Schätzung Gebäudeversicherung

booker

Mitglied
06. Juli 2006
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Hallo

Nachdem wir Ende November ins Häuschen eingezogen sind hat sich nun für den März die Gebäudeversicherung angemeldet für eine Schätzung.

Gibt es gemäss Eurer Erfahrung irgendwas Wichtiges was man beachten sollte ?

Es ist ja "bloss" eine 15-minütige Begehung, Dokumente meinerseits sind ja scheinbar nicht erforderlich.

 
du brauchst die Pläne und die Bauabrechnung.

Anhand der Pläne rechnet der Schätzer die Kubatur nach und anhand der Bauabrechnung kann er seine Schätzung verifizieren.

Bei uns kam der Schätzer letzten Montag darum weiss ich das aktuell...

 
Hallo zusammen

Weiss jemand wie das läuft, wenn mann keine Bauabrechnug hat?

Unser GU ging ja damals kurz vor Bauende Konkurs.

Wir besitzen also keine Baukostenabrechnung.

 
Weiss jemand wie man mit dem Eigenleistungen umgehen soll? Soll man die Eigenleistungen eher verhalten, also zu tief angeben, oder eher zu hoch?

 
Weiss jemand wie man mit dem Eigenleistungen umgehen soll? Soll man die Eigenleistungen eher verhalten, also zu tief angeben, oder eher zu hoch?
Eigentlich haben Eigenleistungen gar nichts mit der Gebäudeschätzung zu tun.

Grundsätzlich wird das Gebäude aufgrund der Kubatur und dem Standard des Ausbaus gemäss Checkliste der Gebäudeversicherung geschätzt. Für den Bauherrn ist es insofern wichtig, was der Bau gekostet hat, weil bei einem Schaden gleichwertiger Ersatz ermöglicht werden soll. Daher ist die Bauabrechnung (Schätzung reicht völlig) als "Quercheck" wichtig.

Bei uns war am Ende der Wert drin, den ich wollte und schon am Anfang geäussert hatte. Mit ein wenig Korrekturen hier und Ergänzungen da hatte ich das Schatzungsprotokoll mit dem Soll-Wert.

Wichtigste Punkt demnach: Nicht zu tiefer Wert; Wert sollte insgesamt den Baukosten entsprechen (ohne Land/Umgebung/Anschlüsse usw.).

Martin

 
Bei uns war die Gebäudeversicherung schon lange hier um zu schätzen, letzte Woche dann noch die von der Steuerverwaltung.

Beides total unkompliziert, was die wirklich interessiert ist die Kubatur. Also Pläne bereit halten.

War erstaunt, wie schnell das doch ging. Der Mensch von den Steuern war gerade mal 15 Minuten hier und am Ende hatten wir alle Zettel beisammen mit dem Schätzwert und Eigenmietwert /emoticons/default_biggrin.png

 
Wir hatten die GVB auch vor kurzen da und auch keine Bauabrechnung. Bei uns fehlt ja noch der Unterstand und Umgebung.

Es wurde einfach unser Haus geschätzt, laut Architektenpreis, plus Unterstannd und Umgebung.

Wir haben auch das Komplette GVB Paket.

Setzt sich zusammen:

GVB Standart (Grundversicherung)

GVB Plus (Umgebungsversicherung)

GVB TOP (Erweiterte Objektsversicherung)

Wir brauchten auch einfach die Pläne, mit Querschnitt, damit er die Raumhöhe auch hat.

Andere Frage, wann kommt dann der Gemeindeschätzer, für den Amtlicher Wert?

Wir haben den Amtlichen Wert nur vom Land und können jetzt die Steuererklärungen nicht Ausfüllen!!!

 
Weiss jemand wie man mit dem Eigenleistungen umgehen soll? Soll man die Eigenleistungen eher verhalten, also zu tief angeben, oder eher zu hoch?
Hallo luhema,

diese sollten unbedingt in den Gebäudewert MIT einfließen!

Die gekaufte UND die in Eigenleistung erbrachten Arbeiten stellen ja insgesamt den Wert des Hauses dar!

Wenn es zu einem Schaden (z.B. Brand) käme, sollte ja die Versicherungssumme die Gesamtleistung abdecken, damit Du Dir das Haus erneut, aber diesmal ohne Eigenleistung, neu erstellen lassen kannst! Oder möchtest Du dann wieder selbst arbeiten wollen?

Vielleicht noch eine Anregung, weil dies bei uns oft der Fall ist (was aber nicht heißen soll, dass dies in der Schweiz gleich gehandhabt wird!!):

Hier wurden oft, auch von den "Schätzern", oft auch vom Bauherren gewollt, die Gebäudesummen höher angesetzt, um im "Ernstfall" mehr Geld zu bekommen. Der "Schätzer", da hier als "Vertriebsmann" auftretend, bekamen von einem höheren Wert auch höhere Provisionen!

