Hallo
Gemäss HEV Schweiz: Zur Gültigkeit von Reservationsverträgen ist ein Reservationsvertrag nicht rechtsgültig wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. In vielen, wie auch in diesem Bericht, wird erklärt was passiert wenn der Käufer vom Reservationsvertrag zurücktritt. Z.B. dass der Verkäufer für seine bereits getätigten Aufwendungen Schadenersatz fordern kann. Wie sieht es aber aus, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt?
Uns ist es so ergangen. Wir haben einen Reservationsvertrag unterschrieben und 20'000 Fr. Anzahlung geleistet. Nun tritt der Verkäufer (ein Generalunternehmen) aber vom Reservationsvertrag zurück, weil ihm der Landbesitzer das Land nicht mehr verkaufen will. Wir hatten schon sehr viel Zeit in "unser" Haus investiert und bekommen nun lediglich die 20'000 Fr., welche wir anfang Jahr einbezahlt haben, ohne Zinsen zurück. Können wir vom Generalunternehmen ebenfalls Schadenersatz oder mindestens die Zinsen verlangen?
Grüsse, Remo
Gemäss HEV Schweiz: Zur Gültigkeit von Reservationsverträgen ist ein Reservationsvertrag nicht rechtsgültig wenn er nicht öffentlich beurkundet wurde. In vielen, wie auch in diesem Bericht, wird erklärt was passiert wenn der Käufer vom Reservationsvertrag zurücktritt. Z.B. dass der Verkäufer für seine bereits getätigten Aufwendungen Schadenersatz fordern kann. Wie sieht es aber aus, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt?
Uns ist es so ergangen. Wir haben einen Reservationsvertrag unterschrieben und 20'000 Fr. Anzahlung geleistet. Nun tritt der Verkäufer (ein Generalunternehmen) aber vom Reservationsvertrag zurück, weil ihm der Landbesitzer das Land nicht mehr verkaufen will. Wir hatten schon sehr viel Zeit in "unser" Haus investiert und bekommen nun lediglich die 20'000 Fr., welche wir anfang Jahr einbezahlt haben, ohne Zinsen zurück. Können wir vom Generalunternehmen ebenfalls Schadenersatz oder mindestens die Zinsen verlangen?
Grüsse, Remo