Schallschutzmangel ( GU-Überbauung ) Frage zum Vorgehen

Fireball

Mitglied
02. Jan. 2010
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Hallo,

wir sind in eine Neubaudoppelhaushälfte eingezogen. ( Mai diesen Jahres )

Leider hat sich jetzt in der etwas kälteren Jahreszeit herausgestellt, dass der

Schallschutz zwischen den Haushälften nicht der Allerbeste ist...

Da alle Objekte ( 6 Häuser ) ein ähnliches Verhalten aufweisen, betrifft dies wohl leider alle Eigentümer...

Wir wollen jetzt auf jeden Fall einen Schalltest machen lassen.

Dies werden wir mit allen Eigentümern koordinieren.

Wenn uns nun bescheinigt werden sollte ( zu 99% sicher ) , dass da ein Konstruktionsmangel ( durchgezogene Bodenplatte ) vorliegt, soll man dann lieber mit allen zusammen einen Anwalt nehmen und der klärt das dann mit dem GU , oder ist da Salami-Taktik besser; einer geht vor und alle anderen ziehen nach ?

Was mich auch interessieren würde, ob jemand schon Erfahrungen mit Schallschutz-Expertiesen hat, und wie sowas z.B. vor Gericht so läuft und vorallem, was man bekommt, wenn der GU den Schallschutz nicht mehr nachträglich herstellen kann....

Und was kommen da für Anwaltskosten auf einem zu ??

Wäre über Erfahrungsberichte aus diesem Bereich sehr froh...

Danke für Eure Hilfe...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Fireball

würde Dir empfehlen, dass Grundsätzliche vorgehen vorgängig mit dem Rechtsdienst von Hausverein durchzusprechen. Die können Dir da sicherlich schon viele Fragen beantworten.

Gruss Bauprofi

 
Zuerst würde ich mal dem Hauseigentümerverband beitreten.

Die helfen in Rechtsfragen gerne weiter.

Kostenlos ist dies jedoch auch nicht, aber für den Anfang reichts.
Hallo,

vielen Dank für den Tipp !

Anmeldung ist raus; und telefonische Rechtsberatung ist ja quasi inklusive...

Interessant wäre es aber schon, ob jemand wegen Schallschutzmangel einen Rechtsstreit durchgeführt hat... Also wenn jemand was zu berichten hat; her mit den Infos /emoticons/default_smile.png

Danke

 
Zuerst bitte herausfinden, was im Baubeschrieb über Schallschutz steht bzw. was vertraglich zugesicherte Eigenschaft des zu errichtenden Gebäudes diesbezüglich ist.

Wenn da nichts steht (oder nur etwas gummiges, "nach heutigen Ansprüchen" oder so), dann muss man - und dieser Mann ist am besten ein Fachanwalt für Baurecht - herausfinden, was rechtlich durchsetzbar im Werkvertrag zugesichert wurde, oder was man auch ohne derartige explizite Zusicherung rechtlich durchsetzen kann.

Erst dann ist es Zeit, eine Messung zu veranlassen.

Viel hätte sich schon durch sinnvolle Anordnung der Räume bewirken lassen - Schlafzimmer Wohnung A Wand an Wand mit Bad Wohnung B ist nicht optimal.

Rechnet mit Einwänden im Sinne von "Bei der gewählten Anordnung der Wände und Räume lässt sich mehr Schallschutz bei Ausführung gemäss Baubeschrieb nicht erreichen, und die Pläne waren euch bekannt" - da muss der eigene Anwalt schon fit sein, wenn die Sache nicht mit einem faulen Kompromiss enden soll.

Ob eine durchgehende Bodenplatte schon als Baumangel gelten muss, ist ebenfalls rechtlich wasserdicht festzustellen.

Ein Problem kann sein, dass man, ist man erst einmal sensibilisiert, immer leichthöriger wird.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo emil17

Auf alle Fälle müsste ja zumindest die SIA eingehalten worden sein. Anhand dieser vorgaben Messen und Bewerten, dann kann man weiteres sehen.

Gruss Bauprofi

 

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