Beim Schadensfall allerdings, kam nicht die "erhöhte" Summe, sonderen die erneute Schätzung des Gebäudewertes, zum derzeitigen Zeitpunkt, zur Auszahlung! Dies war dann natürlich weniger als vom Bauherrn erhofft und es führte oft zu wirren Diskusionen. Fakt war aber ein bestehendes Gesetz, dass aus dem Schaden kein "Gewinn" gemacht werden darf! Wenn der Bauherr Glück hatte, wurden ihm dann die bisher zuviel gezahlten Beiträge (wg. der erhöhten Gebäudesumme) wieder erstattet.

Wichtig bei UNS, ist auch die Möglichkeit einer ...%tigen Vorsorgepauschale. Hierin sind die ggf. zu erwartenden Wertsteigerungen durch Renovation/Dachausbau oder sonstigen, wertsteigernden Maßnahmen berücksichtigt. Anonsten müsste man ggf. in 10 oder 15 Jahren eine neue, aktuelle Schätzung beantragen um nicht "unterversichert" zu sein.

Gruß vom Pfälzer

 
Wichtig bei UNS, ist auch die Möglichkeit einer ...%tigen Vorsorgepauschale. Hierin sind die ggf. zu erwartenden Wertsteigerungen durch Renovation/Dachausbau oder sonstigen, wertsteigernden Maßnahmen berücksichtigt. Anonsten müsste man ggf. in 10 oder 15 Jahren eine neue, aktuelle Schätzung beantragen um nicht "unterversichert" zu sein.

Gruß vom Pfälzer
In der Schweiz ist das kantonal geregelt. Im Kanton Freiburg sind alle Schatzungen in der Regel indexiert, d.h. die aufgelaufene Teuerung wird auf den Wert draufgeschlagen. So wird eine Unterversicherung verhindert. Hier hat der Schätzer auch keine Interesse, weil er keine Provision bekommt... mal ein Vorteil "staatlicher" Institutionen /emoticons/default_biggrin.png

Wertsteigernde Erneuerungen müssen aber angezeigt werden (z.B. Zusatzgebäude, Wintergarten usw.), um im dann in der neuen Bewertung abgebildet zu werden.

Martin

 
Keine zu tiefe Bewertung zu haben ist zwar sicher nicht unwesentlich, wichtiger finde ich jedoch, keinen zu hohen Wert zu haben. Die ganzen Anschlussgebühren berechnen sich nach dem Geschätzten Wert und da kann es schnell ein paar Tausender ausmachen, wenn der Wert des Gebäudes zu hoch angesetzt ist. Hinzu kommt noch: die Wahrscheinlichkeit, jemals einen Gebäudeschaden in der Grössenordnung zu haben, dass ein etwas zu tiefer Schätzwert folgen hätte, ist sehr gering. Die Anschlussgebühren und Versicherungsprämien bezahlt man aber mit Sicherheit...

 
Keine zu tiefe Bewertung zu haben ist zwar sicher nicht unwesentlich, wichtiger finde ich jedoch, keinen zu hohen Wert zu haben. Die ganzen Anschlussgebühren berechnen sich nach dem Geschätzten Wert und da kann es schnell ein paar Tausender ausmachen, wenn der Wert des Gebäudes zu hoch angesetzt ist. Hinzu kommt noch: die Wahrscheinlichkeit, jemals einen Gebäudeschaden in der Grössenordnung zu haben, dass ein etwas zu tiefer Schätzwert folgen hätte, ist sehr gering. Die Anschlussgebühren und Versicherungsprämien bezahlt man aber mit Sicherheit...
Auch hier: es ist kantonal oder kommunal geregelt. Im Kt FR bezahlen wir Anschlussgebühren, welche unabhängig einer Gebäudeschätzung sind.

Es kommt halt drauf an. Aber lieber eine paar Franken über- als unterversichert.

Martin

 
Vielen Dank für die vielen Antworten......

Noch eine Frage: nun war ja die Rede vom Schätzwert bei der Gebäudeversicherung.....wie sieht es den bei der Schätzung durch die Gemeinde/denKanton aus? Wie sind hier die Eigenleistungen zu bewerten?

 
Da es sich hierbei wohl um "Steuern" handelt, geht man natürlich von geringen Gebäudewert aus und lässt nicht alle Luxusausführungen aufnehmen.

Zumindest bei uns werden die Werte und Ausstattungen der Räume (was bei uns abgefragt und in die Grundsteuer einfließt) bewusst sehr tief gehalten. Immer "einfacher" Ausbaustandard.......

Ich denke bei Euch wird das ähnlich sein, oder?

Somit würde ich die Ersparnisse durch Eigenleistung nicht angeben.

