Rückbehalt Budgetposten durch GU

Dene

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16. Sep. 2008
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Hallo zusammen!

Nachdem mein Mann und ich letzen Sommer unser Projekt Hausbau erfolgreich beendet haben, unterstütze ich nun meine Eltern beim Wohnungskauf via GU.

Nun ist folgende neue Situation entstanden, mit der ich mich während der Bauphase zum Glück nie auseinandersetzen musste.

Vom GU ist ein Budget für Waschmaschine/Tumbler vorgegeben. Der Sanitär gibt hier aber keine Prozente weiter. Nun hätten meine Eltern die Möglichkeit, die Waschmaschine/Tumbler selber zu besorgen mit einem Rabatt von 40%. Nun meint der GU, das könne sie gerne machen, aber dann würde nicht der volle Budgetbetrag gutgeschrieben, sondern nur 70%. 30% des Betrages würden sie zurückbehalten. Begründung: sonst würde dies ja jeder machen und sie müssten allen Käufern den Budgetbetrag gutschreiben... /emoticons/default_eek.png

Im Vertrag ist nichts dergleichen geregelt. Darf ich nun darauf beharren, dass uns der GU den vollen Betrag gutschreibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Dene

 
Lasst euch die 70% gutschreiben. Man bekommt ja mehr Rabatt, wenn man das selber besorgt. Ich gehe davon aus, dass dies nur die reinen Apparate betrifft, nicht die Arbeit, oder? Wenn das so ist, dann seid ihr mit 70% gut bedient.

 
...Ich gehe davon aus, dass dies nur die reinen Apparate betrifft, nicht die Arbeit, oder? Wenn das so ist, dann seid ihr mit 70% gut bedient.
Welche Arbeit? Eine Waschmaschine und Tumbler anzuschliessen ist ja keine Hexerei und wenn es wirklich Arbeit ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass er die selbst organisierten Geräte anschliesst.

Der GU hat schon recht, dass es jeder machen würde, wenn er Geräte massiv günstiger beziehen kann, aber warum soll er deswegen Geld zurückhalten, für dass er keine Leistung erbringt.

Persönlich würde vorerst auch die 70% akzeptieren, dass Haus fertig bauen lassen und es bei der allerletzten Zahlung nochmals aufs Tapet bringe. Alles andere bringt nur weiteren Aerger und verzögert vielleicht sogar den Bau.

 
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Ich nehme an, dass er zusätzlich ein paar Franken für den Einbau verlangen wird, wenn er die Geräte nicht selber liefert... Aber ja, grundsätzlich gilt dies nur für die Geräte.

Ich sträube mich einfach gegen den Gedanken, dass wir dem Sanitär so einfach mal so ca. 1500 Franken schenken...

 
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In meinen Augen heisst das nichts anderes als a) Quersubventionierung für den Hausbau oder /emoticons/default_cool.png Gewinnmaximierung.

Die heutigen Waschmaschinen sind ja in 5 Min ans Wasser und am Strom angeschlossen, mit Ausrichten vielleicht in 15 Min. Das gleiche gilt für den Tumbler. Somit kann Arbeit ausgeschlossen werden oder ich wechsle umgehend den Beruf.

Habt ihr keine Rechtschutz, die ihr fragen könnt?

 
Ich würde jetzt mal sagen, wenn der GU so blöd ist, nichts in den Vertrag zu schreiben, dann hat der GU Pech gehabt und muss 100 % vergüten.

Aber wie in anderen Antworten schon erwähnt wurde, selbst mit den 70 % Rückerstattung liegen bei den Rabattsätzen, die für solche Geräte gewährt werden, noch Einsparungen drin. Und ein solches Gerät auspacken, gemäss Bedienungsanleitung bereit machen, am Wasser anschliessen und den Stecker in die Steckdose stecken ist in der Tat keine Hexerei...

Wir haben trotz Rückerstattung von lediglich 70 % (stand bei uns im GU-Vertrag drin), auf die angebotenen Geräte (normale, gute Electrolux-Geräte) verzichtet und selber Geräte (V-Zug, unter anderem Wärmepumpen-Tumbler) im Internet besorgt (und selber angeschlossen. Es resultierte am Schluss eine Einsparung von rund CHF 800.-- gegenüber der GU-Offerte...

Gruss, Dani

 
Hallo zusammen!

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Vom GU ist ein Budget für Waschmaschine/Tumbler vorgegeben. Der Sanitär gibt hier aber keine Prozente weiter. Nun hätten meine Eltern die Möglichkeit, die Waschmaschine/Tumbler selber zu besorgen mit einem Rabatt von 40%. Nun meint der GU, das könne sie gerne machen, aber dann würde nicht der volle Budgetbetrag gutgeschrieben, sondern nur 70%. 30% des Betrages würden sie zurückbehalten. Begründung: sonst würde dies ja jeder machen und sie müssten allen Käufern den Budgetbetrag gutschreiben... /emoticons/default_eek.png

Im Vertrag ist nichts dergleichen geregelt. Darf ich nun darauf beharren, dass uns der GU den vollen Betrag gutschreibt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Dene
Es ist die alte ewige Geschichte Bad/Küche.

Deine Eltern stehen in keinem Vertragsverhältnis zum Sanitär.

Zu welchem Preis dieser die Waschapparate dem GU verkauft wissen sie nicht, aber Listenpreise wird der GU dem Sanitär wohl nicht bezahlen.

Der GU will seinen Anteil (die 30%?) nicht verlieren und schreibt deshalb nur die 70% gut.

Budgetbeträge sagen oft nicht aus, ob es sich diese nach Bruttopreislisten oder nach Marktpreisen richten.

Gruss, Fred

 
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