.

Silikonfuge.jpg

Kellerdecke.jpeg

 
Ist es richtig, dass eine Dehnungsfuge (hier zwischen Erker und Wohnraum) schon im Unterboden (Estrich) eingebaut werden muss und nicht erst beim Plattenlegen?

Bei den Bodenfliese sehe ich eine Silikonfuge zu Beginn des Erkers (auf dem Foto zwischen Ecke und Lüftungsgitter). Reicht das aus?


Hallo galaxy

Ja, richtig... eine notwendige/berechnete Dehnungsfuge beginnt im Estrich/UB und wird bis zum Belag, hier also den Fliesen fortgeführt. Nur so funktioniert das System... :)

Es wäre zu prüfen, ob im Estrich/UB wirklich eine Dehnungsfuge geplant und ausgeführt wurde? Evtl. hast Du "etwas Glück" und dort befände sich eine solche. Wie dem auch sei, wenn sie erst unter der Silikonfuge im Plattenbelag wäre, dann ist/wäre sie am falschen Ort. Man hätte diese dann exakt zum Beginn des Erkers ausführen müssen. Im Erker ist zu weit... womit es "vorne", wo sie hätte sein müssen, dann zu den entspr. Problemen führt.

Wenn Du "Glück" hast, dann hat der Estrichleger von sich aus...oder eben Fingerhaus... am richtigen Platz die Fuge geplant und angeordnet... und nur der Plattenleger hat dies nicht beachtet und die Platten falsch, über die Fuge verlegt? Ich weiss es nicht....also bitte prüfen und nachforschen.

Das ist, wie schon zuvor erwähnt das Problem, wenn dies nicht geplant wurde... mit dem Belag, hier ist natürlich gerade das Fugenbild gemeint, nicht abgestimmt wurde, dann kommt es öfters vor, dass der Plattenleger dem Fugenmuster entsprechend, diese Dehnungsfuge überlegt....bzw. er nicht, weil er zuvor nicht aufgepasst hatte, hier nochmals eine weitere Fuge einbauen wollte.

Es muss geprüft werden... am Ende gibt es vetl. einen Schuldigen...oder auch mehrere.... :)

 
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Inzwischen sind einige Wochen vergangen und es sind Abklärungen vorgenommen worden.

1. In den Ausführungsplänen war im Übergang Wohnraum/Erker eine Dehnungsfuge vorgesehen.

2. Der Fliesenleger ist anfangs April endlich gekommen und hat eine gesprungene Fliese entfernt. Man sieht jetzt, dass auch im Unterlagsboden ein Riss vorhanden ist, praktisch deckungsgleich. Die im Plan vorgesehene Dehnungsfuge fehlt! Der Fliesenleger sieht den Fehler beim Estrichbauer.

3. Heute ist der Bauführer gekommen und hat folgendes festgehalten: Da ein Anhydritestrich eingebaut worden ist, hat man auf eine Dehnungsfuge verzichtet. Diese braucht es in diesem Fall nicht. (Stimmt das?) Offensichtlich ist aber der Randstreifen direkt über dem Estrich abgeschnitten worden. Dies habe nun dazu geführt, dass Fliesen und Unterlagsboden gerissen sind. Der Fliesenleger habe den Fliesenkleber bis an die Gipsplatten gestrichen. Auch wenn er die Fliesen nicht bis an die Gipsplatten gelegt hat, hat es durch den Kleber eine Verbindung gegeben. Dadurch seien Spannungen nicht ausgeglichen worden. 

Der Bauführer sieht den Fehler beim Fliesenleger.

Als nächstes wird der Fliesenleger durch den Bauführer informiert. Ebenso soll der Estrichbauer den Fliesenleger darüber orientieren, dass keine Dehnungsfuge eingebaut werden musste.

Wir hoffen, dass es einen Schuldigen gibt, der das Ganze in Ordnung bringen muss. Gemäss Bauführer müssten idealerweise der ganze Bodenbelag (Fliesen) herausgenommen und neu verlegt werden.

Oder weiss jemand eine alternative Lösung?

Randstreifen.jpg

 
Hallo

Der bauführer macht es sich aber sehr einfach

Ob es eine trennfuge benötigt hängt von der grösse der flächen ab und nicht ob anhydrit oder zement

Falls es verbindunge durch kleber zwischen fliessen und wand hat würde dies das absprengen der fliessen und schallüberbrückung zur folge haben

Wenn es ein riss im unterlagsboden hat ist mit garantie nicht nur der fliessenleger schuld den fliessen halten nicht den boden zusammen!

