Schäden entstanden durch Umbau in Nachbarwohnung

limasi

Mitglied
15. Nov. 2006
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Hallo

Wie geht man vor, wenn durch einen grossen Umbau der Wohnung im oberen

Stock deswegen Schäden in der eigenen Wohnung entstehen, wie zbsp.

Risse in der Decke bzw. um die (offenen) Heizrohre.

Auch ein Glasvordach (gemeinschaftlich) wurde beschädigt.

Schadenersatzklage ist eine Möglichkeit, aber gibt es zuerst andere Wege,

wie man diese problematische Situation am Besten angeht?

Danke!

 
Hallo limasi

Zuerst sofort ein Schadensprotokoll gemeinsam aufnehmen und unterzeichnen. Dann abklären wer die Schäden verursacht hat und sofern möglich auch mit diesen Unternehmern zu sprechen und diese mit den Schäden konfrontieren. Wenn nötig muss bei der Schadensaufnahme zum Beispiel der Stadtammann/Gemeindeammann dabei sein um den Schaden amtlich festzuhalten, das ist immer von Vorteil. Ich gehe davon aus, dass vor dem Umbau in Euerer Wohnung geprüft wurde, gibt es Risse etc. Solche Protokolle werden übrigens immer vor baulichen Massnahmen in Nachbarliegenschaften gemeinsam mit dem Stadtammann und verantwortlichem Bauleiter oder Architekten aufgenommen.

Gruss Bauexperte

 
Hallo limasi,

bedeutet "eigene Wohnung" auch "EIGENTUM"?

Falls Du "nur" Mieter wärst, dann solltest Du auch die Hausverwaltung, den Eigentümer, umgehend informieren. Dann wäre der bauliche Mangel auch sein Problem.

Ansonsten verfahre so, wie es Bauexperte beschrieben hat.

Zudem, was man in solchen Fällen niemals vergessen sollte, Bilder machen! Je nach Schadensbild Gesamt- und Nahaufnahmen machen. Sollte sich der Schaden ggf. noch verschlimmern, kann man diesen Verlauf auch anhand der Bilder, möglichst mit Datum, weiterverfolgen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Bauexperte und Pfälzer

Herzlichen Dank für die Infos.

Ein Protokoll vor dem Umbau aufzunehmen wäre natürlich ideal gewesen, aber

jetzt ist es schon zu spät dafür. Werde versuchen, gemeinsam mit Nachbar

und dessen Architekt eine Befundaufnahme zu erstellen, mit Bildern und allen

Unterschriften.

Apropos Einbezug Stadtammann, der müsste die Parteien mit eingeschriebenem

Brief auffordern, was im Prinzip eine Frist von 10 Tagen bedeutet..

 
Hallo Bauprofis, wollte nochmals kurz nachhaken.

Wie komme ich zu einem unabhängigen Bauexperten, der die Risse in Decke

und Wand begutachten könnte bzw. bei einer Besichtigung dabei sein kann?

Danke und Grüsse,

Limasi

 

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