Rutschender Hang - Absenkung beim Nachbarn

seterra

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21. Okt. 2010
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Hallo und guten Tag.

Wir stehen aktuell vor einem gravierenden Problem, verursacht durch einen rutschenden Hang, bzw. eine Absenkung des Gartens beim Nachbarn.

Wir haben mit dem GU Marty-Häuser ein Fertighaus ins Ständerbauweise erstellt. Das Grundstück haben wir von der Gemeinde gekauft. Im Grundstück selber verläuft ein eingefasster Bach, welcher aber das für das Bauen freigegebene Gelände nicht tangiert. Ebenfalls laufen durch das Grundstück zwei Leitungen (Kanalisation und Meteor). Das Grundstück galt als bebaubar, sonst hätte es die Gemeinde wohl nicht verkaufen dürfen. Auf besondere Probleme wurden wir nicht hingewiesen.

Im November 2011 wurde der Aushub erstellt. Vorgängig hatte ein Bauingenieur das Erdreich begutachtet und es als schwierig taxiert. Eine tiefere, geologische Abklärung wurde aber nicht gemacht. Zeitgleich wurde auf dem Nachbargrundstück eine geologische Sondierbohrung gemacht. Der Ingenieur rief diesen Geologen an und übertrug das Resultat auf unser Grundstück. Oberhalb meines zu bebauenden Grundstücks befindet sich ein bereits stehendes Haus mit einer Mauer. Das heisst, es sind nicht die gleichen Gegebenheiten wie auf dem Nachbargrundstück.

Daraufhin wurde an Ort und Stelle entschieden, dass 3 Betonriegel als Absicherung in der Grube erstellt werden. Das wurde auch gemacht. Tatsächlich rutschte während des Aushubes zwischen den Riegeln etwas Erdreich nach. Im Dezember wurde dann auch schon hinterfüllt. Der Bau wurde erstellt und auch ohne grössere Probleme fristgerecht im Juni übergeben. Während des Bauens kam es im Winter/Frühjahr zu starken Regenfällen, aber nichts deutete auf einen rutschenden Hang hin. Im Frühsommer gab es bereits eine kleinere Absenkung beim Nachbarn, der uns aber nichts sagte und es einfach zufüllte. Jetzt nach den starken Regenfällen im Herbst und dem Schneefall zeigten sich vor 3 Wochen starke Absenkungen beim Nachbarn und zwar massiv. Zwar hat sich die Mauer nicht bewegt, aber der Hang bauchte sich stark aus. Wir riefen darauf den GU-Bauführer aufs Gelände, der organisierte den damaligen Ingenieur, den Aushubunternehmer und einen Geologen (Nachbargrundstück). Als sofortige Massnahme muss der Hang mit weiteren 4 Betonriegeln stabilisiert werden. Natürlich ist die Böschung bereits bepflanzt und ein Zaunvorhanden, Sitzplatz mit Platten fertig etc..Die verschiedenen Begehungen unter mühseligen Umständen haben ergeben, dass der weitere Hang Richtung Strasse (weg vom Haus) eigentlich auch gesichert werden müsste.

Eine Abklärung durch das Kanal-Fernsehen hat ergeben, dass die Kanalisation defekt ist (wodurch auch immer) und Wasser (seit wann?) ins Erdreich sickert. Auch ist das weitere Grundstück sehr nass.

Der Ingenieur behauptet, dass seinerzeit beim Bau die Böschung absolut regelkonform gewesen sei und aus seiner Sicht nichts auf eine solche Rutschung hingedeutet habe. Betroffen sind jetzt 3 Parteien, wir der obere Nachbar und der Nachbar links (die zwei haben Krach!). Bei dem links ist der Schaden nicht so gross. Der obere Nachbar ist natürlich auf dem Standpunkt, dass meine Baugrube den Schaden verursacht habe. Der GU zeigt sich zwar bemüht, will aber natürlich nichts falsch gemacht haben. Nach einer ersten, groben Kostenschätzung wird die ganze Angelegenheit gegen 50'000 CHF kosten (das Geld habe ich nicht), wenn nicht mehr. Meine Frau rief den Baujuristen des Hausvereins an. Der gab uns den Rat, nach den Feiertagen mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen (unter Beizug eines Bauberaters) und versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Im ersten Augenschein ist die Versicherungslage äusserst dürftig - der GU versucht alles, um die Bauherrenhaftplichtversicherung, welche er ja abgeschlossen hatte, wieder zu reaktivieren. Ich habe jetzt den Auftrag an den Aushubunternehmen für den Notfall erteilt, damit uns die Mauer nicht ins Haus rollt. Aber weitergehende Aufträge kann ich nicht verantworten.

