Ein Bekannter hat während der langen Vorbereitungszeit erkannt, dass er für sein Geld "viel zu wenig Haus bekommen würde". Bei Baukosten inkl. Gebühren + Nebenkosten, aber ohne Land, von CHF 590'000.- bietet der GU ihm ein Häuschen von rund 442 m³ umbautem Raum - ohne Kellergeschoss und Garage, nur zweigeschossig. Dieser Preis entspricht einem m³-Preis von rund CHF 1335.- - für ein einfaches Häuschen! Der Architekt hat es bis heute nicht geschafft ein befriedigendes Projekt zu offerieren. Das Bauland ist noch nicht gekauft nur anbezahlt. Der GU hat aber einem Vermittler bereits eine Provision ausbezahlt für die Zuführung des Bauherren. Er hat dem GU bereits eine Anzahlung bezahlt und den GU-Werkvertrag blauäugig unterschrieben. Nun möchte er aus verständlichen Gründen aus dem Vertrag aussteigen und dabei den grössten Teil seiner Anzahlung zurückerhalten.
An wen sollte sich der Bekannte nun am besten wenden um nicht eine grosse juristische Geschichte anzufachen? Gibt es eine neutrale Beratungsstelle? Wer kann ihm helfen?
An wen sollte sich der Bekannte nun am besten wenden um nicht eine grosse juristische Geschichte anzufachen? Gibt es eine neutrale Beratungsstelle? Wer kann ihm helfen?
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