Rücktritt vom GU-Werkvertrag

kaetherli

Mitglied
20. Okt. 2007
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Ein Bekannter hat während der langen Vorbereitungszeit erkannt, dass er für sein Geld "viel zu wenig Haus bekommen würde". Bei Baukosten inkl. Gebühren + Nebenkosten, aber ohne Land, von CHF 590'000.- bietet der GU ihm ein Häuschen von rund 442 umbautem Raum - ohne Kellergeschoss und Garage, nur zweigeschossig. Dieser Preis entspricht einem m³-Preis von rund CHF 1335.- - für ein einfaches Häuschen! Der Architekt hat es bis heute nicht geschafft ein befriedigendes Projekt zu offerieren. Das Bauland ist noch nicht gekauft nur anbezahlt. Der GU hat aber einem Vermittler bereits eine Provision ausbezahlt für die Zuführung des Bauherren. Er hat dem GU bereits eine Anzahlung bezahlt und den GU-Werkvertrag blauäugig unterschrieben. Nun möchte er aus verständlichen Gründen aus dem Vertrag aussteigen und dabei den grössten Teil seiner Anzahlung zurückerhalten.

An wen sollte sich der Bekannte nun am besten wenden um nicht eine grosse juristische Geschichte anzufachen? Gibt es eine neutrale Beratungsstelle? Wer kann ihm helfen?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hoi kaetherli

wieso schreibt denn nichte der "bekannte" selber hier im forum... fragen kann ja nur er beantworten, oder?

 
Hallo maf

Er wollte nicht selbst schreiben weil er meint, der Sprache nicht mächtig genug zu sein. Dieser Schriftwechsel ist der Sache aber auch nicht gerade förderlich.

 
Also ich finde den m3-Preis gar nicht soooo hoch :))))

Spass beiseite:

Denke eher nicht, dass dein "Bekannter" ohne juristisches Tammtamm davon kommt...

 
ja kaetherli, da hast du wohl recht.

der von dir angegebene m3 preis ist emens hoch, bist du dir sicher, dass das so ist? da könnte es sich auch um einen irrtum handeln, weil der bauherr so blauäugig unterzeichnet hat, hat er vielleicht auch nicht genau gelesen?? vielleicht ist das land oder andere leistungen mit dabei? gu schreiben oft einen haustyp in den vertrag, weiter unten stehen dann zubehöre z.B. dass das (im prospekt) kleine haus in diesem fall doppelt so gross ist??

ein gu vertrag ist eigentlich bindend, wenn er angezahlt ist um so mehr. aber vielleicht kannst du ja mal ein gespräch mit dem gu führen? klulanzalber kann der vertragspartner den vertrag immer auflösen.

 

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