Der Baujurist hatte sich noch erstaunt gezeigt, dass der GU die Erdarbeiten (Aushub) uns als Bauherrschaft übertragen hat. Wir haben mit dem Aushubunternehmen einen separaten Vertrag und eine separate Versicherung. Das ganze scheint auf ein "der andere ist schuld"-Spiel hinauslaufen, mit einem Verlierer am Ende.

Hat mir jemand noch einen Tipp? Die Rechtslage ist mir völlig unklar. Wenn alle Kosten bei mir hängen bleiben, bin ich quasi ruiniert. Der GU-Bauführer weibelt zwar und irgendwie ist ihnen unwohl.

Vielen Dank.

 
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Lieber Seterra

Outsch, das tönt RICHTIG übel.

A) Falls der Rutsch von Deinem Grundstück ausgeht (was noch gar nicht sicher ist!) bist Du als Grundeigentümer haftbar. Grundeigentümer-Haftung. wenn Du eine Haftpflicht-Versicherung hast --> diese Informieren.

/emoticons/default_cool.png Offensichtlich hast Du als Bauherr den Aushub in Auftrag gegeben (Vertrag mit Aushübler). Dann solltest Du eigentlich eine Bauherren-Haftpflicht abgeschlossen haben (weil Deine normale Haftpflicht dies wahrscheinlich nicht abdeckt.) Und eine Bauwesen-Versicherung.

Wenn das zutrifft --> Versicherung VOR WEIHNACHTEN informieren.

Falls Du Vertrag mit Aushübler hattest und KEINE Versicherung --> Rechtsschutz-Versicherung informieren, sofern vorhanden.

(Bei vielen Versicherungen bist Du verpflichtet, diese so rasch als möglich zu informieren. Und bei der etwas nüchternen Antwort, Du seist verpflichtet, alles weitere zu unternehmen um weitere Schäden abzuwenden, nicht gleich erschrecken.)

Was genau los ist kann ich nach Deiner Beschreibung nicht beurteilen. (Schade, habt Ihr keine geotechnisches Gutachten machen lassen, das würd' jetzt viel helfen.)

Gemäss Geologischem Atlas besteht der Hang oberhalb Zurzach aus verrutschtem Material, was grunsätzlich auf möglicherweise eher instabiles Material hindeutet - ebenfalls dass der Nachbar eine Bohrung machen liess (und nicht nur Bagger- und Rammsondierungen).

Ich gehe davon aus, dass Euer Haus bereits hinterfüllt ist, die Grube nicht mehr offen ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Euer ehemalige Baugrube die (alleinige) Ursache ist, ist unsicher (oder gering). Evtl. ist auch die Obenliegende Stützmauer ungenügend. Das kann aber nur ein Profi beurteilen (Wir Spezialisten werden in der Regel von den Versicherungen beauftragt. Ich würde mich da nicht zu früh in Unkosten stürzen.)

Da Du ja «mit dem Aushubunternehmen ... eine separate Versicherung» hattest, gehe ich nicht davon aus, dass Du Konkurs anmelden musst.

Wenn ich mir noch ein paar Kommentare mehr aus dem Finger saugen soll, schreib doch das hin. (Ich find's immer mühsam, wenn man sich für eine fundierte Antwort Mühe gibt, und niemand sagt merssi). Fotos oder sogar ein Planausschnitt (Schnitt) wären natürlich hilfreich - je mehr man weiss desto einfacher.

