Schäden bei 3. verursacht durch Bau

stoff

Mitglied
28. Mai 2007
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Hallo

Durch die Bauarbeiten eines Neubau- EFH des Nachbarn hat unsere Privatstrasse arg gelitten. Auch unser geteerter Garagenvorplatz hat Dellen von LKW- Stützen und tiefe Kratzer von Baggerschaufeln sowie unzählige Ölflecken. Das Garagentor wurde durch Handwerker verbeult.

Die Schäden wurden laufend mit Fotos dokumentiert und dem Architekten mit Email mitgeteilt. Er hat (mündlich) versprochen sich darum zu kümmern und zugesagt, dass nach Bauende die Strasse instand gestellt und der Garagenvorplatz neu geteert wird. Die Strasse ist jetzt ein richtiges Flickwerk und teilweise mit grossen Kratzern versehen.

Nun ist die Bauphase abgeschlossen. Doch der Architekt meint jetzt er sei für die Schäden nicht verantwortlich.../emoticons/default_eek.png

Was ist zu tun und wie? Wer kann für die Schäden zur Verantwortung gezogen werden und wie?

Für alle Tipps bin ich dankbar!

LG ChriStoff

 
.. dem Architekten mit Email mitgeteilt. Er hat (mündlich) versprochen sich darum zu kümmern und zugesagt,

Doch der Architekt meint jetzt er sei für die Schäden nicht verantwortlich.../emoticons/default_eek.png

LG ChriStoff
Hallo Stoff,

wieso nur mündlich?

Warum gibt es keine schriftliche Zusagen, oder warum hast Du nicht zumindest das Gespräch schriftlich, per Einschreiben/Rückschein, bestätigt?

Wenn er jetzt nichts mehr davon wissen will, oder alles abwimmelt, dann ist er wohl wieder einer der typischen Architekten die nur absahen wollen, für Fehler, oder Zusagen nicht einstehen wollen. Davon gibt es leider sehr viele.

Wer war denn der Bauherr? Wenn dies der Eigentümer selbst war, dann halte Dich an diesen, er ist dann letztendlich verantwortlich dafür, wenn beim Nachbarn Schäden verursacht wurden (durch seinen Bau). Wenn der gewisse Archtitekt auch den GU machte, dann halte Dich an ihn, falls er das Haus erst nach Fertigstellung übergeben/verkauft hat.

 
Hallo

Bitte erstelle eine Dokumentation aller Schäden. Wenn möglich mit genauem Datum oder Zeitspanne, mit Fotos und beschreibe den Ablauf. Das Datum ist wichtig, denn wenn die Bauherschaft keine Versicherung hat, dann kann eventuell auf die beteiligten Handwerker zurückgegriffen werden. Hoffentlich hast Du die E-Mail an den Architekten noch nicht gelöscht. Bitte ausdrucken und beilegen. Auch das mündliche Versprechen des Architekten erwähnen. Das ganze EINGESCHRIEBEN an die Bauherschaft senden mit Kopien an die Bauverwaltung Deiner Gemeinde und den Architekten. Wichtig: Alle Briefe müssen eingeschrieben sein.

Verlange im Schreiben auch, dass die Schäden der Bauherrenhaftpflichtversicherung angemeldet werden und dass der Schadenexperte der Versicherung und ein unabhängiger Bauexperte innert 14 Tagen die Schäden vor Ort besichtigen.

Wenn die Briefe angekommen sind, heisst es am Ball bleiben! Täglich anrufen und jeweils ankündigen, dass man morgen wieder telefonieren wird, sich anerbieten, dass man selber mit der Versicherung Kontakt aufnimmt, bei der Bauverwaltung vorsprechen und um Hilfe bitten .... immer freundlich, aber unerbittlich, sich nicht abspeisen lassen mit Versprechen, sofort darauf dringen, dass ein Termin festgesetzt wird.

So sind wir vorgegangen und so hatten wir auch Erfolg.

Bei der Besichtigung der Schäden wäre es von Vorteil, wenn Dein Architekt oder ein Bauexperte anwesend sein könnte. Die Gegenseite marschiert gerne mit starkem Geschütz auf (es geht ja um viel Geld), da musst Du Dir auch fachkundige Hilfe organisieren.

Gruss

 
Hallo

erstmal vielen Dank für die raschen Antworten!

Die Emails habe ich natürlich noch. Ich gehe davon aus, dass der Bauherr mein neuer Nachbar ist...

So wie Ihr das erklärt habe ich einen grossen Schreibkram vor mir.

Wenn er jetzt nichts mehr davon wissen will, oder alles abwimmelt, dann ist er wohl wieder einer der typischen Architekten die nur absahen wollen, für Fehler, oder Zusagen nicht einstehen wollen. Davon gibt es leider sehr viele.
Ja den Eindruck habe ich auch.
Eine Email von mir hat der Architekt an die Baufirma weitergeleitet mit der bitte um Zusicherung der Instandstellung. Das habe ich als Email gespeichert. Nur fehlt mir eben die Antwort der Baufirma an den Architekten...

Gruss ChriStoff

 
an die Baufirma weitergeleitet mit der bitte um Zusicherung der Instandstellung. Das habe ich als Email gespeichert.

Gruss ChriStoff
..nun, in diesem Sinne ist es ja schon was.. aber nochmals, diese Personen, wenn nicht der Bauherr im Sinne des Wortes/Baubewilligung, sind nur Randpersonen und Erfüllungsgehilfen des BAUHERREN. Dieser ist rechtlich der Ansprechpartner... wie dies bei denen untereinander gehändelt wird, kann Dir eigentlich egal sein. Wenn der Baumeister (nun nach Schreiben mit Kopie der Mail, an den Bauherren und Kopie an den Architekten) nicht eine passende Übernahmebestätigung sendet, dann geht es nur über den Bauherren. Der kann es dann seiner Versicherung melden und die kann sich das Geld dann ggf. vom Baumeister wieder holen.

Eigentlich sollten sie froh gewesen sein, dass sie Dein Grundstück dafür benutzen durften. Das würde ich auch klar zum Ausdruck bringen.

 

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