Rückforderung Nebenkostenabrechnung?

Calrissian

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27. Apr. 2014
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Hallo Zusammen

Wir wohnen seit 18 Jahren in einer Mietwohnung und werden diese demnächst kündigen.

In dieser Zeit hat die Liegenschaft bereits mehrere Besitzer- und Verwaltungswechsel erlebt. Der 1. Besitzer kam wegen Steuerschulden sogar ins Gefängnis und wir durften lange Zeit die Miete an das Betreibungsamt einbezahlen. Wegen diesen chaotischen Anfangszeiten konnten wir auch nie eine Mängelliste erstellen.

Als wir die Wohnung mieteten, wurde im Inserat eine Grösse von 172 m2 angegeben, welche dann auch im Mietvertrag so übernommen wurde. Die Fläche wurde eigentlich nie in Frage gestellt und von uns auch nie nachgemessen.

Seit 2006 haben wir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung (vorher war alles brutto im Mietzins enthalten).

Bei den Details steht jeweils "Ihr Anteil: 172.000 Schlüssel in 360 Tagen", wobei ich davon ausgehe, dass die Zahl 172.000 sich auf die m2 bezieht.

Da unsere Wohnung in Zukunft als Stockwerkeigentum verkauft werden soll, wurde die Wohnung zwecks Begründung neu vermasst und dabei kam eine Fläche von 149 m2 heraus! (Die neuen Pläne habe ich auf Anfrage direkt vom ausmessenden Architekten erhalten, vermutlich weiss die Verwaltung gar nicht, dass ich diese Pläne habe.)

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob wir in den letzten Jahren nicht zuviel Nebenkosten bezahlt haben, da der Verteilschlüssel ja eigentlich zu hoch gewesen ist. (Den eigentlich auch zu hohen Mietzins lasse ich jetzt mal weg, weil die Mietzinshöhe sich ja auf noch andere Faktoren als die m2 bezieht.)

Könnte man nun eine Rückforderung des zuviel bezahlten Betrages verlangen? Wenn ja, wieviele Jahre dürfte man da zurückfordern? (Wohl kaum bis ins 2006)

Natürlich steckt da keine böswillige Absicht dahinter. Ausser dem Erstvermieter wusste wohl niemand, dass diese Zahl falsch war und Pläne sind im Laufe der Zeit verschwunden (deshalb musste es auch neu ausgemessen werden).

Oder könnte sein, dass sich die ursprünglichen 172 m2 auf die Bruttofläche beziehen oder noch irgendeine andere Fläche dazugerechnet wurden? (Die Wohnung ist nur auf einem Stock und hat somit keine Treppe oder sonstige Flächen, die man evtl. "falsch" interpretieren könnte)

Gruss, Cal

 
Lieber Cal

Möglicherweise bezieht sich die Zahl 172m2 auf die Energiebezugsfläche. Dies ist effektiv die Bruttogeschossfläche . Das heisst mit allen Aussen- und Innenwänden durchgemessen. Dann müsste es aber bei allen anderen Wohungen gleich sein, sonst wärst Du wirklich "der Lackierte" gewesen.

Gruss vom Zürichsee, Urs

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
OMG Ich kann es nicht  lassen auf  dieses Thema zu antworten.... Mein Vater hätte wahrscheinlich von "Knuppensager" gesprochen... Lass einfach deinen gesunden Menschenverstand walten!!  Wenn du wirklich so viel von deiner Zeit in Anspruch nehmen willst um "eure Rückerstattung" auszurechnen, dann tu das! .... Viel Spass! 

Lg

Esine

 
Hallo Esine

Warum "Knuppensager"? Egal, es hat mich ca. eine halbe Stunde Zeit gekostet, die Differenz auszurechnen. Ich habe ja die jährlichen Abrechnungen. Und seit 2006 bin ich dann auf ein Total von 4'500.- (Differenz zu meinen Gunsten) gekommen. Die laufende Abrechnung noch nicht berücksichtigt.

Ich weiss nicht, wie es bei dir ist, aber ich kann dieses Geld sehr gut gebrauchen. Und da "lohnt" sich dieses kleine Ausrechnen.

Ich werde sicher nicht auf diesen Betrag beharren, sondern dies ist einfach die Diskussionsgrundlage. Wenn wir uns schlussendlich irgendwie in der Mitte treffen, dann wäre ich schon glücklich. Aber ich kann nicht mit jemanden über einen Preis verhandeln, wenn ich nicht die genauen Fakten kenne. Oder denkst du, dass dir eine Verwaltung freiwillig Geld "schenkt" aufgrund einer Behauptung/Annahme eines Mieters? Das musst du schon selber belegen. Und selbst dann wirds nicht einfach.

Gruss, Cal

 
Dann würde ich erst einmal den Mietvertrag prüfen ob da auch eine Wohnfläche von 172 m² auftaucht. Wenn du nämlich nur 149 m² hast, dann hast du 18 Jahre lang immer zu viel Miete bezahlt.

Würde man hierzulande 10 Euro per m² an Miete zahlen wären es 130 Euro mehr bei den fehlenden 13 m² und das macht schon ein ganzes Zimmer aus.

Also da würde ich mal eine Mieterberatung aufsuchen.

 
weisst du denn wieviel 100% sind? d.h. kannst du überhaupt ausrechnen wieviel zuviel du bezahlt hast? die fläche wird ja als verteilschlüssel verwendet um diese kosten auf verschiedene wohnungen zu verteilen, oder?

 
Lieber @ Calrissian

Ich bin der gleichen Meinung wie makrthekaiser. Wenn alle falsche Flächen berechnet wurden, wird es aufgehen oder?

 
Die 100% sind in der Abrechnung ausgewiesen. Natürlich weiss ich nicht, ob auch in den 100% eine zu grosse Fläche verwendet wurde oder ob wirklich nur mein Anteil falsch ist.

Fakt ist aber, dass im Mietvertrag 172 m2 drinstehen und die Wohnung nur 149 m2 hat. D.h. selbst wenn die NK-Abrechnung von der Verteilung doch einigermassen stimmt (mit falscher Basis), so hätte ich 18 Jahre lang zuviel Miete bezahlt. Aber das durchzusetzen, wird vermutlich wesentlich schwieriger werden.

(Fiktive Rechnung: 1900.- Miete ohne NK-Akonto bei 172 m2 ergibt ca. 1645.- mit 149 m2, sind also grob 250.- Differenz pro Monat. Das wären in 18 Jahren ja 54'000.- /emoticons/default_biggrin.png  Nene...träumen werde ich in der Nacht...und 8 Jahre wären vermutlich eh schon verjährt)

 
Wenn die 100% auch falsch wären, kann es ja sein, dass die +- den richtigen Anteil bezahlst weil es überall "richtig falsch" ist:-). Frag doch einfach mal nach...

Ich weiss nicht wie es rechtlich aussieht wegen den "fehlenden m2" bei der Miete. Du hast die Wohnung ja gesehen und in fast 20 Jahren sind die "fehlenden" 20m2 nicht aufgefallen und hast den Mietzins nicht als zu hoch empfunden. Bei den Nebenkosten, könnte es aber sein, dass du da noch einen Teil deiner Nachbarn bezahlt hast. Vielleicht wurde ja mal umgebaut und die 172m2 haben irgendwann mal gestummen? Keller? Balkon? Sonstiger Anteil?

 

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