In einer Stockwerkgemeinschaft (40 Miteigentümer) stehen grössere Sanierungsarbeiten an (Liegenschaft 45 jährig). Rund 10% der Miteigentümer können sich dies finanziell nicht oder kaum leisten, obschon nur werterhaltendende & energetische Massnahmen definiert wurden. Nun besteht die Gefahr, dass nach dem rechtsgültigen Versammlungsbeschluss (36 zu 4), nicht alle den Sanierungsbetrag einzahlen werden. Eine Kostenübernahme der 36 bejahenden für die 4 "säumigen" Miteigentümer kommt nicht in Frage.
Folgendes Zahlungsmodell zur Zahlungsabsicherung wird diskutiert:
Bis zum 1.6. bezahlen alle Miteigentümer die definierte Summe auf ein jeweiligs individuelles Sperrkonto (Unterschrift: Verwaltung gemeinsam mit Baukommission). Der jeweilige Miteigentümer erteilt eine Vollmacht für das Sperrkonto mit der Auflage, dass das Sperrkonto nur bei einem rechtsgültigen Versammlungsbeschluss für Rechnungszahlungen von Forderungen der Bauunternehmer gebraucht werden kann.
Effekt: Erst mit dem Zahlungseingang aller Miteigentümer wird saniert. Das Geld des einzelnen Miteigentümers bleibt selbst bei einer Verschiebung des Termins, wegen verspäteter Zahlung oder Betreibung anderer Miteigentümer - bis zum evtl. Zwangsverkauf, gesichert. Gleichzeitig kann nicht durch eine nachträgliche Annulierung des Sperrkontos der ganze Absicherungsprozess unterlaufen werden.
Eine Einzahlung auf das Konto "Erneuerungsfonds" sichert die Gelder nur beschränkt und bei einer Sistierung oder Annullierung (würde rechtsgültigen Versammlungsbeschluss benötigen) könnte keine Rückzahlung erfolgen!
Was haltet Ihr von diesem Zahlungs- bzw. Absicherungsmodell?
Folgendes Zahlungsmodell zur Zahlungsabsicherung wird diskutiert:
Bis zum 1.6. bezahlen alle Miteigentümer die definierte Summe auf ein jeweiligs individuelles Sperrkonto (Unterschrift: Verwaltung gemeinsam mit Baukommission). Der jeweilige Miteigentümer erteilt eine Vollmacht für das Sperrkonto mit der Auflage, dass das Sperrkonto nur bei einem rechtsgültigen Versammlungsbeschluss für Rechnungszahlungen von Forderungen der Bauunternehmer gebraucht werden kann.
Effekt: Erst mit dem Zahlungseingang aller Miteigentümer wird saniert. Das Geld des einzelnen Miteigentümers bleibt selbst bei einer Verschiebung des Termins, wegen verspäteter Zahlung oder Betreibung anderer Miteigentümer - bis zum evtl. Zwangsverkauf, gesichert. Gleichzeitig kann nicht durch eine nachträgliche Annulierung des Sperrkontos der ganze Absicherungsprozess unterlaufen werden.
Eine Einzahlung auf das Konto "Erneuerungsfonds" sichert die Gelder nur beschränkt und bei einer Sistierung oder Annullierung (würde rechtsgültigen Versammlungsbeschluss benötigen) könnte keine Rückzahlung erfolgen!
Was haltet Ihr von diesem Zahlungs- bzw. Absicherungsmodell?