Hallo liebe Forums-Gemeinde
Ich habe eines von 5 EFHs einer Überbauung gekauft. Gebaut wird mit einem GU.
Nun haben wir erfahren, dass die Zufahrtsstrasse noch nicht fertig gestellt wird, da noch zwei Häuser nicht verkauft sind. Erst wenn mind. eines davon noch verkauft ist und der Rohbau dann für beide gemacht wurde, dann wird auch die Strasse gemacht. Dafür habe ich Verständnis, da sonst die Bagger die Strasse nur wieder zerstören würden.
Meine Frage ist nun aber, ob ich auf Grund der noch nicht realisierten Strasse einen Rückbehalt beim GU geltend machen kann. Gibt es hierzu irgend eine rechtliche Grundlage oder eine Empfehlung? Welchen Betrag dürfte ich zurück behalten?
Die Strasse ist nur für zu unseren 5 Häusern und in die jeweiligen Garagenboxen.
Vielen Dank für eure Tipps!
Ich habe eines von 5 EFHs einer Überbauung gekauft. Gebaut wird mit einem GU.
Nun haben wir erfahren, dass die Zufahrtsstrasse noch nicht fertig gestellt wird, da noch zwei Häuser nicht verkauft sind. Erst wenn mind. eines davon noch verkauft ist und der Rohbau dann für beide gemacht wurde, dann wird auch die Strasse gemacht. Dafür habe ich Verständnis, da sonst die Bagger die Strasse nur wieder zerstören würden.
Meine Frage ist nun aber, ob ich auf Grund der noch nicht realisierten Strasse einen Rückbehalt beim GU geltend machen kann. Gibt es hierzu irgend eine rechtliche Grundlage oder eine Empfehlung? Welchen Betrag dürfte ich zurück behalten?
Die Strasse ist nur für zu unseren 5 Häusern und in die jeweiligen Garagenboxen.
Vielen Dank für eure Tipps!