Hallo Zusammen
Wir wohnen seit 18 Jahren in einer Mietwohnung und werden diese demnächst kündigen.
In dieser Zeit hat die Liegenschaft bereits mehrere Besitzer- und Verwaltungswechsel erlebt. Der 1. Besitzer kam wegen Steuerschulden sogar ins Gefängnis und wir durften lange Zeit die Miete an das Betreibungsamt einbezahlen. Wegen diesen chaotischen Anfangszeiten konnten wir auch nie eine Mängelliste erstellen.
Als wir die Wohnung mieteten, wurde im Inserat eine Grösse von 172 m2 angegeben, welche dann auch im Mietvertrag so übernommen wurde. Die Fläche wurde eigentlich nie in Frage gestellt und von uns auch nie nachgemessen.
Seit 2006 haben wir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung (vorher war alles brutto im Mietzins enthalten).
Bei den Details steht jeweils "Ihr Anteil: 172.000 Schlüssel in 360 Tagen", wobei ich davon ausgehe, dass die Zahl 172.000 sich auf die m2 bezieht.
Da unsere Wohnung in Zukunft als Stockwerkeigentum verkauft werden soll, wurde die Wohnung zwecks Begründung neu vermasst und dabei kam eine Fläche von 149 m2 heraus! (Die neuen Pläne habe ich auf Anfrage direkt vom ausmessenden Architekten erhalten, vermutlich weiss die Verwaltung gar nicht, dass ich diese Pläne habe.)
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob wir in den letzten Jahren nicht zuviel Nebenkosten bezahlt haben, da der Verteilschlüssel ja eigentlich zu hoch gewesen ist. (Den eigentlich auch zu hohen Mietzins lasse ich jetzt mal weg, weil die Mietzinshöhe sich ja auf noch andere Faktoren als die m2 bezieht.)
Könnte man nun eine Rückforderung des zuviel bezahlten Betrages verlangen? Wenn ja, wieviele Jahre dürfte man da zurückfordern? (Wohl kaum bis ins 2006)
Natürlich steckt da keine böswillige Absicht dahinter. Ausser dem Erstvermieter wusste wohl niemand, dass diese Zahl falsch war und Pläne sind im Laufe der Zeit verschwunden (deshalb musste es auch neu ausgemessen werden).
Oder könnte sein, dass sich die ursprünglichen 172 m2 auf die Bruttofläche beziehen oder noch irgendeine andere Fläche dazugerechnet wurden? (Die Wohnung ist nur auf einem Stock und hat somit keine Treppe oder sonstige Flächen, die man evtl. "falsch" interpretieren könnte)
Gruss, Cal
Wir wohnen seit 18 Jahren in einer Mietwohnung und werden diese demnächst kündigen.
In dieser Zeit hat die Liegenschaft bereits mehrere Besitzer- und Verwaltungswechsel erlebt. Der 1. Besitzer kam wegen Steuerschulden sogar ins Gefängnis und wir durften lange Zeit die Miete an das Betreibungsamt einbezahlen. Wegen diesen chaotischen Anfangszeiten konnten wir auch nie eine Mängelliste erstellen.
Als wir die Wohnung mieteten, wurde im Inserat eine Grösse von 172 m2 angegeben, welche dann auch im Mietvertrag so übernommen wurde. Die Fläche wurde eigentlich nie in Frage gestellt und von uns auch nie nachgemessen.
Seit 2006 haben wir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung (vorher war alles brutto im Mietzins enthalten).
Bei den Details steht jeweils "Ihr Anteil: 172.000 Schlüssel in 360 Tagen", wobei ich davon ausgehe, dass die Zahl 172.000 sich auf die m2 bezieht.
Da unsere Wohnung in Zukunft als Stockwerkeigentum verkauft werden soll, wurde die Wohnung zwecks Begründung neu vermasst und dabei kam eine Fläche von 149 m2 heraus! (Die neuen Pläne habe ich auf Anfrage direkt vom ausmessenden Architekten erhalten, vermutlich weiss die Verwaltung gar nicht, dass ich diese Pläne habe.)
Nun stellt sich natürlich die Frage, ob wir in den letzten Jahren nicht zuviel Nebenkosten bezahlt haben, da der Verteilschlüssel ja eigentlich zu hoch gewesen ist. (Den eigentlich auch zu hohen Mietzins lasse ich jetzt mal weg, weil die Mietzinshöhe sich ja auf noch andere Faktoren als die m2 bezieht.)
Könnte man nun eine Rückforderung des zuviel bezahlten Betrages verlangen? Wenn ja, wieviele Jahre dürfte man da zurückfordern? (Wohl kaum bis ins 2006)
Natürlich steckt da keine böswillige Absicht dahinter. Ausser dem Erstvermieter wusste wohl niemand, dass diese Zahl falsch war und Pläne sind im Laufe der Zeit verschwunden (deshalb musste es auch neu ausgemessen werden).
Oder könnte sein, dass sich die ursprünglichen 172 m2 auf die Bruttofläche beziehen oder noch irgendeine andere Fläche dazugerechnet wurden? (Die Wohnung ist nur auf einem Stock und hat somit keine Treppe oder sonstige Flächen, die man evtl. "falsch" interpretieren könnte)
Gruss, Cal