Gruß vom Pfälzer

 
Vielen Dank für die vielen Antworten......

Noch eine Frage: nun war ja die Rede vom Schätzwert bei der Gebäudeversicherung.....wie sieht es den bei der Schätzung durch die Gemeinde/denKanton aus? Wie sind hier die Eigenleistungen zu bewerten?
Ich nehme an, du meinst die Grösse, welche zum Steuerwert und somit u.a. zum Eigenmietwert führt. Auch hier gibt es grosse Unterschiede von Kanton zu Kanton.

Im Kt. FR wird ein Mix aus einer flächenbasierten Berechnung und dem tatsächlichen Kaufwert erstellt, aus dem der Steuerwert ermittelt wird. Manche Kantone leiten das offenbar von anderen Werten ab. Ein Steuerwert hat per se rein gar nichts mit einem Gebäudeversicherungswert zu tun.

Noch zum Gebäudeversicherungswert: Bei einem Verkauf ist er oftmals ein Indiz dafür, ob der Verkaufspreis angemessen ist. Liegt der VP (inkl. Land) nahe am Gebäudeversicherungswert, so ist die Liegenschaft i.d.R. preiswert (gut unterhaltene Liegenschaft). Weicht der VP stark vom Gebäudeversicherungswert ab, ist er unattraktiver. Allenfalls liegt dann auch ein hoher Bodenpreis vor, welcher sich auf den VP stark auswirkt. Natürlich ist der richtige Preis immer derjenige, der von jemandem bezahlt wird /emoticons/default_biggrin.png

Martin

 
Hallo

Interessante Ansätze - dazu möchte ich noch die zwei wichtigen Begriffe Brandlagerwert und Katasterwert ins Spiel bringen ;-)

Beim Kanton BL ist im Steuergesetz zu lesen:

.5.2 Brandlagerwert als neue Ausgangsgrösse (§ 27ter Absatz 1)

Das aktuell gültige System geht für die Ermittlung des Eigenmietwertes vom Gebäudekatasterwert aus. Dieser ergibt sich aus dem einfachen Brandlagerwert durch Multiplikation mit einem Faktor, welcher vom Alter des Gebäudes abhängt: Während der Faktor für Gebäude, die seit 1983 erstellt wurden, einheitlich 345% beträgt, liegt der Wert bei älteren Liegenschaften zwischen 180% und 345%. Um eine Gleichbehandlung aller Wohneigentümer zu erreichen, wird im neu vorgeschlagenen System als Grundlage für die Ermittlung der Eigenmietwerte nicht mehr der Katasterwert, sondern als Ursprungsgrösse direkt der einfache Brandlagerwert verwendet, welcher gemäss dem kantonalen Sachversicherungsgesetz und der darauf basierenden Reglemente von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) ermittelt wird. Als Brandlagerwert gilt dabei der Versicherungsneuwert abzüglich Altersentwertung, bezogen auf den Basiswert 1939 mit einem Index von 100 Punkten, was den Zeitwert des Gebäudes auf dieses Datum hin ergibt (§ 2 Absatz 3 des Reglements über die Gebäudeschätzung).

Dies ist an sich nichts Neues, weil schon bisher der einfache Brandlagerwert zur Berechnung des Eigenmietwertes als Ursprungsgrösse verwendet wurde. Dieser wurde aber mit einem Altersfaktor multipliziert, wodurch sich der Katasterwert ergab. Diese Zwischenstufe ?Katasterwert? wird nun für die Berechnung des neuen Eigenmietwertes weggelassen; für die Berechnung des Vermögenswertes bleibt jedoch wie bisher der Katasterwert gültig.

Ich denke es ist doch eher von Vorteil einen tieferen Schatzungswert zu haben, damit man weniger Eigenmietwert zahlen muss. Im Schadenfall das wäre hier in der Region Basel wohl am wahrscheinlichsten durch ein Erdbeben spielt es sowieso keine Rolle mehr ob man über-/unterversichert ist. Denn es gibt ja die solidarische Schadensumme und man kriegt vielleicht maximal 10-20% des Gebäudewertes. Ob das dann 80 oder 200'000 sind spielt ja ehrlich gesagt keine Rolle mehr. Ausser man versichert sich zusätzlich privat.

 
Wie obiges Posting zeigt, kommt es eben stark auf die Situation im entsprechenden Kanton an. Dort wo der Steuerwert keine Korrelation mit dem Brandversicherungswert hat, macht es Sinn, einen nicht zu tiefen Wert festzulegen. Sobald die steuerlichen Aspekte ins Spiel kommen, schlagen natürlich zwei Herzen in der Brust..... und da "gewinnen" dann die steuerlichen Aspekte meistens......../emoticons/default_wink.png

Martin

 

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