Scheune erstetzen durch MFH ! Möglich ?

Colloseo

Mitglied
08. Nov. 2011
1
0
0
Auf einem 1'000 m2 Baulandgrundstück steht eine alte Scheune von 328 m2.

Die Bebauungsziffer beträgt in der betreffenden Zone nur 22%, was bedeutet, dass wenn ich die Scheune abreisse, ich das Grundstück mit einem MFH und einem EG von max. 220 m2 bebauen darf.

Mein Ziel ist es jedoch, die jetzigen 328 m2, sprich eine Bebauungsziffer von 32,8% für ein neues MFH zu nutzen.

Die Gemeinde teilte uns mit, dass wenn wir die Scheune abreissen, wir eine Bebauungsziffer von 22% haben und nicht grösser bauen dürfen.

Eine Ausnützungsziffer gibt es nicht, jedoch darf man 12,5 hoch, sprich 4 Stockwerke hoch bauen.

Meine Frage ist nun, gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich die jetzige Bebauungsziffer von 32,8% beibehalten kann?

Sicherlich könnte ich die bestehende Scheune erhöhen und ein Wohnhaus daraus machen, ohne die Scheune abzureissen, das ganze wäre jedoch etwas kompliziert, da ich ja die bestehende Scheune 1:1 bestehen lassen müsste!

Vielen Dank für Euere Tipps.

 
Es geht ja auch um die Bebauungs- und nicht um die Ausnützungsziffer.

 
Hallo Isitom

Danke für den Hinweis. Habe meinen Artikel gelöscht, da ich bislang noch nie von einer Bebauungsziffer gehört habe und daher angenommen habe, es sei die Ausnützungsziffer gemeint. Gibt es die im Thurgau auch, der bin ich noch nie begegnet????

Gruss Griff

 
Hallo Griff

Nein, kenne ich auch nicht.

Zuvor noch nix davon gehört.

"Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wieviel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung der überbauten Fläche gilt der äusserste Umriss der Baute. Ein Kelleranbau wird nur zur Bebauungsziffer gezählt, wenn sich das äussere Erscheinungsbild, zum Beispiel durch einen Fenstereinbau, verändert. Eine Praxis, wonach in diesem Fall nur diejenige horizontale Fläche der Baute zur Bebauungsziffer gezählt wird, welche über das ursprüngliche, gewachsene Terrain hinausragt, ist willkürlich (ZR 5163 Ziffer 3; E 4)."

Gruss,

Thomas

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In meiner Umgebung hatte jemand auch mal ein solches Problem (Scheune => MFH). Mit Abriss und Neubau hätte er nie so gross bauen können. Nun hat er jedoch den Abriss und Neubau als Umbau deklariert und so konnte er die grösse der Scheune beibehalten. Er musste beim Umbau das Dach belassen, sprich er stützte es einfach aufwendig ab. Das einzige was vom Dach übrig geblieben ist sind die Balken. Er konnte das MFH zwar nicht so bauen wie er wollte, doch so brachte er zwei Wohungen mehr rein als mit einem Neubau.

 
Falls das Projekt im Kanton BL geplant ist, ist die Antwort der Gemeinde aus meiner Sicht leider korrekt. Ändern sich die gesetzlichen Vorschriften derart, das bestehende Bauten dem neuen Recht nicht mehr entsprechen, gelten die Regeln der Besitzstandsgarantie. Es handelt sich dabei um eine Interpretation der Eigentumsgarantie aus der Bundesverfassung. Bestehende Bauten sind in ihrer derzeitigen inneren und äusseren Gestaltung geschützt. Unterhaltsarbeiten sind möglich, diese dürfen aber das Erscheinungsbild und den Zweck (Scheune bleibt Scheune) der Baute nicht wesentich verändern. Der Kanton kann diese Besitzstandsgarantie erweitern. Das kantonale Recht sagt in BL dann Folgendes:

§ 109 RBG, Bestehende zonenfremde Bauten und Anlagen

Bestehende, rechtmässig erstellte, aber zonenfremd gewordene Bauten und Anlagen, namentlich für Dienstleistungen, Industrie und Gewerbe, dürfen erhalten, angemessen erweitert, umgebaut oder in ihrem Zweck teilweise geändert werden, wenn ihre Einwirkungen auf die Nachbarschaft gleich bleiben oder reduziert werden.

Ein Abbruch und Neubau würde in BL definitv nicht als "angemessene Erweiterung" oder "teilweise Zweckänderung" durchgehen. Anders wäre die Sachlage, falls es sich um ein Gebäude mit Volumenschutz handelt, dann wäre ein Neubau und eine Zweckänderung in vielen Gemeinden möglich.

Übrigens Bebauungsziffern, Nutzungsziffern und Ausnützungsziffern sind alles gängige Dichtebestimmungen in BL...

 

Statistik des Forums

Themen
27.484
Beiträge
257.644
Mitglieder
31.769
Neuestes Mitglied
Josven