Hallo
Ich habe im Herbst eine neu erstellte Eigentumswohung bezogen. Ich bin im 1. Stock und das ganze Gebäude umfasst 7 Wohnungen. Meine Wohnung hat zwei Badezimmer, welche durch einen Steigschacht getrennt werden. Der Steigschacht wurde als Rahmen / Gestell erstellt und alle Installationen sind darin integriert (siehe Foto weiter unten).
Nun habe ich den Eindruck, dass beim Schallschutz geschlampt wurde. Gemäss Kaufvertrag gelten die erhöhten Anforderungen nach SIA 181.
1. Wenn ein Nachbar über mir duscht oder die WC-Spühlung betätigt, dann höre ich im Steigschacht wie das Wasser herunter läuft. Das Duschen oder Spühlen selbst höre ich nicht.
2. Ich habe im einen Badezimmer nachtäglich ein Badezimmermöbel anbauen lassen. Genau das selbe Möbel wie im anderen Badezimmer vom GU-Sanitär montiert wurde. Die Montage vom zweiten Möbel hat eine andere Firma getätigt. Diese Firma hat auch eine Art Schaumstoff / Filz zwischen Badezimmermöbel und Wand angebracht. Gemäss seiner Aussage sei das bei Stockwerkeigentum Pflicht. Der Sanitär vom GU hat diesbezüglich nichts angebracht.
Nun zu meiner Frage:
Ist es normal, dass ich trotz erhöhten Schallschutzanforderungen das abfliessende Wasser im Steigschacht hören kann?
Hätte der Sanitär vom GU nicht auch diesen Schaumstoff / Filz anbringen sollen?
Gruss mav
Ich habe im Herbst eine neu erstellte Eigentumswohung bezogen. Ich bin im 1. Stock und das ganze Gebäude umfasst 7 Wohnungen. Meine Wohnung hat zwei Badezimmer, welche durch einen Steigschacht getrennt werden. Der Steigschacht wurde als Rahmen / Gestell erstellt und alle Installationen sind darin integriert (siehe Foto weiter unten).
Nun habe ich den Eindruck, dass beim Schallschutz geschlampt wurde. Gemäss Kaufvertrag gelten die erhöhten Anforderungen nach SIA 181.
1. Wenn ein Nachbar über mir duscht oder die WC-Spühlung betätigt, dann höre ich im Steigschacht wie das Wasser herunter läuft. Das Duschen oder Spühlen selbst höre ich nicht.
2. Ich habe im einen Badezimmer nachtäglich ein Badezimmermöbel anbauen lassen. Genau das selbe Möbel wie im anderen Badezimmer vom GU-Sanitär montiert wurde. Die Montage vom zweiten Möbel hat eine andere Firma getätigt. Diese Firma hat auch eine Art Schaumstoff / Filz zwischen Badezimmermöbel und Wand angebracht. Gemäss seiner Aussage sei das bei Stockwerkeigentum Pflicht. Der Sanitär vom GU hat diesbezüglich nichts angebracht.
Nun zu meiner Frage:
Ist es normal, dass ich trotz erhöhten Schallschutzanforderungen das abfliessende Wasser im Steigschacht hören kann?
Hätte der Sanitär vom GU nicht auch diesen Schaumstoff / Filz anbringen sollen?
Gruss mav