Hallo zusammen
Wie habt Ihr das Problem von Schäden beim Endausbau gelöst. Damit meine ich Beschädigungen von fertigem Abrieb an den Wänden, Hicke in den Türrahmen oder Kratzer in der Badewanne etc.
Dabei geht es mir um die Handhabung bei direktem Auftragsverhältnis vom Bauherrn zum Handwerker, also nicht mit GU. Allenfalls könnte man die Situation mit Architekt beiziehen, obwohl dies in unserem Fall auch nicht zutrifft.
Denn gewesen ist es ja eh niemand. Und was passiert, wenn man den Handwerkern, die es gewesen sein müssten bzw. etwa zum Zeitpunkt der Schadensentstehung im Objekt arbeiteten, die Reparaturkosten einfach von der Rechnung abzieht?
Gruss
Resi
Wie habt Ihr das Problem von Schäden beim Endausbau gelöst. Damit meine ich Beschädigungen von fertigem Abrieb an den Wänden, Hicke in den Türrahmen oder Kratzer in der Badewanne etc.
Dabei geht es mir um die Handhabung bei direktem Auftragsverhältnis vom Bauherrn zum Handwerker, also nicht mit GU. Allenfalls könnte man die Situation mit Architekt beiziehen, obwohl dies in unserem Fall auch nicht zutrifft.
Denn gewesen ist es ja eh niemand. Und was passiert, wenn man den Handwerkern, die es gewesen sein müssten bzw. etwa zum Zeitpunkt der Schadensentstehung im Objekt arbeiteten, die Reparaturkosten einfach von der Rechnung abzieht?
Gruss
Resi