So wie ich das sehe ist die einzige schuld welche man dem fliessenleger anheften kann das er die fliessen verlegt hat wenn es keine trennfugen hatte

 
So wie ich das sehe ist die einzige schuld welche man dem fliessenleger anheften kann das er die fliessen verlegt hat wenn es keine trennfugen hatte


Richtig.....aber nicht ganz... denn er hätte natürlich den Randstreifen bis zur fertiggestellen Verlegung dran lassen sollen. Und letztlich hätte er ein schriftliche Abmahnung (Anmelden von Bedenken gegenüber dieser Ausführung) erstellen müssen. Dies hat er vermutlich aber nicht getan... lässt sich ja aber noch abklären.

galaxy

Die Geometrie der Fläche erfordert, wenn auch die alleinige Gesamtfläche dies nicht notwendig machen würde, doch eine Dehnungsfuge am Erker. Die von den Ecken weglaufenden Risse sind ein typisches Erscheinungsbild für fehlende Fugen an solch "einschneidenden" Flächen. Das sollte natürlich auch der Estrichleger und ebenso der Bauleiter, schon aus purer Bauerfahrung wissen. Du müsstest ja zudem, wenn die Aussage/Erklärung des Bauleiters richtig wäre, überall in den Räumen gerissene Platten haben... wenn eben die Kleberanspachtelungen bis zur Gipsplatte, über den Dehnungsstreifen hinweg ausgeführt sind. Dem ist aber wohl nicht so?

 
Danke Pascal

Danke Pfälzer

Eure Ausführungen helfen mir, die Komplexität zu verstehen. 

Wenn es keinen Unterschied macht, ob der Unterlagsboden mit Anhydrit oder Zement gemacht wurde, dann müsste doch ab 30 m2 so oder so eine Dehnungsfuge gemacht werden, was im Ausführungsplan auch so vorgesehen war. Offensichtlich hat sich der Bauführer vor Ort anders entschieden und versucht jetzt die Schuld dem Fliesenleger anzuhängen. Gibt es verbindliche Richtlinien wann eine Dehnungsfuge gemacht werden muss oder sind das alles nur «Empfehlungen»? Bisher habe ich im Internet nur Empfehlungen gelesen.

Mit Ausnahme des Gästezimmers haben wir im ganzen EG Fliesen legen lassen (Entrée, WC/Dusche, Wohnen, Essen, Küche). Risse hat es nach drei Heizperioden «nur» ausgehend von den beiden Ecken des Erkers.

Es gibt auch keine schriftliche Abmahnung des Fliesenlegers wegen den abgeschnittenen Randstreifen. Wer diese vor dem Verlegen der Fliesen abgeschnitten hat entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich werde nochmals den Bauführer kontaktieren und von fragen, worauf er sich abstützt, wenn er behauptet, dass es keine Dehnungsfuge im Anhydrit-Estrich braucht. Dann muss ich auch noch die Reaktion des Fliesenlegers abwarten, wenn er den Bericht des Bauführers erhält. (Der schiebt die «Schuld» ja auf den Fliesenleger.)

Ich hoffe immer noch, dass sich eine aussergerichtliche Einigung finden lässt. Der Bauführer hat bei seinem Besuch gesagt, dass wir als Bauherren einen solchen Schaden auf keinen Fall hinnehmen müssen. Mal sehen!

 
So als Laie von weit weg betrachtet:

Es wird in der Ausführungsplanung eine Dehnungsfuge angeordnet, aber nicht ausgeführt.

Da hat der gepennt, der den Unterboden gemacht hat, denn er hat nicht so gebaut wie geplant.

Und der Bauführer hat nicht kontrolliert, ob gemäss Plan gebaut wurde. Das ist aber sein Job.

Der Fliesör hat auch nicht aufgepasst, denn es hätte ihm auffallen müssen, dass die in den Plänen eingezeichnete Dehnungsfuge fehlt, die er beim Verlegen hätte beachten müssen. Das müsste sich in seiner Offerte als Posten auch finden, Dehnungsfugen werden extra verrechnet. Diese Offerte hast du aber nicht, weil du mit einem GU gebaut hast?

Da der Schaden nun da ist, ist es müssig zu behaupten, eine solche Fuge hätte es nicht gebraucht.

Wie die den Schaden unter sich aufdröseln, ist eigentlich nicht Dein Problem. Ist es leider dennoch, denn jeder behauptet, der andere wars (wie bei meinen Kindern, wenn man fragt warum das Kinderzimmer so chaotisch aussieht ... )

In dieser Konstellation funktioniert auch die Sache mit der Abmahnung durch den Handwerker wegen Zweifeln an der technischen Korrektheit der Ausführung nicht so wie sie soll, denn abgemahnt würde ja der GU, nicht du. D.h. wenn der GU sich mit der regelwidrigen Ausführung schriftlich einverstanden erklärt hätte, müsste er für den Mangel selber einstehen. Das weisst du aber nicht.

Der GU hat die Mängelrechte vermutlich abgetreten?

 
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