Rückschritt für Bauherrenschutz

Bauratgeber

Mitglied
28. Mai 2007
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Hallo zusammen

Habe den folgenden lesenswerten Text von der Seite des Schweizerischen Hausvereins kopiert.

Ich kann nicht verstehen, wieso die ganze Angelegenheit nicht vorangetrieben wird für den Schutz der Bauherren.

Bern, 28. April 2009. Der Nationalrat will im Gegensatz zu seiner Rechtskommission nicht den Vorwärtsgang zur Stärkung des Bauherren- und Baufrauenschutzes einlegen und lehnt eine entsprechende Kommissionsmotion ab. Der Hausverein Schweiz zeigt kein Verständnis für diesen Entscheid. ?Damit wird ein wichtiges Anliegen weiterhin auf die lange Bank geschoben, denn bei der Behebung von Baumängeln und bei Baupfusch sind Bauherren und Baufrauen heute zu wenig geschützt?, bedauert die Initiantin Hildegard Fässler, Nationalrätin und Präsidentin des Hausvereins Schweiz.

Nationalrätin Hildegard Fässler reichte bereits am 2. Oktober 2002 eine Motion zur ?Stärkung des Bauherren- und Baufrauenschutzes? mit dem gleichen Inhalt ein. Der Bundesrat erklärte sich mit der Überweisung der Motion als Postulat einverstanden. Am 13. Dezember 2002 folgte der Nationalrat dem Antrag des Bundesrates und überwies den Vorstoss als Postulat. Weil der Bundesrat untätig blieb, doppelte die Initiantin am 6. Oktober 2009 mit einer parlamentarischen Initiative nach. Die Rechtskommission des Nationalrates nahm am 7. November 2008 das Anliegen auf und wandelte die parlamentarische Initiative in eine Kommissionsmotion um. Gleichzeitig bedauerte die Kommission, ?dass der Bundesrat seiner Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist.?

In der gestrigen Parlamentsdebatte beantragte der Bundesrat, das vor sieben Jahren überwiesene Postulat abzuschreiben. Dies lehnte der Nationalrat ab. Dieser Entscheid wird jedoch nichts bewegen: Denn der Bundesrat wird sich nach wie vor weigern, in dieser Sache etwas zu unternehmen. Nur die Annahme der Kommissionsmotion hätte den Bundesrat verpflichtet, unbedingt nötige Gesetzesänderungen anzupacken.

Heutige Rechtslage ist unhaltbar

Die im Werkvertragsrecht und im Auftragsrecht des Obligationenrechts (OR) verstreuten Bestimmungen über Bau- und Architekturleistungen entsprechen in keiner Weise mehr der Realität des Bauens. Wie die Erfahrung aus zahlreichen Beratungen des Hausvereins Schweiz zeigt, führt das oft zu Unklarheiten und zu teuren Konsequenzen für die Bauherrschaft. Diese kann sich auch in extremen Fällen von Baupfusch kaum für ihre Rechte wehren. Die Medien berichten regelmässig von solchen Fällen.

Immer häufiger werden Neu- und grössere Umbauten im Werkvertrag von General- oder Gesamtunternehmungen zu einem Festpreis realisiert, wobei sowohl die Architektur- wie die Bauleistungen an Dritte weitergegeben werden. Ein grosser Mangel der geltenden gesetzlichen Regelungen ist, dass in vielen Fällen die Generalunternehmung nach der Schlüsselübergabe keine Verantwortung mehr für die Erledigung der Garantieansprüche und der Mängelbehebung übernimmt. Für die Bauherren und Baufrauen ist das ein unhaltbarer Zustand. Von einer klareren Gesetzgebung werden alle mit dem Bauen Beschäftigten profitieren, insbesondere auch die korrekten Unternehmer und Handwerker.

Nationalrätin Hildegard Fässler, Präsidentin des Hausvereins Schweiz fordert folgende Ergänzungen im OR:

1. Rüge-, Garantie- und Haftungsfristen sind gesetzlich präzis zu regeln. Das heutige komplizierte Verfahren zur Unterbrechung der Verjährungsfrist bei Nichterledigung von rechtzeitig gerügten Mängeln ist zu vereinfachen.

2. Die Anforderungen an einen Generalunternehmervertrag und allgemein an Verträge zu Fest- oder Pauschalpreisen, die unterschiedliche Dienstleistungen beinhalten, sind klar zu umschreiben. Dies betrifft vor allem die Verantwortlichkeiten bei der Behebung von Mängeln.

3. Architekturleistungen sind analog zu werkvertraglichen Leistungen der Kausalhaftung zu unterstellen.

 
@Bauratgeber

Hast du wirklich gedacht, dass die Herren und Damen in Bern mal was sinnvolles die Hauseigentümer betreffend entscheiden? Oder aber, man lässt einfach Gras darüber wachsen, statt zu entscheiden - man will ja wieder gewählt werden.

Ich rege mich schon gar nicht mehr darüber auf, dass wir Eigentümer eh immer die Dummen sind (Mietrecht, Vermögenssteuer, Bauhandwerkerpfand etc...)

Es zeigt sich immer mehr, dass die Partei-Lobbyisten in Bern das Sagen haben - interessanterweise wären das aber auch die vom Volk gewählten Personen....

Grüsse Chris

 

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