Alles gute, und, trotz allem: frohe Weihnachten.

Grüess

haba

 
nochmals ich, lieber Seterra

Wichtig: Gemeinde darauf hinweisen, dass aus ihrer Kanalisation Wasser ausläuft und die Bewegungen damit verschlimmert. (Ausser sie wissen das schon, dann ist es etwas offensiv, was auch nicht hilfreich ist). Falls es irgendwann um Schuld geht, hilft das, weitere Leute im Boot zu haben.

Wenn Du irgend etwas messen kannst, tu' das.

1) Dein Haus: Bewegt sich das, gibt's plötzlich Risse? Türen oder Fenster, welche plötzlich Mühe machen beim schliessen oder von selber aufgehen? Fotografieren, Rissenden mit Bleistift markieren (Dann siehst Du, sobald sie weiter aufgehen.)

Gilt auch für Nachbars MAuer, sofern Du dort hin kannst.

2) Hang baucht aus:

Falls Du ein Laser-Distanz-Messgerät hast:

An den Ausbauchenden Teilen UND daneben: Holzpflock einschlagen.

An Deinem Haus einen Nagel einschlagen, wo er sich nicht bewegen kann. Von Nagel auf Holzpflöcke Distanz messen. Aufschreiben. (Dann weiss man, wieviel sich bewegt)

Evtl. auch MEssung an NAchbarmauer, zum überprüfen ob sich diese Bewegt.

3) GU und Ingenieur fragen, warum sie keine Überwachungsmessung angeordnet haben. (Wäre wichtig)

haba

 
Hallo haba

Vielen Dank für die gute Antwort. Die Versicherungen sind mittlerweile orientiert (GU/Aushub/Nachbarn/Ingenieur). Wie schon gesagt, ein geotechnischer Untersuch von einem Spezialisten wurde auf unserem Grundstück n i c h t erstellt. Lediglich das hier:

Resultat:

Es wurde vorgängig ein Sondierschlitz im Baugrubenbereich zu Nachbar oben erstellt, Tiefe ca. 4.00 m.

Der Bauingenieur beurteilt den Baugrund als nicht gut und ordnet eine Hangsicherung an.

Kostenschätzung ca. Fr. 8'000.00 exkl. MWST

Die Bauherrschaft erteilt vor Ort den Auftrag für die notwendige Hangsicherung.

Mehrkostenübernahme durch Bauherrschaft.

Ich war immer bereit, die notwendigen Massnahmen zu akzeptieren. Es gab eine geologische Untersuchung, aber das war vom Nachbargelände, nicht spezifisch von meinem Grundstück mit der bebauten Situation oben. Ebenfalls wurde die Mauer nicht beurteilt.

Die Kanalisation wird provisorisch geflickt, der Stv. Bauamtsleiter war mit vor Ort - seiner Ansicht nach ist es Sache des Grundeigentümers, weil die Kanalisation nicht über Gemeindeboden verläuft. Die Hangsicherung, welche im Zitat erwähnt ist, ist nicht diejenige oberhalb der Baugrube. Mittlerweile ist der Hangsicherungsstützriegel erstellt und die Kanalisation. Das Ganze zehrt unglaublich an den Nerven.

Grüsse (und Danke) Peter

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Hoi Peter

Habe mir das nochmals überlegt. Die Gemeinde gleich zu provozieren mit der undichten Leitung ist vielleicht schon etwas provokativ. Du wirst die Gemeinde wohl noch brauchen.

Finde es super, hast Du die Versicherungen informiert. Ich denke, dass dies der erste wichtige Schritt war.

Bist Du sehr sicher, dass nur der Hang ausbaucht und nicht auch die Mauer??? Die Bilder lassen mich daran zweifeln.

Wenn ich Dein erstes Foto anschaue, dann ist der Zaun nicht mehr gerade. Diese Mauer hat sich sicher bewegt.

