Schäden an Zufahrtsstrasse zu Baustelle / Haftung?

rochipo

Mitglied
03. Mai 2008
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Ausgangslage:

Die Behörden haben Belagsschchäden an einer unsanierten langen Zufahrtsstrasse aufgenommen und bildlich dokumentiert und sind an meinen Architekten gelangt. Möglicherweise sind zusätzliche Belagsschäden im Rahmen des Umbaus durch Lastwagen und Schwertransport (Kranlieferung) an dieser schmalen Strasse entstanden. Eine Besichtigung vor Ort hat mit Behörden, Bauunternehmer, Kranunternehmer, Architekt und Bauherr stattgefunden mit Aktennotiz durch Architekt ohne Schuldanerkennung. Für Randsteine, Reinigung der Strasse etc. konnte eine unkomplizierte Lösung gefunden werden. Die Stadt stellte mündlich die Forderung auf dass die bestehende Strasse nach einem Kostenschlüssel saniert werden müsse (noch nicht schriftlich gestellt und Schadenssumme unbekannt), da Schäden durch die meine Bautätigkeit entstanden seien. Der Bauuternehmer weist die Verantwortung ab mit der Begründung, dass alle Massnahmen ausgeführt wurden für die Bautätigkeit basierend auf einem Werkvertrag nach SIA und der Bauherr haftbar sei. Hinweis: Einen schriftlichen Vorbehalt oder Haftungsausschluss hat es keinen gegeben weder schriftlich noch mündlich.

Fragen:

- Wer haftet grundsätzlich für Schäden die durch Baustellentransporte entstanden sind? (Unternehmer, z.B. Kran)

- Wo ist die Haftung für solche Schäden geregelt?

- Daraus -> Wie ist die Haftung des Bauherrn? (z.B. wenn Schäden nicht klar zuweisbar sind?

- Was empehlt ihr mir generell?

Persönlicher Kommentar:

Aus meiner Sicht Rechtssicht kann ich als Bauherr nicht haftbar gemacht werden für Schäden welche auf dem Weg vom Unternehmer zur Baustelle entstehen. Ansonsten müsste ich ja beispielsweise für die Sachschäden eines Unfalls auf der Autobahn aufkommen wenn der Lastwagen zu mir unterwegs ist. Die Bauherren -und Bauwesenversicherung lehnt eine Deckung ab, da solche Schäden zu erwarten seien mit Hinweis auf AGB 71 Zürich Versicherung.

Bin um jeden Tipp dankbar?/emoticons/default_confused.png

 
Hallo

Was steht denn in der Baubewilligung?

Bei uns steht das der Bauherr haftbar ist.

Gruss Feminato

PS: Falls der Unternehmer haftbar wäre, müsste es eine Position im Leistungsverzeichnis haben.

 
Hallo Fabinato, danke für die Rückmeldung. Hab die Baubewilligung durchgesehen es stehen keine Auflagen oder eine verfügung darin.

Grüsse rochioo

 
hallo rochipo

gibts denn einschränkungen für diese strasse? ist sie zb. normalerweise für lastwagen gesperrt?

ich kann mir nicht so ganz vorstellen, dass du für den normalen gebrauch einer strasse aufkommen musst. und wenn die strasse für lastwagen zugelassen ist, ist das befahren der normale gebrauch.

anders sieht es natürlich mit vermeidbaren schäden aus. ich konnte mir vorstellen, dass ein umgefahrener pfosten vermeidbar gewesen wäre. dann wäre aber der lastwagenfahrer, sprich seine firma haftbar.

ich würde da eine genauere erklärung verlangen, wieso eine strasse durch eine einzelne partei bezahlt werden soll.

ev. sind ja winterschäden nun grösser geworden? und wenn sie nicht saniert worden sind, ist da schnell mal ein schlagloch. aber da ist die gemeinde selber zuständig.

bin gespannt wie es weiter geht.

viel glück

rollwett

 
Haftbar ist am Schluss derjenige, der den Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht (OR 41 und 51).

Ein Transportunternehmen muss somit selber schauen, ob und wie er die Lieferung an Ort bringen kann. Stellt er fest, dass dies ohne Beschädigung nicht möglich ist, muss er den Auftraggeber entsprechend orientieren/abmahnen und diesem die Haftung auferlegen.

Macht er es nicht, nimmt er mögliche Schäden in kauf. Trotzdem bleibt er aber dem Geschädigten gegenüber Haftbar, kann aber auf Umwege wieder auf den Bauherren los gehen.

Wie du richtig bemerkst, kannst du nicht haftbar sein, für den gesamten Transport.

Was ein mögliches Problem sein könnte, wären die Ohnehinkosten. D.H. wenn ein anderes Vorgehen - um Schäden zu vermeiden - zu Mehrkosten geführt hätte, könnte es sein, dass du für diese einstehen müsstest.

Dir eine Haftung anzulasten, dürfte hier wohl aber eher schwer sein.

Ich empfehle dir aber trotzdem deine Haftpflichtversicherung so rasch wie möglich in den Fall einzubeziehen. Schliesslich wehren diese auch ungerechtfertigte Ansprüche für dich ab.

P.S. OR 41ff ist hier vermutlich anwendbar, trotzdem könnten noch andere Artikel, bzw. Gesetze (z.B. SVG) zum Zug kommen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Möglicherweise sind zusätzliche Belagsschäden im Rahmen des Umbaus durch Lastwagen und Schwertransport (Kranlieferung) an dieser schmalen Strasse entstanden.
Wenn die Strasse nicht für Lastwagen gesperrt ist, dann müsste sie ja eigentlich rein baulich auch Lastwagen aushalten. Sonst wäre das erstens ja wohl signalisiert und zweitens wäre auch in der Baubewilligung sicherlich darauf hingewiesen worden.

Schwertransport für die Kranlieferung? Was hattest du denn für einen Kran auf der Baustelle? So ein normaler Einfamilienhaus-Kran, an den Räder montiert werden können und der dann von einem Lastwagen gezogen wird, hat meines Wissens nach ein Gewicht von ca. 10 - 14 Tonnen. Das ist dann auch nicht gerade als Schwertransport einzustufen und macht die Strasse sicher auch nicht übermässig kaputt...

Gruss, Dani

 
Hallo Krokodil, Merci.

Als Schwertransport war er aus meiner Sicht nicht deklariert. Jedoch hatte der Kran schon eine gewisse Grösse, da ein Ausleger von ca. 45 Meter nötig war und ziemlich hoch, damit er den Wald überragen konnte. Der Kran erst hat den Umbau ermöglicht, da das Haus nicht über eine direkte Zufahrt verfügt, sondern nur über ca. 100 Treppenstufen errreichbar ist.

 

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