Sanierung Kanalisation

Geru

Mitglied
19. Juni 2009
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Hallo Häuslebesitzer

Bei der Totalsanierung unseres Einfamilienhauses Jahrgang 1937 schreibt uns die Gemeinde vor die Kanalisation komplett zu erneuern oder aber den Nachweis zu erbringen, dass alles noch dicht ist. Da ich mich auf dem Gebiet nun überhaupt nicht auskenne suche ich einige Tipps wie ich weiter vorgehen kann.

1. Ist es sinnvoll mittels Kanal-TV-Untersuchung (Rohr-Max) die Kanalisation durchzuchecken um die Dichtigkeit zu beweisen und was kostet so etwas?

2. Kann eine undichte Kanalisation (Zementrohre) saniert werden ohne gleich alles neu zu machen? Ich denke da an eine innwändige Beschichtung oder soo.

3. Wird eine 70 jährige Anschlussleitung grundsätzlich ersetzt damit wir zukünftig keine Probleme haben werden?

Für Anregungen bereits jetzt Merci

Geru

 
Hallo

1. Die Dichtigkeit der Kanalisation kann nicht mit Kanalfernsehen nachgewiesen werden. Dies ist allenfalls ein Indiz. Darum Gemeinde nachfragen, ob dies akzeptiert wird. In den meisten Fällen ist dies der Fall.

2. Innensanierungen sind möglich, aber in Folge der vielen Abzweiger im Hausbereich nicht dicht (können nicht dicht angeschlossen werden). Darum vielfach meist nur ein Ersatz möglich. Kommt aber ganz auf die Situation an. Zu beachten ist auch, dass der Durchmesser mit einer Innensanierung kleiner wird!

3. Ein Kanalisationsleitung hat eine Lebenserwartung von ca. 60 - 90 Jahre. Zementrohre sind nicht mehr zulässig. Darum ist auch ein Ersatz angezeigt.

Natürlich gibt es auch bei den Ersatzlösungen: Teure oder günstige Lösungen.

Feminato

 
3. Wird eine 70 jährige Anschlussleitung grundsätzlich ersetzt damit wir zukünftig keine Probleme haben werden?

Für Anregungen bereits jetzt Merci

Geru
Hallo Geru,

willkommen im Forum. Ein solch "altes" Abwassersystem sollte man gernell erneuern. Es wäre daher auch ratsam, im Inneren die Leitungen im Zuge der Revonation zu erneuern. Wenn dies auch noch durch räumliche Veränderungen erforderlich wäre, dann fällt die Entscheidung noch leichter.

 
Hallo Geru

Grundsätzlich ist in der Schweiz der Hauseigentümer verpflichtet die Grundstücksentwässerung in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Besonders auf Dichtheit. Der Betrieb von Anlagen für die Ableitung von Abwasser unterliegt primär dem Gewässerschutzgesetz bzw. der Gewässerschutzverordnung des Bundes.

Massgebend sind dabei die Art. 6,Art. 15 und Art.22 (GSchG) und Art. 13 (GSchV)

Darin wird sinngemäss festgelegt, dass

-es untersagt ist, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen

- die Inhaber von Abwasseranlagen dafür sorgen, dass diese sachgemäss gewartet und unterhalten werden

- die Inhaber von Anlagen mit wassergefährdenen Flüssigkeiten die zum Schutz der Gewässer erforderlichen baulichen und apparativen Vorrichtungen erstellen müssen, diese regelmässig kontrollieren und für einen einwandfreien Betrieb und für die Wartung zu sorgen haben

und und und

Also ich würde diese Entsorgungsleitungen ohne wenn und aber komplett neu machen, eine Dichtigkeitsprüfung würde nur zusätzliches Geld kosten.

Und es ist sicherlich auch der Umwelt gegenüber fair.

Gruss

 

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