Hallo Zusammen
ich habe eine dringende Rechtsfrage.
am 6.11.2012 habe ich bei einem Notar einen Vertrag über die Begründung eines Kaufrechts
sowei Vorvertrag zu einem Kaufvertrag abgeschlossen.
Heute teilte mir der Notar mit, dass er beim Grundbuchamt den Eintrag gestoppt hat.
Als Begründung sagte er das der Verkäufer nicht mehr verkaufen will.
Im Vertrag steht aber ganz klar das das Kaufrecht ab Unterzeichnung des Vertages gültig ist.
Kann mir jemand sagen ob das rechtesns ist und was ich dagegen tun kann?
Der Notar hat erklärt , dass ich nur ein Richter die Eintragung verfügen kann..
Das Projekt und Baugesuch ist fertig gestellt.
Ich verstehe einfach nicht, wieso ein Vertrag der beim Notar beidseitig unterzeichnut wurde,
plötzlich keine Gültigkeit mehr haben soll.
brauche dringend Eure Hilferesp. Meinungen
besten Dank im voraus
LG Sonne
ich habe eine dringende Rechtsfrage.
am 6.11.2012 habe ich bei einem Notar einen Vertrag über die Begründung eines Kaufrechts
sowei Vorvertrag zu einem Kaufvertrag abgeschlossen.
Heute teilte mir der Notar mit, dass er beim Grundbuchamt den Eintrag gestoppt hat.
Als Begründung sagte er das der Verkäufer nicht mehr verkaufen will.
Im Vertrag steht aber ganz klar das das Kaufrecht ab Unterzeichnung des Vertages gültig ist.
Kann mir jemand sagen ob das rechtesns ist und was ich dagegen tun kann?
Der Notar hat erklärt , dass ich nur ein Richter die Eintragung verfügen kann..
Das Projekt und Baugesuch ist fertig gestellt.
Ich verstehe einfach nicht, wieso ein Vertrag der beim Notar beidseitig unterzeichnut wurde,
plötzlich keine Gültigkeit mehr haben soll.
brauche dringend Eure Hilferesp. Meinungen
besten Dank im voraus
LG Sonne