Ausgangslage:
Die Behörden haben Belagsschchäden an einer unsanierten langen Zufahrtsstrasse aufgenommen und bildlich dokumentiert und sind an meinen Architekten gelangt. Möglicherweise sind zusätzliche Belagsschäden im Rahmen des Umbaus durch Lastwagen und Schwertransport (Kranlieferung) an dieser schmalen Strasse entstanden. Eine Besichtigung vor Ort hat mit Behörden, Bauunternehmer, Kranunternehmer, Architekt und Bauherr stattgefunden mit Aktennotiz durch Architekt ohne Schuldanerkennung. Für Randsteine, Reinigung der Strasse etc. konnte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden. Die Stadt stellte mündlich die Forderung auf dass die bestehende Strasse nach einem Kostenschlüssel saniert werden müsse (noch nicht schriftlich gestellt und Schadenssumme unbekannt), da Schäden durch die meine Bautätigkeit entstanden seien. Der Bauuternehmer weist die Verantwortung ab mit der Begründung, dass alle Massnahmen ausgeführt wurden für die Bautätigkeit basierend auf einem Werkvertrag nach SIA und der Bauherr haftbar sei. Hinweis: Einen schriftlichen Vorbehalt oder Haftungsausschluss hat es keinen gegeben weder schriftlich noch mündlich.
Fragen:
- Wer haftet grundsätzlich für Schäden die durch Baustellentransporte entstanden sind? (Unternehmer, z.B. Kran)
- Wo ist die Haftung für solche Schäden geregelt?
- Daraus -> Wie ist die Haftung des Bauherrn? (z.B. wenn Schäden nicht klar zuweisbar sind?
- Was empehlt ihr mir generell?
Persönlicher Kommentar:
Aus meiner Sicht Rechtssicht kann ich als Bauherr nicht haftbar gemacht werden für Schäden welche auf dem Weg vom Unternehmer zur Baustelle entstehen. Ansonsten müsste ich ja beispielsweise für die Sachschäden eines Unfalls auf der Autobahn aufkommen wenn der Lastwagen zu mir unterwegs ist. Die Bauherren -und Bauwesenversicherung lehnt eine Deckung ab, da solche Schäden zu erwarten seien mit Hinweis auf AGB 71 Zürich Versicherung.
Bin um jeden Tipp dankbar?/emoticons/default_confused.png
Die Behörden haben Belagsschchäden an einer unsanierten langen Zufahrtsstrasse aufgenommen und bildlich dokumentiert und sind an meinen Architekten gelangt. Möglicherweise sind zusätzliche Belagsschäden im Rahmen des Umbaus durch Lastwagen und Schwertransport (Kranlieferung) an dieser schmalen Strasse entstanden. Eine Besichtigung vor Ort hat mit Behörden, Bauunternehmer, Kranunternehmer, Architekt und Bauherr stattgefunden mit Aktennotiz durch Architekt ohne Schuldanerkennung. Für Randsteine, Reinigung der Strasse etc. konnte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden. Die Stadt stellte mündlich die Forderung auf dass die bestehende Strasse nach einem Kostenschlüssel saniert werden müsse (noch nicht schriftlich gestellt und Schadenssumme unbekannt), da Schäden durch die meine Bautätigkeit entstanden seien. Der Bauuternehmer weist die Verantwortung ab mit der Begründung, dass alle Massnahmen ausgeführt wurden für die Bautätigkeit basierend auf einem Werkvertrag nach SIA und der Bauherr haftbar sei. Hinweis: Einen schriftlichen Vorbehalt oder Haftungsausschluss hat es keinen gegeben weder schriftlich noch mündlich.
Fragen:
- Wer haftet grundsätzlich für Schäden die durch Baustellentransporte entstanden sind? (Unternehmer, z.B. Kran)
- Wo ist die Haftung für solche Schäden geregelt?
- Daraus -> Wie ist die Haftung des Bauherrn? (z.B. wenn Schäden nicht klar zuweisbar sind?
- Was empehlt ihr mir generell?
Persönlicher Kommentar:
Aus meiner Sicht Rechtssicht kann ich als Bauherr nicht haftbar gemacht werden für Schäden welche auf dem Weg vom Unternehmer zur Baustelle entstehen. Ansonsten müsste ich ja beispielsweise für die Sachschäden eines Unfalls auf der Autobahn aufkommen wenn der Lastwagen zu mir unterwegs ist. Die Bauherren -und Bauwesenversicherung lehnt eine Deckung ab, da solche Schäden zu erwarten seien mit Hinweis auf AGB 71 Zürich Versicherung.
Bin um jeden Tipp dankbar?/emoticons/default_confused.png