Hallo Zusammen
Wir ziehen in einem Monat in unsere neue ETW.
Die Wohnung "oben an uns" wurde ziemlich umgestellt (gemäss Plan Verkaufdoku).
Neu befindet sich das Badezimmer der oberen Wohnung nicht mehr über unserem Badezimmer sondern direkt über unserem Schlafzimmer. Naja.. was soll ich da sagen. Unangenehm.
Gestern haben wir einen ersten Schallversuch unternommen.
Ich habe im Badezimmer über unserer ETW einen Hausschlüsselbund von ca. 30cm auf den Plattenbelag fallen lassen. Das war in unserer ETW in darunterlegenden Schlafzimmer sehr gut zu hören. Auch ein leichtes klopfen an den Wänden hört man sehr gut.
Daraufhin habe ich mal die SIA 181 normen angeschaut und gesehen, dass je nach Geräuschart 35-25 DB(A) gelten. Das wird nach meinem Gefühl kaum einzuhalten sein.
Habt ihr eine Tipp wie ich da vorgehen kann?
Habe mir vorerst mal ein gutes Schalltestgerät bestellt um den Mangel zu untermauern.
Kann man das überhaupt noch verbessern?
Wenn nein, was kann ich vom GU fordern wenn SIA 181 nicht eingehalten wird?
SIA 181 (erhöhte Anforderungen) ist in unserem Kanton (BL) gemäss meinen Recherchen obligatorisch. Im Baubeschrieb steht nichts konkretes. Nur bei Trittschall steht "SIA181 angestrebt" (was auch immer angestrebt bedeuten mag).
Wir ziehen in einem Monat in unsere neue ETW.
Die Wohnung "oben an uns" wurde ziemlich umgestellt (gemäss Plan Verkaufdoku).
Neu befindet sich das Badezimmer der oberen Wohnung nicht mehr über unserem Badezimmer sondern direkt über unserem Schlafzimmer. Naja.. was soll ich da sagen. Unangenehm.
Gestern haben wir einen ersten Schallversuch unternommen.
Ich habe im Badezimmer über unserer ETW einen Hausschlüsselbund von ca. 30cm auf den Plattenbelag fallen lassen. Das war in unserer ETW in darunterlegenden Schlafzimmer sehr gut zu hören. Auch ein leichtes klopfen an den Wänden hört man sehr gut.
Daraufhin habe ich mal die SIA 181 normen angeschaut und gesehen, dass je nach Geräuschart 35-25 DB(A) gelten. Das wird nach meinem Gefühl kaum einzuhalten sein.
Habt ihr eine Tipp wie ich da vorgehen kann?
Habe mir vorerst mal ein gutes Schalltestgerät bestellt um den Mangel zu untermauern.
Kann man das überhaupt noch verbessern?
Wenn nein, was kann ich vom GU fordern wenn SIA 181 nicht eingehalten wird?
SIA 181 (erhöhte Anforderungen) ist in unserem Kanton (BL) gemäss meinen Recherchen obligatorisch. Im Baubeschrieb steht nichts konkretes. Nur bei Trittschall steht "SIA181 angestrebt" (was auch immer angestrebt bedeuten mag).