Sache der Vermieter oder Mieter? --- Schattenspender & Bepflanzung auf Terrasse ---

Siciliano

Mitglied
30. Jan. 2011
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Hallo zäme!

Wir sind Vermieter einer Wohnung mit grosser Terrasse. Nach der Terrassen-Sanierung fehlt nun die Begrünung komplett, welche nebst dem optischen Aspekt auch als Schattenspender diente, was im Sommer wirklich nötig ist.

Nun meine Frage: Müssen wir den Mietern wieder die Bepflanzung und Schattenspender zur Verfügung stellen oder ist das Sache der Mieter?

Die Mieter könnten eine allfällige Anschaffungen bei Auszug den nächsten Mietern verkaufen. Oder entspricht es so nicht mehr dem Mietzustand, wie sie die Wohnung zu Anfgangs gemietet haben? Was meint ihr?

Danke im voraus für eure Tipps!

Leonardo

 
Einen Schattenspender in Form einer Sonnenstore oder so würde ich als Vermieter anbringen lassen. Somit kannst du verhindern, dass die Mieter selber etwas montieren und womöglich die Fassade beschädigen.

Die Begrünung würde ich dem Mieter überlassen. Schliesslich muss dieser ja auch dafür sorgen, dass alles gepflegt (giessen, schneiden) ist. Dies ist ja nicht jedermanns Sache. Zudem hat jeder so seine Vorlieben an Pflanzen...

 
> Einen Schattenspender in Form einer Sonnenstore oder so würde ich als Vermieter anbringen lassen

Den haben sie. Nur scheint die Sonne im Sommer so brutal auf die nur zum kleinen Teil beschattete Terrasse, dass man sogar noch um 20:00 Uhr kaum draussen Abendessen kann. Ansonsten Pavillion oder Sonnensegel?



> Die Begrünung würde ich dem Mieter überlassen. Schliesslich muss dieser ja auch dafür sorgen,

> dass alles gepflegt (giessen, schneiden) ist.

Das ist auch ein Argument, denn nach dem Grünzeug schauen ist nicht ihre stärke

Wie siehst du das wegen den Kübeln resp. Tröge zur Verfügung stellen?! Je nachdem viele angeschaft werden sollen, geht das ganz schön ins Geld, CHF 500+ pro Stück habe ich auf die Schnelle gegoogelt :-((

 
Ich denke, der Mieter kann davon ausgehen, dass die Terrasse funktionell nach der Sanierung wieder so im Gebrauchswert ist, wie sie vorher war, also mit funktionierender Schattierung. Denn eine solche Vorrichtung war ja Eigenschaft der Mietsache bei Abschluss des Vertrages. Da diese fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist sie rechtlich sowieso Eigentum des Hauseigentümers.

Zudem ist es in der Schweiz absolut unüblich, dass die Mieter Küchenzeilen, Markisen, Fensterläden usw. beim Einzug mitbringen und beim Wegziehen wieder demontieren und mitnehmen.

Bei der Begrünung entscheidest auch Du - hat den Vorteil, dass Du nicht eine hässliche oder zweckuntaugliche Bepflanzung vorfinden wirst. Ich würde zwei oder drei Varianten studieren, die für Dich ok sind, und das dann mit den Mietern besprechen.

 

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