Ohne Deinen Fall wirklich beurteilen zu können:

Mach Dir vorerst nicht zu viel Sorgen. Wir bearbeiten im Büro immer wieder Schadenfälle im Zusammenhang mit (ungenügend vermörtelten) Blocksteinmauern. Diese beginnen erfahrungsgemäss nach 20 Jahren infolge Auswaschung vom Erdmaterial instabil zu werden. (Ist übrigens eine gute Einkommensquelle für Gutachter und Baujuristen) Ich tippe hier auf ein ähnliches Problem. So nahe wie die Abbruchkante an der (Nachbar-)mauer liegt, ist es unwahrscheinlich, dass deine Baugrube daran schuld ist. Dann wäre der Riss weiter hinten.

(Andernfalls wäre die Mauer gekommen, als die Grube offen war.)

Natürlich ist es möglich, dass die Grube den letzten Tropfen ins Fass war, welcher den Überlauf dann betätigte.

(NACHTRAG: habe mir das bild mit Stützriegeln nochmals angeschaut. Doch, okay, evtl. habt ihr hier der Mauer den passiven Widerstand abgegraben, und jetzt... wird's ein Bisschen ein Grenzfall.)

An Deiner Stelle würde ich mich (grundsätzlich) auf folgende Standpunkte stellen:

A) Meine Grube war sicher. Dies wird durch den Versuch im Massstab 1:1 bestätigt, dass sich während der ganzen Bauzeit nichts ereignet hat.

/emoticons/default_cool.png Durch den Einbau vom Haus und Hinterfüllung ist die Sicherheit für den Hang (gegenüber der offenen Grube) wieder erhöht.

C) Mein Ingenieur hat gerechnet und bestätigt, dass die Hangsicherung und Böschung «regelkonform», also genügend sicher erstellt wurden

D) Die Mauer und Ihr Fuss wurden (letztes Bild, mit unangetastetem Rasen unterhalb der Mauer) nicht berührt. Das heisst, ich bin auch nicht zuständig für die Sicherheit der Mauer.

(NACHTRAG: hmmm. evtl stimmt das nicht so genau.)

E) Die Mauer besteht aus lose gefügten Blocksteinen, welche sich nach Auswaschung bei heftigem Regen bewegen kann. Für die Standsicherheit und Unterhalt der Mauer ist ihr Eigentümer zuständig, nicht ich. (Und hoffe dass sie wirklich auf Nachbars Grund steht)

Falls jemand was anderes beweist, kannst Du immer noch darauf zurückkommen. Ich würde diese Punkte jedenfalls so der Versicherung gegenüber vertreten. (Und die hat auch keine Lust, für Dich etwas zu bezahlen)

Die Beurteilung der anderen Böschung mit der Kanalisation ist hier nicht möglich.

Ich bin aber der Meinung, dass Du wahrscheinlich nicht deren Eigentümer bist, und nur ein Durchleitungsrecht gewährt hast. Evtl. bist Du Miteigentümer.

Strategie:

Was der Anwalt vorgeschlagen hat, ist immer sinnvoll: Das Gespräch suchen. Sobald Anwälte im Spiel sind, wenn es richtig grossen Ärger gibt, wird es richtig teuer. In gegenseitigem Einvernehmen Probleme lösen ist meist umfangreich günstiger. Also nicht mit den Standpunkten oben den Nachbarn in die Ecke drängen, sonst muss er auch massives Geschütz auffahren. Dann habt ihr die nächsten 20 Jahre Streit und hohe Kosten. Meist rentiert es sich besser, etwas kulant zu sein. (Meine Devise: Lieber 5000 für Nachbars Mauer als 8000 für den Anwalt)

Schluss:

So wie's ausschaut, wird man schlussendlich die Mauer sanieren oder neu erstellen müssen.

Auch wenn irgend eine Versicherung schlussendlich zahlen muss, sie werden immer Dich auch ins Boot holen. Stichworte: Selbstbehalt, Ohnehinkosten.

Dich mit dem/den Nachbarn einigen, wie ihr die Mauer langfristig gemeinsam sichern wollt, ist das beste. Meine Meinung.

