Schaden an Badewanne in Neubau

chrigi81

Mitglied
08. Okt. 2011
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Hallo zusammen:)

Bis jetzt habe ich nur gelesen, nun habe ich auch eine Frage.

Wir bauen momentan unser Traumhaus und werden in einem Monat einziehen:)

Nun haben wir folgendes Problem:

Vor einigen Tagen waren wir mit dem Sanitärmonteur zwecks Besprechung im Haus. Die Badewanne war zu diesem Zeitpunkt schon eingebaut und auch alle Fliesen waren verlegt. Laut Fliesenleger hat der Bauleiter seine Arbeit abgenommen und zu diesem Zeitpunkt bestätigt, dass die Badewanne unbeschädigt war. Habe ich aber schriftlich noch nicht gesehen.

Wie zufällig hat dann der Sanitärmonteur "plötzlich" einen Schaden an der Badewanne entdeckt. Das heisst, es ist ein Daumennagel grosses Stück Emaille abgesprengt und nun klafft dort ein schwarzes Loch. Wir haben das dann sofort dokumentiert. Wir gehen eigentlich davon aus, dass es wohl diesem Monteur passiert ist, als er andere Dinge im Bad montiert hat. Er hat uns nämlich unter anderem ein zerbrochenes Zahnglas gestanden. Beweise haben wir natürlich nicht...

Der Vorschlag vom Sanitär ging in Richtung ausbessern...

Nun kommt unser grosser Ärger:

- Der Architekt hat heute vorgeschlagen, unsere Haftpflichtversicherung einzuschalten, da nicht klar sei, wer den Schaden verursacht habe. So weit, so gut aber... Den Schaden zu beheben, sei von den Kosten her so, dass nicht die Versicherung übernimmt, sondern unser Selbstbehalt zum Zuge kommen würde. Heisst: Wir haben im Neubau zum Neupreis eine geflickte Badewanne und müssen auch die Reparatur selber übernehmen.

Für uns geht das gar nicht.

Unsere Ansprüche wären eigentlich:

Entweder: geflickte Badewanne, aber Reparatur sicher nicht auf unsere Kosten und ein reduzierter Neupreis...

oder: Badewanne raus und neue rein und nicht auf unsere Kosten...

Wir sind auch der Meinung, dass nun eigentlich der Bauleiter/Architekt die Firmen ausfindig machen müsste, die in Frage kommen, den Schaden begangen zu haben und dann mit denen eine Lösung sucht aber sicher nicht uns alles anhängt.

Habe ich da falsche Vorstellungen? Was muss ich akzeptieren? Wie würdet ihr weiter vorgehen? Wie zuverlässig kann so was gelickt werden?

Ich persönlich bin auch nicht dafür, die Wanne wieder raus zu reissen und das fast fertige Badezimmer zu beschädigen, aber ich will auch nicht eine geflickte Wanne, für die ich noch mehr als den Neupreis bezahlt habe am Schluss./emoticons/default_sad.png(((

Vielen Dank schon jetzt für eure Ratschläge.

 
Baust Du mit GU oder selber? Wenn mit GU, dann ist das sei Problem, denn Ihr habt ein Recht auf Mängelfreiheit. Baut Ihr jedoch in Eigenregie, dann haftet Ihr (oder evtl. Eure Versicherung) für diesen Schaden selbst, sofern Ihr nicht herausfindet, wer ihn verursacht hat.

 
Leider ist es immer wieder so, wenn was auf dem Neubau beschädigt wurde, dann war das ja bekanntlich immer Keiner.

Auch mir ist in meiner 40-Jährigen Bautätigkeit so manche Scheibe zu Bruch gegangen, und beschädigte Sanitäreinrichtungen und andere gegenstände gehörten auch dazu.

Dabei kann es immr wieder Passieren da einen versehendlich ein Hammer in die Badewanne fliegt, und der Verursacher Angst davor hat, dass ihnen der Schaden vom Lohn abgezogen wird.

Es muß ja nicht immer gleich Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit sein, die zur Ursache führen

Aber jedes auszuführenes Gewerk hat da eine Betriebshaftpflicht in Allgemeinen was solche Schäden deckt.

Dazu gibt es auch eine Bauwesenversicherung und auch eine Bauherren-Hapftpflichtversicherung bei Eigenleistungen auf der Baustelle.

Aber wenn man schon jemanden in Verdacht hat, dann solle man sich an den Wenden, er könne ja klein bei geben.

Was man danach dann macht, entweder Ausbessern oder neue Badewanne das sind Überlegungssachen zwischen Bauherren und Auftragnehmer sowie dem verurschachenem Gewerk.

Kompromisslösungen gibt es überall.

 
Hallo,

ich bin kein Sachverständiger, aber z.Zt. ein Häuslibauer kurz vor dem Einzug. Ich weiß wie die Nerven blank liegen und dann kommen noch solche Sachen. Bei uns gibt es auch ein Riesenproblem und wir hoffen, daß wir unser Recht bekommen. Ich würde mich nicht auf eine geflickte Wanne einlassen....sie ist ja noch ganz neu.

Ich denke Dein GU sollte seine Haftpflichtversicherung bemühen.

Viele Grüße

B.S.

 
Hallo,

ich bin kein Sachverständiger, aber z.Zt. ein Häuslibauer kurz vor dem Einzug. Ich weiß wie die Nerven blank liegen und dann kommen noch solche Sachen. Bei uns gibt es auch ein Riesenproblem und wir hoffen, daß wir unser Recht bekommen. Ich würde mich nicht auf eine geflickte Wanne einlassen....sie ist ja noch ganz neu.

Ich denke Dein GU sollte seine Haftpflichtversicherung bemühen.

Viele Grüße

B.S.
Ueblicher Selbstbehalt der Haftpflichtversicherung im Bauwesen ist 3'000 bis 5'000 Franken, also eher keine Sache fuer die Versicherung.

Sicher zieht aber der GU, oder ihr, wenn ihr direkte Vertraege habt, jedem Unternehmer einen Betrag ab fuer Bauschaeden. Wenn die Badewanne der einzige Schaden ist, wird die Summe wohl ausreichen.

Gruss, Fred

 

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