Schallisolation im Schlafzimmer

Kelly

Mitglied
16. Nov. 2007
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Hallo ihr Hausbauer

Wir planen eine Eigentumswohnung im Parterre eines neu zu erstellenden Mehrfamilienhauses zu erwerben. Nun haben wir festgestellt, dass die Eigentümer in der Wohnung über uns ihr Wohnzimmer vergrössern werden und somit ihr Wohnzimmer zum Teil über unser Schlafzimmer zu liegen kommt. Ich bin extrem schallempfindlich. Hat jemand von Euch Erfahrungen wie sich unser Schlafzimmer durch baulich Massnahmen schalldicht machen lässt, sodass ich wenigstens in diesem Raum nichts von den Nchbarn über mir hören kann?/emoticons/default_additional/179.gif

Kelly

 
Hallo Kelly,

wenn Du extrem schallempfindlich bist, dann ist der Kauf einer Eigentumswohnung sicherlich nicht die beste Entscheidung.

Wie ibo schon erwähnt hat, ist die Trittschalldämmung im Geschoss darüber entscheidend. Ist diese korrekt verlegt, ist aus dieser Richtung kein Nachteil zu erwarten. Eine vorgeschlagenen Erhöhung, wird der GU jedoch sicherlich nicht ausführen. Dazu müsste er auch den gesamten Bodenaufbau diese Geschosses (mit all seinen Wohnungen) komplett anheben! Daher scheidet dies wohl aus.

Sicher gibt es in der Schweiz entsprechende Vorgaben, welche schalldämmenden Maßnahmen bei einem Mehrfamilienhaus zu erbringen sind. Dies sind ja nicht nur die Böden, sondern auch Abwasser- und Wasserleigungen ...!

Außer dem Trittschall gibt es auch noch den Luftschall! Dieser kann ggf. noch schlimmere Auswirkungen haben. Daher sollten unter der ersten Steinreihe im Obergeschoss, eine Trennlage vorgesehen sein, damit der über die Luft eingetragene Schall nicht über die Wände, nun auf den nackten Betonboden (Decke über euren Zimmern) und so doch ungehindert weitergegeben werden.

Wenn Du selbst noch was dagegen tun möchtest, dann bietet sich eine "Schallentkoppelte" Deckenabhängung an, an deren Konstruktion z.B. eine Gipskartonplatte mit Tapete oder Abrieb, begestigt wird. Im entstehenden Hohlraum wird dann eine Schalldämmwolle eingelegt. Diese Arbeiten sollten (auch weil messbar) von einem speziellen Trockenbau- Akustikunternehmen ausgeführt werden.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Kelly, ibo hat in dem Sinn Recht, dass es zum großen Teil auf die oberen Nachbarn drauf an kommt, wegen der Bauakustik jedoch hier nur das Wichtigste - einerseits gibt es den Körperschall (hier Trittschall), der durch weiche Materialien aufgefangen wird, in diesem Fall also durch die Trittschalldämmung (Polystyrol extrudiert ca. 5 cm), die auf die Betodecke ca. 20 cm zu liegen kommt, andererseist gibt es den Luftschall, der wiederum durch "Gewicht" reduziert wird, in diesem Fall wäre es dann der Unterlagsboden (Zementunterlagsboden 600 kg PC/m3 mit einer Schichtstärke von mind. ca. 7 cm + Betondecke mind. ca. 20 cm). Ihr könnt also die Schnittzeichnung einsehen, ob der Aufbau der Decke über EG ungefähr so ist, wie ich es dar gezeigt habe, bei einer ETW sollte es auf jeden Fall so sein oder besser, auch muss ein Stellstreifen PS den Unterlagsboden vom Grundputz der Wand abtrennen, damit der Trittschall nicht auf die vertikalen Wände überschlägt. Sorry, jetzt habe ich den Beitrag von Pfälzer gelesen, wenn sich was wiederholt bei mir, dann einfach vergessen - viele Grüße, budweiser

 
@Kelly .. willkommen im Club. Ich schlafe eh wie ein Wachhund und wache ob jedem fallenden Staubkorn auf. Das ist nicht das Problem, aber wenn jemand am Sonntag Morgen um 9:00 den Staubsauger anlässt, gehe ich die Wände hoch. Nun sind wohl alle in diesem Haus Eigentümer und da beginnt das Problem. Man nimmt sich naturgemäss mehr Freiheiten heraus als wenn man Mieter wäre, denn die Wohnung gehört einem ja. Wenn Du also wie ich etwas Emissions-Empfindlich bist, dann würde ich vor einer solchen Wohnung abraten oder wenn, dann in den möglichst obersten Stock ziehen. Eine Maisonette mit Schlafräumen unterm Dach wären ideal. Doch das haben wir heute und der Schall überträgt sich einfach über die Wände und Wasserleitungen. Ich weiss immer genau wann in der Nacht die Unten die Spüle betätigen ...grrr. Darum kam auch für uns nur ein frei stehendes EFH in Frage.

Sorry, keine Infos zur Schalldämmung, aber vielleicht ein Hinweisen eines Leidensgenossen /emoticons/default_wink.png

Roger von den Rennmäusen

 
Na bitte, wenn die SIA 181 die Anforderungen an Schallschutz regelt, sollte Dein GU diese ja auch einhalten müssen!

Ob der dies in der tatsächlichen Bauausführung auch so beachtet, ist natürlich eine völlig andere Frage! Wäre dies nicht so, hättest Du zumindest einen nachweislichen Mangel! Was immer dies nützen würde!

Wenn der GU ähnliche Gebäude gebaut hat, wäre es, um die diesbezügliche Sorgfalt zu überprüfen, ggf. angeraten ältere Bauvorhaben zu besuchen und die dortigen Eigentümer gezielt nach dem baulichen Schallschutz zu fragen! Dann wisst ihr, ob er mit diesem Thema sensibel umgeht und die entspr. Anforderungen erfüllt (wovon man eingentlich ausgehen sollte)!

Fall dies dort nicht der Fall wäre, bleibt Euch immer noch die Möglichkeit es den "Rennmäusen" gleich zu tun und ein freistehendes Objekt zu bauen.

Gruß vom Pfälzer

 
Ganz herzlichenn dank für Eure Anteilnahme und Tips. Habe heute mit dem GU geredet und sie sind bereit sowohl die Decke als auch die Seitenwände über unserer Wohnung speziell zu isolieren. Wat ganz erstaunt....

Wir werden zusätzlich unser Schlafzimmer wie von Pfälzer vorgeschlagen auf eigene Kosten von innen isolieren.

Der erste Schock liegt hinter uns... sicher wird uns das Ganze noch einiges an NERVEN KOSTEN!

Kelly

 

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