(Anständiges Fundament - Auswaschsicher - Drainiert)

Und: Wie ist oberem Nachbar sein Haus gebaut. Ich hoffe mit Keller. Falls nein könnte es kritisch für's Haus werden. Mit Keller steht das wohl tief genug, dass dem nichts geschieht.

--

Kanalisationsproblem: Soweit ich im Moment erkennen kann, hat das mit der Mauer und dem ganzen Zeug nix zu tun, oder?

Grüess

haba

 
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Lieber Settera

Noch eine Frage, mehr für's Forum und Pfälzers Seminare:

Du hast - obwohl mit GU gebaut - den Aushub selber vergeben/beauftragt/zu verantworten.

a) kam die Idee von Deinem GU oder von Dir?

/emoticons/default_cool.png kannst Du die Gründe (Deine oder die Deines GUs) angeben?

Gerade mit den Erdarbeiten kann man sich umfangreiche Schäden mit Nachbarn und damit lange Rechtshändel einhandeln. Ich find's - wie der Herr vom HEV - etwas seltsam, dass sich der GU ausgerechnet da ausschlauft. Sollte das zur Masche werden, sollte der Herr aus der Pfalz entsprechende Hinweise in seine Seminare aufnehmen, finde ich.

Also. Falls Du a) mit GU beantwortest, werde ich (im Neuen Jahr mal) eine Umfrage starten, wer auch so einen Vertrag hat.

Haba

 
Noch eine Frage, mehr für's Forum und Pfälzers Seminare:

Ich find's - wie der Herr vom HEV - etwas seltsam, ............. Sollte das zur Masche werden, sollte der Herr aus der Pfalz entsprechende Hinweise in seine Seminare aufnehmen, finde ich.
Vielen Dank für Deinen Hinweis.

Du warst noch nicht in einem unserer Seminare... daher weisst Du natürlich nicht, was denn dort so den ganzen Tag über für Dinge besprochen, erläutert und erklärt werden... und der Herr aus der Pfalz wäre nicht der Pfälzer, wenn solche Dinge nicht Bestandteil wären.... und zwar so erklärt, dass eben auch der Baulaie dies versteht und erkennen kann, wo die Risiken für ihn liegen.

Und ebenso geht der Herr aus der Pfalz explizit auf das Thema "Geologe" in den Seminaren ein... was Dich somit also freuen sollte... empfiehlt dies grundsätzlich bei allen Bauvorhaben und erläutert auch aus der Praxis, warum dies wichtig ist.

Dass der Herr vom HEV sich hier wundert, wundert mich allerdings.... da im HEV ja auch sehr viele GUs und TUs vertreten sind, sollte man die übliche Vertragsgestaltung doch gänzlich kennen.

Eine "Masche" seitens der GUs sehe ich allerdings nicht.... Ausnahmen mag es geben.. aber das hat meist andere Gründe... übrigens auch ein Thema der Seminare...warum manche Dinge in den Baunebenkosten auftauchen, die eigentlich zum Haus gehören.... inkl. der Hintergründe.

Da ich ja viele Kauf- oder Werkverträge für User überprüfe lässt sich auch feststellen, dass diese Positionen bei den allermeisten Anbietern nicht Vertragsbestandteil sind. Man muss hier natürlich noch unterscheiden, ob es sich um den Bau einer ETW oder um ein einzelnes EFH handelt. Bei einer grossen Überbauung mit vornehmlich STW sind natürlich diese Kosten automatisch enthalten....beim EFH eben grundsätzlich nicht.

 
Hallo seterra

Deine unglaubliche Geschichte errinnert mich sehr an meine...Wir sind zur Zeit in einer ähnlichen Situation und werden mit Ohnehinkosten konfrontiert!

Hat sich bei Dir in der Zwischenzeit bei Dir Neuigkeiten ergeben oder wurde ein Kostenteiler erstellt?

Ich kann Dir nachfühlten- es braucht Nerven!!

Liebe Grüsse

FrauMeier

 

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