Schenkung?

josleepy

Mitglied
07. Juli 2006
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hallo zusammen

ich weiss nicht, ob jemand von euch erfahrung hat mit schenkungen.

uns interessiert es, wie läuft das, wenn ich das land von meinen eltern geschenkt bekomme, es auf mich lautet und anschliessend heiraten wir.

was entstehen für kosten?

wie wird das schriftlich festgehalten? was wird geändert?

kennt sich da jemand ein wenig aus?

wir haben keine ahnung und jeder, den wir fragen, hat eine andere antwort parat.... /emoticons/default_sad.png :( /emoticons/default_sad.png

josleepy

 
besitzen denn deine eltern das land schon oder erwerben sie es für dich? das ist evtl. ein unterschied.

wahrscheinlich hängt es vom wohnkanton deiner eltern ab. würde mich auf der wohngemeinde deiner eltern erkundigen.

 
nein, sie besitzen das land schon lange.

ja ich glaube, das ist wieder von kanton zu kanton anders oder?

unser toller kantönligeischt /emoticons/default_wink.png

 
Da müsst ihr euch am besten bei der Gemeinde des Schenkers (als deine Eltern) erkunden, resp. dort wo das Land liegt, denn das ist massgebend.

Betreffend der Schenkungssteuer ist es in jedem Kanton anders. Einige haben Schenkungssteuer für alle oder je nach Verwandtschaftsgrad.

Bei eurer Heirat geht es dann folgendermassen. Ein Geschenk von deinen Eltern bleibt immer dein Eigengut ob vor der Ehe oder in der Ehe. (Wichtig bei Scheidung:( ).

Wenn ihr dann baut wird das Land als Eigenmittel eingesetzt. Für den eintrag im Grundbuch werdet ihr dann zu je 50% Eigentümmer des Landes. Also entweder du schenkst deinem Partner die 50% oder ihr macht einen Vertrag, dass du ihm nur vorübergehend die 50% schenkst und bei einer Scheidung wieder an dich zurückfällt oder dein Partner hat entsprechend dem Landwert Bargeld/2.-3. Säule etc.

Ich habe gehört,dass es in einigen Kantonen auch andere Besitzverhältnisse zb. 40/60% möglich sind, aber dies wurde bei uns vom Notar nicht akzeptiert und nun lautet das ganze Haus auf meinen Namen und mein Mann muss mir Miete zahlen..../emoticons/default_smile.png

Ich hoffe du verstehst meine Erklärungen.

Gruss

 
Da müsst ihr euch am besten bei der Gemeinde des Schenkers (als deine Eltern) erkunden, resp. dort wo das Land liegt, denn das ist massgebend.

Betreffend der Schenkungssteuer ist es in jedem Kanton anders. Einige haben Schenkungssteuer für alle oder je nach Verwandtschaftsgrad.

Bei eurer Heirat geht es dann folgendermassen. Ein Geschenk von deinen Eltern bleibt immer dein Eigengut ob vor der Ehe oder in der Ehe. (Wichtig bei Scheidung:( ).

Wenn ihr dann baut wird das Land als Eigenmittel eingesetzt. Für den eintrag im Grundbuch werdet ihr dann zu je 50% Eigentümmer des Landes. Also entweder du schenkst deinem Partner die 50% oder ihr macht einen Vertrag, dass du ihm nur vorübergehend die 50% schenkst und bei einer Scheidung wieder an dich zurückfällt oder dein Partner hat entsprechend dem Landwert Bargeld/2.-3. Säule etc.

Ich habe gehört,dass es in einigen Kantonen auch andere Besitzverhältnisse zb. 40/60% möglich sind, aber dies wurde bei uns vom Notar nicht akzeptiert und nun lautet das ganze Haus auf meinen Namen und mein Mann muss mir Miete zahlen..../emoticons/default_smile.png

Ich hoffe du verstehst meine Erklärungen.

Gruss
hallo atina

ja genau das habe ich gesucht!

ich danke dir vielmals für den ausführlichen beschreib!

tönt nicht schlecht mit dem miete zahlen /emoticons/default_biggrin.png :D /emoticons/default_biggrin.png :D

ich danke dir!

liebe grüsse

josleepy

 
Anita

Josleepy

Was Anita beschrieben hat ist richtig, jedenfalls im Kanton Bern. Was nicht stimmt ist das mit dem Grundbucheintrag.

Wenn du das Land geschenkt bekommst oder ein "Vorerb/Schenkung zulasten künftiger Erbschaft" machst, lautet das Land auf dich. Wenn du nichts weiter unternimmst lautet auch das Haus im Grundbuch auf dich, da das Haus immer auf den Namen geschrieben wird, dem das Land gehört resp. als Landbesitzer im Grundbuch eingetragen ist.

Wir waren in der gleichen Situation und so wurde uns das für den Kanton Bern erklärt.

Noch ein Tipp: wenn du willst, dass beide als Eigentümer eingetragen werden mach das gleichzeitig mit der Errichtung des Schuldbriefs wenn ihr bauen wollt. Für beiden brauchst du einen Notar (jedenfalls im Kanton Bern) und so kannst du die Kosten einigermassen tief halten.

In welchem Kanton lebst/baust du?

Gruss

Dani

 

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