Rückerstattung Zusatzaufwände

Raphael

Mitglied
05. Apr. 2008
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Hallo zusammen,

mit einer der beteiligten Firmen bei unserem Bau hatten wir ziemlich hohe Zusatzaufwände in Form von Eigenleistungen, die wir wegen Fehlern dieser Fidma leisten mussten und auch in Form eines Ingenieurs, welchen wir mitten im Bau wegen Fehlern der Firma beiziehen mussten. Ich habe diese permanent dokumentiert und frage mich nun, wie wir am Besten vorgehen sollen, um wenigstens einen Teil dieser Leistungen zurückerstattet zu bekommen.

Wäre froh um euer Feedback.

Gruss

Raphael

 
Hallo Raphael,

Versuche doch einfach deine Aufwendungen die aufgrund seiner natürlich belegbaren Fehlern, auf seiner Rechnung abzuziehen. Wahrscheinlich wird es Sinn machen, mit ihm diese Idee zuerst zu besprechen. Ist es er einsichtig und weiss, dass er diese Fehler tatsächlich begangen hat, wird er kaum Einwände aufbringen, hätte er diese Fehler ja auch korrigieren müssen.

liebs Grüessli, jomazi

 
Danke Dir! Es waren eben zu einem rechten Teil z.B. Zuwerfarbeiten von Löchern, die wegen ihren Fehlern entstanden sind. Wir dachten eigentlich an einen eingeschriebene Brief mit einer Liste der Arbeiten & Aufwände mit der Bitte um einen Vorschlag zur Rückerstattung. Keine gute Idee?

 
Ich kenne das Verhältniss von dir zu diesem Unternehmer ja nicht. Ist es aber nicht ganz so schlecht, würde ich das persönlich mit ihm klären. Eingeschriebene Briefe gewichten nicht nur rechtlich überhaupt nichts, und bauen dann erst noch oft auch nur unnötige Mauern auf...

Um wieviel Geld geht es überhaupt? Was "bezahlst" du dir für einen Stundenlohn und wieso hast du diese Arbeiten selber ausgeführt? Was waren das für Arbeiten und wurde das mit dem Handwerker abgesprochen?

Ich hatte ja bei unserem letzten Haus auch mal ein Problem, dass ich mit viel Eigenaufwand und Anwaltskosten (3000.-- bezahlt vom Rechtschutz, 900.-- durch mich) lösen musste. Die Geschichte ging so aus, dass das Problem (28'000.--) beseitgt wurde und meine Aufwände und auch die Anwaltskosten durch mich getragen werden mussten. Der Architekt musste mir lediglich die zwei Gutachten bezahlen die ich, zum Beweisen des Problemes vorfinanziert hatte. Diese kosteten um die 5000.-- (Natürlich musste er auch noch andere Handwerker auszahlen, hatte er ja als Architekt eine grosse% Teilschuld und als Bauführer dann noch einmal... )

Die Begründung dass meine Aufwände und auch die Anwaltskosten nicht vergütet bekomm, dass vom Eigenheimbesitzer einen gewissen Aufwand erwartet werden darf... ... war mir aber egal, hauptsache das Problem wurde gelöst... und ich konnte das Haus in einem tiptopen Zustand meinem Käufer mit einem ruhigen und reinen Gewissen übergeben.../emoticons/default_smile.png

liebs Grüessli jomazi

 

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