Schätzung der GV ist höher als der Kaufpreis

montrose

Mitglied
18. Feb. 2008
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Liebe Forumteilnehmer

Wir haben im Juli 2008 ein Haus gekauft, das jetzt von der Gebäudeversicherung 90T höher geschätzt wird als wir bezahlt haben. Auch wurde der m2-Preis mit Fr. 70 höher geschätzt, als wir bez. hatten. Die Schätzer wollten gar nicht glauben, dass wir dieses Objekt so "günstig" kaufen konnten. Das Haus hat 1250 m3 und das Grundstück ist 820 m2 gross mit unverbaubarer Südsicht.

Jetzt ist es so, dass der Schätzpreis des Hauses und der Landpreis höher sind als der Kaufpreis, bei dem die Umgebung und Anschlüsse von 120T enthalten waren.

Nun sind wir uns nicht sicher, was das zu bedeuten hat.

Kann uns da jemand diesen Sachverhalt erklären?

Wird die Gemeinde die Schätzung der GV übernehmen oder wird vom Kaufpreis ausgegangen?

Vielen Dank

 
...Wird die Gemeinde die Schätzung der GV übernehmen oder wird vom Kaufpreis ausgegangen?
Hallo Montrose,
Euer Kaufpreis ist für die Steuern eigentlich irrelevant. Die Schätzung der GV ermittelt ja den Zeitwert für welchen es versichert wird und dieser Wert entspricht dann auch dem Steuerwert... leider!/emoticons/default_wink.png

Dies haben Immobilien teilweise so an sich - meine Mutter hatte Ende 60er eine ETW gekauft, welche sie selbst bewohnt für schlappe 450t. Die aktuelle Schätzung liegt nun bei über 2Mio.... auch da ist für die Steuern/Eigenmietwert usw. der ursprüngliche Kaufpreis völlig irrelevant!

Anders wäre es höchstens, wenn z.B. alle an einer Strasse zur etwa gleichen Zeit Ihr Grundstück gekauft hätten und dabei die GV total danebenliegen würde...(was seltenst der Fall ist). Dann könnte man wohl intervenieren und Vergleiche anstellen...

Grüssle

Arcuos

 
Ich habe das auch erst kürzlich kapiert, als mich eine Arbeitskollegin fragte, wieso ihre neue Küche (gegenüber der 30 jährigen alten!) keinen Mehrwert bei der Schätzung ergeben hätte.

Ein Kollege von mir, der im Kt. SO Gebäudeschätzungen macht, hat es mir dann ganz einfach erklärt: Im Gegensatz zur Autoversicherung ist ein Haus NEUWERT-Versichert! Also wenn die 30-jährige Küche abbrennt, bekommt man genau gleich viel wie bei der neuen!

 
Zumindest bei uns im TG ist es so, dass die Schätzung der Gebäudeversicherung nichts mit dem Steuerwert zu tun hat. Die Steuerschätzer kommen noch und machen noch eine separate Schätzung. Einzig die Zahlen der Kubatur werden von der GV an die Steuerschätzer weitergegeben. Den Gebäude-Wert müssen die selbst ermitteln...

Gruss Paliman

 
Gebäudeversicherungswert und Steuerwert haben nichts miteinander zu tun.

Bei der Gebäudeversicherung habe ich selbst die Erfahrung gemacht.

Auf verlangen kann jeder Versicherte seine Immobilie neu schätzen lassen (z.B. nach einem Umbau oder Sanierung).

Dabei kommt einer von der Kt. Gebäudeversicherung mit einem Gemeindevertreter vorbei.

Dies war so nach meiner Sanierung der Wohnung. Die waren ca. 10 min. bei mir. Haben alles im Schnelldurchlauf angesehen und haben den Ausbau mit der alten Liste verglichen. Zum Abschluss hat er mich dann gefragt wieviel mehr ich für den Ausbau in die Versicherungssumme nehmen wolle.

Dann hat er gemeint es reichen 30T, er könne aber auch 50T daraus machen.

Ich hab mich dann für 50T entschieden.

So läuft das. Prämien für die Gebäudeversicherung ist sowieso extrem günstig.

 
Gebäudeversicherungswert und Steuerwert haben nichts miteinander zu tun.
Hallo FranzMoni

Diese Aussage ist leider nicht ganz korrekt, jedenfalls nicht im Kt. Luzern.

Soweit ich weiss wird die Schatzung welche die Gebäudeversicherung macht vom Steueramt übernommen /emoticons/default_sad.png

Gruss

HausFritz

 
Liebe Forumteilnehmer

Wir haben im Juli 2008 ein Haus gekauft, das jetzt von der Gebäudeversicherung 90T höher geschätzt wird als wir bezahlt haben. Auch wurde der m2-Preis mit Fr. 70 höher geschätzt, als wir bez. hatten. Die Schätzer wollten gar nicht glauben, dass wir dieses Objekt so "günstig" kaufen konnten. Das Haus hat 1250 m3 und das Grundstück ist 820 m2 gross mit unverbaubarer Südsicht.

Jetzt ist es so, dass der Schätzpreis des Hauses und der Landpreis höher sind als der Kaufpreis, bei dem die Umgebung und Anschlüsse von 120T enthalten waren.

Nun sind wir uns nicht sicher, was das zu bedeuten hat.

Kann uns da jemand diesen Sachverhalt erklären?

Wird die Gemeinde die Schätzung der GV übernehmen oder wird vom Kaufpreis ausgegangen?

Vielen Dank
Hmm, kann man da nichts unternehmen, z.b Einsprache ?

 

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