Schenkung Wiesen und Waldanteil

bautiger2004

Mitglied
07. Juli 2006
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Wir haben 2004-2005 in einem neu erschlossenen Quartier ein Einfamilienhaus gebaut. Unsere Parzelle grenzt an einer Seite an eine Parzelle von ca 250qm Wiese und Wald. Dieses Jahr hatten wir die Erlaubnis vom Landeigentümer die Wiese zu nutzen,da sie für ihn nicht mehr gut zu bewirtschaften ist.

Nun bekamen wir kürzlich ein Telefonat vom Landbesitzer,indem er uns mitteilte ,dass er dieses uns schenken würde. Wir müssten den Grundbucheintrag übernehmen.

Wass spricht dafür und was dagegen?

Da gibt es ja auch noch die Schenkungssteuer.

Kennt sich jemand damit aus ?

Gruss Bautiger2004:confused:

 
Hi

Super! Wünsche Euch viel Spass mit dem geschenkten Land.

Am besten rufst Du beim Notariat an. Die wissen, wie teuer der Grund und Boden angesetzt ist. Auf diesen werden die prozentualen Schenkungssteuern und Notariatsgebühren festgelegt. Mit Fr. 5000.- - 7000.- dürftet Ihr das ganze abwickeln können, sofern es sich um Landwirtschaftsland handelt.

Turbo

 
Hallo,

ich kenne mich da zwar gar nicht aus... wäre es dann nicht ev. günstiger, sich das Land nicht schenken zu lassen sondern zu einem symbolischen Preis zu kaufen (z.B. für Fr. 1.-/m2)?

Würde mich in so fern interessieren, da ich in absehbarer Zeit auch Land "geschenkt" bekomme.../emoticons/default_smile.png

Grüssle

 
Es gibt auch gemischte Schenkungsverträge.

Also Schenkungen mit Kaufelementen, wo aber klar der Schenkungsanteil überwiegt...

Ist der Preis deutlich unter dem Marktpreis ist der "Rest" ja geschenkt...

 
Aufgepasst bei Landwirtschaftsland. Meines wissens darf Mann Landwirtschaftsland nur kaufen wenn man es selbst bewirtschaftet (mit Tierhaltung). Schenkungen sind nur unter Familienmitgliedern möglich. Es gibt da so eine Landwirtschaftsbehörde (weis nicht wie sie heisst) die das absegnen muss. Spreche hier vom Kanton Zürich. Habe eben ein Haus gekauft, ein altes Bauernhaus mit Land. Durfte aber das Land nicht kaufen weil ich es nicht selbst bewirtschafte laut Notar! Weiss jemand genaueres?

 
Landwirtschaftsland kann im Kanton Bern nur von Bauern, respektive von Käufern die das Land selber als Landwirtschaftsland nutzen, erworben werden. Wie sieht es mit einer Schenkung aus?

Gruss von Flieder

 
Hallo,

ich kenne mich da zwar gar nicht aus... wäre es dann nicht ev. günstiger, sich das Land nicht schenken zu lassen sondern zu einem symbolischen Preis zu kaufen (z.B. für Fr. 1.-/m2)?

Würde mich in so fern interessieren, da ich in absehbarer Zeit auch Land "geschenkt" bekomme.../emoticons/default_smile.png

Grüssle
hm... wenn es landwirtschaftsland ist, muss du wohl noch ein paar viecher "installieren". definition nimmt mich allerdings noch wunder. genügt ein meerschweinchen?

 
Hallo,

Schenkungssteuer ist abgeschafft (jedenfalls in Kt.ZH)... von daher müsste man ev. präzisieren, wo das Land ist.

Betreffend der Bewirtschaftung des Landwirtschaftslandes: Solange das Land bestellt wird - ist das kein Problem. Schliesslich kann man auch jemanden anstellen, der Pflügt und Kühe drauf lässt usw.! Wenn man also einen Bauer findet, welcher das land kostenlos bestellt, dann darf man das sehr wohl... nur eben... Bautiger wird das Land ja von so einem Bauer geschenkt der nix mehr damit zu tun haben will...hmm Also dann würde ich mir ein paar Ziegen oder Schafe zulegen und im Winter gibts dann Lammkeule../emoticons/default_biggrin.png

@Bautiger: Ich würde mich bei der Gemeinde erkunden, was nun wirklich "Sache" ist. Die können Dir wohl am Besten mitteilen, wie Du vorgehen müsstest/kannst!

Grüssle

Arcuos

 
Ich glaube, da ist definitiv nichts zu machen. Landwirtschaftsland kann so, wie ich das Gesetz

www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.412.11.de.pdf

verstehe, weder verschenkt noch verkauft werden. Nur Bauern können das Land erwerben. So bleibt uns nichts anderes übrig, als das Haus ohne Land zu kaufen oder es eben bleiben zu lassen.

Ärgerlich ist das allerdings schon. Der Pächter kann jetzt das Landwirtschaftsland, eigentlich das Grundstück das zum Haus gehört, kaufen und in ein paar Jahren, wenn das Land eingezont wird, ist er ein reicher Mann, durch Land das eigentlich uns gehört hätte. Geht da der Schutz des Bauern nicht etwas zu weit?

Gruss von Flieder

 
Ich glaube, da ist definitiv nichts zu machen. Landwirtschaftsland kann so, wie ich das Gesetz

www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.412.11.de.pdf

verstehe, weder verschenkt noch verkauft werden. Nur Bauern können das Land erwerben. So bleibt uns nichts anderes übrig, als das Haus ohne Land zu kaufen oder es eben bleiben zu lassen.
Falsch. Du benötigst einfach eine Bewilligung, dann kannst Du das Land erwerben. Diese wird normalerweise erteilt... siehe hier:
Art. 64 Ausnahmen vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung

1 Bei fehlender Selbstbewirtschaftung ist die Bewilligung zu erteilen, wenn der Erwerber einen wichtigen Grund nachweist, namentlich wenn:

...

b. der Erwerber über eine rechtskräftige Bewilligung für eine nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 zulässige nichtlandwirt- schaftliche Nutzung des Bodens verfügt...
Es sei denn es sind noch Erben der schenkenden Partei vorhanden... die könnten u.U. das ganze "verkomplizieren".../emoticons/default_additional/59.gif

Ärgerlich ist das allerdings schon. Der Pächter kann jetzt das Landwirtschaftsland, eigentlich das Grundstück das zum Haus gehört, kaufen und in ein paar Jahren, wenn das Land eingezont wird, ist er ein reicher Mann, durch Land das eigentlich uns gehört hätte. Geht da der Schutz des Bauern nicht etwas zu weit?
Nur wenn er ein Vorkaufsrecht hat... solange der Bauer aber noch darüber verfügt, kann er selbstverständlich auch Land veräussern (u.U. mit einer befristeten Last, so dass der Pächter für eine gewisse Zeit noch das Land bestellen kann). Das Land würde aber schon mal Dir gehören...
Grüssle

Arcuos

 
So viel ich weiss aber nur für die direkten Nachkommen???
Hallo Dreale,
Du hast natürlich absolut Recht! Da ich von niemendem etwas geschenkt bekomme ausser von der Familie, habe ich das (für mich) so abgehakt.../emoticons/default_ohmy.png

Berichtigung: Auch im Kt. Zürich gibt es noch die Schenkungssteuer!

Grüssle

Arcuos

 

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SaunaDampfbad